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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 63, Erftstadt-Lechnich, Nordschule, Aufhebungsverfahren; Offenlegungsbeschluss Bezug: V 7/3286 (Ausschuss für Planung am 18.03.2004)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
565 kB
Erstellt
02.09.10, 15:11
Aktualisiert
02.09.10, 15:11
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 63, Erftstadt-Lechnich, Nordschule,
Aufhebungsverfahren; Offenlegungsbeschluss 
Bezug: V 7/3286 (Ausschuss für Planung am 18.03.2004) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 63, Erftstadt-Lechnich, Nordschule,
Aufhebungsverfahren; Offenlegungsbeschluss 
Bezug: V 7/3286 (Ausschuss für Planung am 18.03.2004) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 63, Erftstadt-Lechnich, Nordschule,
Aufhebungsverfahren; Offenlegungsbeschluss 
Bezug: V 7/3286 (Ausschuss für Planung am 18.03.2004)

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öffentlich STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 61.21-20/63 V 8/ Amt: (}4J1 - 61 - An den BeschIAusf.: - 61 - Rat Datum: 12.11.2004 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; • zur Vorbereitung über den Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Bebauungsplan Nr. 63, Erftstadt-Lechnich, Aufhebungsverfahren; Nordschule, Offenlegungsbeschluss Bezug: V 7/3286 (Ausschuss für Planung am 18.03.2004) Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den D4 A~.H. •• W~ Beschlussentwurf: Gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S.2141) zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.05.2004 (BGB!. I S. 718) i.V.m. § 233 Abs.1 und § 244 Abs.2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I S.2414) i.V.m. §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) in der zuletzt gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 63, Erftstadt-Lechenich,Nordschule, nebst Begründung, als Bebauungsplanentwurf beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, im Aufhebungsverfahren die Offenlage gern. § 3 Abs. 2 BauGB Satzung beschlossen. Begründung: Der Ausschuss für Planung der Stadt Erftstadt hat am 18.03.2004 beschlossen, für den seit über 30 Jahren rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 63, E.-Lechenich, Nordschule, ein Aufhebungsverfahren durchzuführen. Damit soll auf entsprechendem Antrag privaten Bauherrn die planungsrechtliche Möglichkeit gegeben werden, ein älteres Einfamilienhaus den Familienansprüchen baulich anzupassen. Aufgrund der Ergebnisse der frühzeitigen Bürgerbeteiligung (Niederschrift der A:\KOPIE (21 VON VORI.AGESATZUNG5BESCHLUSS.DOC Bürgerversammlung s. Anlage) und der Beteiligung der Träger öffentliche Belange kann nunmehr die Offenlage des Bebauungsplanes durchgeführt. Im nächsten Verfahrensschritt wird dann der Bebauungsplan mit Satzungsbeschluss aufgehoben. - Anlagen • A: \KOPIE (2) VON VQRLAGESATZUNGSBESCHLUSS.DQC /f Anlage zu [vt(&A)A ij BleH _ ...- Der Bürgermeister ... ..... • I--.nl.--~ '" m OJ .. ... NR. 63 BEBAUUNGSPLAN Nordschule Erftstadt - Lechenich Umwelt- und Planungsamt Erflstadt, 01.03.2004 Maßstab: 1 : 2.000