Daten
Kommune
Erftstadt
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02.09.10, 15:11
Aktualisiert
02.09.10, 15:11
Stichworte
Inhalt der Datei
öffentlich
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 61.21-20/116
V
04~()
8/
Amt:
- 61 -
An den
BeschIAusf.: - 61 -
Rat
Datum:
AS, /1-1, ZOoy
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
zur Vorbereitung über den
Ausschuss für Stadtentwicklung
•
Betrifft:
Bebauungsplan
Markt";
Nr. 116, Erftstadt-Gymnich,
Lindgesweg, "REWE-
Offenlegungsbeschluss
Finanzielle
Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Bu\~getverantwortlichen
Erttstadt, den
~L\
A~.~..
•
(I\\\~l
Beschlussentwurf:
Gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S.
2141)zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.05.2004 (BGBI. I S. 718) i.V.m.
§ 233 Abs.1 und § 244 Abs.2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBl. I 8.2414) i.V.m. §§ 7 und 41 (1) der
Gemeindeordnung für das land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom
14.07.1994 (GV NW S. 666) in der zuletzt gültigen Fassung wird der
vorliegende Bebauungsplanvorentwurf
Nr. 116, E.-Gymnich, Lindgesweg,
als Bebauungsplanentwurf Nr. 116, E.-Gymnich, lindgesweg, nebst
Begründung, beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die
Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Begründung:
Nachdem im bisherigen Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 116 die
Grundlagen für eine städtebaulich
sinnvolle Aufteilung der unterschiedlichen
Nutzungen (EinzelhandeINolisortimenter,
Mischgebiet!Wohnnutzung)
im Plangebiet
A:\VORLAGEBP96.DOC
vorliegen,
kann entsprechend
den planerischen Zielvorgaben
als nächster
Planungsschritt die Offenlage des Bebauungsplanes durchgeführt werden.
Der geplante Vollsortimenter
wird demnach unmittelbar im Anschluss an das
bestehende Versickerungsbecken
mit einer Gesamtverkaufsfläche von 1200 qm
realisiert. Weitere Einzelhandelsnutzungen
sind im Plangebiet ausgeschlosen. Der
nordwestlich angrenzende Bebauungsplanbereich
soll in Form eines Stichweges
zwischen dem Lindgesweg und der Dirmerzheimer Straße erschlossen werden (s.
Planausschnitt)
Im bisherigen Verfahren fand am 27.03.2003 (Niederschrift s. Anlage) eine
Bürgerversammlung sowie die frühzeitige Beteiligung der Trägeröffentlicher Belange
am 24.02.2003 statt.
•
Anlagen
Anlageplan
Niederschrift der Bürgerversammlung
Plankopie an Fraktionen
•
A: \VORLAGEBP96.
DOC
,
PROF. ULRIC H COERSMEIER
GMBH
•
KÖLN - LEIPZIG - BERLIN
01271TEXTE-BERICHTE\
BÜRGERPROTOKOLL
31.03.03, WP
SEITE 1 VON4
Bebauungsplan
Nr_116 "Lindgesweg"
in Erftstadt-Gymnich
Protokoll der BOrgerversammlung
am 27_03_03
"o
Anlage/!
zu
Vi/0-120
Datum:
27.03.03,19
Ort:
Aula der Grundschule
Teilnehmer:
Herr Wirtz, Stadt Erftstadt, ·Umwelt- und Planungsamt,
Herr Plattner, BOro Professor Ulrich Coersmeier GmbH, Stadtplanung,
ca. 50 Bürgerinnen und BOrger
.
Thema:
Frühzeitige Beteiligung der BOrgerinnen und Bürger an der Planung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
1.
Begrüßung
durch
Uhr bis 20 Uhr 15
B!a:t
-"1-
Gymnich, Schulstraße 2
Herrn Wirtz
Herr Wirtz begrOßt die Bürgerinnen und Bürger. Er stellt das Bebauungsplanverfahren
nach BauGB in
seinen wesentlichen Schritten vor und geht dabei besonders auf die verschiedenen Möglichkeiten der
Bürgerbeteiligung ein. Herr Wirtz berichtet, dass der Stadtrat einen Aufstellungsbeschluss
zu einem
Bebauungsplan gefasst hat, der im wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Rewe-Supermarktes
im Plangebiet schaffen soll. In der Bürgerversammlung sollen nun
unterschiedliche Lösungsansatze vorgestellt und dlskuüert werden.
Herr Wirtz betont, dass von der Veranstaltung
legt wird. Bis zum 11.04:03 können zusätzlich
gerichtet werden. Herr Wirtz weist noch einmal
BauGB hin, die voraussichtlich noch in diesem
eine Mitschrift angefertigt wird, die dem Stadtrat vorgenoch schriftliche Anregungen an das Stadtplanungsamt
ausdrücklich auf die förmliche Offenlage nach § 3 Abs. 2
Jahr durchgeführt wird (Hinweis in der Presse).
Herr Wirtz ertäutert kurz Sinn und Zweck des Bebauungsplanes ein und übergibt das Wort an Herm
. Plattner vom beauftragten Planungsbüro Professor Ulrich Coersmeier GmbH, um die Einzelheiten des
Stadtebaulichen Vorentwurfs vorzustellen.
2,
Vorstellung
des städtebaulichen
Vorentwurfs
durch Herrn Plattner
Herr Plattner stellt das Projekt anhand der Plane .Übersicht", .Vorentwurf
ausführlich vor und geht dabei besonders auf folgende Punkte ein:
B.1" und .Vorentwurf
B.3"
Belange der Nachbarschaft (Gemengelage, angrenzende Gewerbebetriebe),
unterschiedliche Lösungsansatze bei der Bebauung westlich des Feldweges,
verschiedene Standorte fOr den Supermarkt, Einzelaspekte wie z.B. Anordnung der Stellplatze, Anlieferung, Erschließung von der Dirmerzheimer Straße oder von der Justus von Liebig Straße
(Hinweis auf notwendigen Grundstückstausch), keine Belastung des Lindgesweges,
Überplanung des Bestandes mit MI,
BegrOnung, Verbesserung des Ortsbildes.
Herr Wirtz berichtet von einem Gespräch mit dem Landesbetrieb Straßenbau am 27.03.03, in dem deutlich wurde, dass die zustandige Verkehrsbehörde einer Erschließung des Supermarktes von der Dirmerzheimer Straße nicht zustimmt.
Herr Plattner weißt darauf hin, dass die städtebaulich durchaus vorteilhafte Lösung B.3 (Supermarkt am
VersickerungSbecken)
von einer privaten Einigung der GrundstückseigentOmer
abhängt. Sollte eine
selche Einigung (Grundstockstausch) nicht möglich sein, muss auf die Lösung B.1 zurückgegriffen werden. Auch diese lässt sich planungsrechtlich problemlos umsetzen.
•
•
PROf. ULRICH COERSMEIER
GMBH
•
KÖLN - LEIPZIG· BERLIN
0127\TEXTE·BERICHTE\
BÜRGERPROTOKOLL
31.03.03. WP
SEITE 2 VON4
3.
Aussprache
Herr Wirtz eröffnet die Aussprache und bittet um Wortmeldungen
3.1
Wie hoch wird der Supennarkt
sein?
Ein konkreter Hochbauentwurf liegt noch nicht vor. Betrachtet man vergleichbare
einer mittleren Höhe von 5 - 6 m ausgegangen werden.
3.2
Ändert sich die Verkehrsbelastung
auf der Straße ,,Am Ausleger"
Gebäude muss von
?
Die Straße Am Ausleger" hat keine Verbindung mit dem Plangebiet. Es sind keine Auswirkungen durch
das hier vorgestellte Projekt zu erwarten. Die Kunden erreichen den Supermarkt über die Dirrnerzheimer Straße bzw. über den vorhandenen Kreisverkehr.
•
'J
3.3
o
Wie viel Verkaufsnäche
ist geplant?
Der Stadtrat hat dem Projektentwickler eine maximale Verkaufsfläche (VK) von 1.200 m' in Aussicht
gestellt. Die planungsrechtliche Zulässigkeit wird durch einen sog .• Nahversorgungsnachweis"
geregelt,
der bei der Bezirksregierung Köln zu fOhren ist.
3.4
Beide Pläne (B.1 und B.3) sind machbar.
Die Straße "Am Ausleger"
soll nicht Obertastet werden.
Die Straße .Arn Ausleger" hat keine unmittelbare Verbindung mit dem Plangebiet. Es sind keine Auswirkungen durch das hier vorgestellte Projekt zu erwarten, Die Verwattunq wird ggf. prüfen, ob durch
Verkehrslenkungsmaßnahmen
die bestehende Verkehrssituation auf dem .Ausleger" verbessert werden
kann. Sollte langfristig das angrenzende Gewerbegebiet nach Westen erweitert werden - und damit
Anschluss an den .Ausleger" erhalten - werden sicherlich zusätzliche Schritte notwendig.
3.5
Man sollte die Schleichverkehre
Acker" gefahren I
Kein Bezug zum Planverfahren.{s.
3.6
unterbinden,
hier wird "wild
Ober den
3.4)
Die Landmaschinen,
die in der Werkstatt am "Ausleger"
repariert werden, sind z.T. Ober 3 m
breit und haben Schwierigkeiten,
die Straße "Am Ausleger" zu benutzen. Deshalb versuchen einige Kunden, diese sperrigen Fahrzeuge und Maschinen Ober die benachbarten
Feldwege anzuliefern.
Kein Bezug zum Planverfahren.{s.
3.7
aus dem Gewerbegebiet
3.4)
Eine Einbahnstraßenregelung
für die dargestellte
PIanstraße wird gefordert. Der Transportunternehmer Flohr, dessen Fahrer als besonders rücksichtsvoll
gelten, könnte ja In Zukunft die Planstraße benutzen.
Der Hinweis wird im weiteren Verfahren geprüft.
3.8
Wie wird der SB- Markt erschlossen?
Wenn eine Zufahrt von der Dirrnerzheimer StraOe nicht möglich sein sollte, muss der Supermarkt über
den Kreisverkehr, die Justus-von-Liebig Straße und die PIanstraße im Verlauf des heutigen Feldweges
angefahren werden.
3.9
Wie funkticinlert
die Anlieferung
?
Die Anlieferung erfolgt voraussichtlich mit LKW. Falls notwendig,
(Rampe) eingehaust werden (Lärmschutz).
muss der eigentliche
Anlieferbereich
PROF. ULRICH COERSMElfR
I""An:-;"Iog-e
-A-r---zu'
~Vf/ooo
. slo:l
3.10
-:L~
I
•
KÖLN - LEIPZIG - BERliN
GMBH
01271TEXTE-BERICHTE\
BÜRGERPROTOKOU
31.03.03, WP
SEITE 3 VON4
Warum wird der Supermarkt nicht im Gewerbegebiet angesiedelt?
Der Supermarld soll so nahe wie möglich an den Ort heranrücken, damit er auch zu Fuß erreichbar
bleibt. .Grundsatzlich wird in allen Erftstädter Gewerbegebieten Einzelhandel ausgeschlossen, um die
wenigen vorhandenen Gewerbeflächen fOr das produzierende Gewerbe sowie für kleine und mittlere
Unternehmen vorzuhalten.
3.11
Wann ist mit der Realisierung zu rechnen?
Die Realisierung hangt vom weiteren Fortgang des Planverfahrens ab. Insbesondere die Erschließung
muss noch weiter untersucht werden. Die Verwaltung unterstützt das Projekt. Im günstigsten Fall wird
der Bebauungsplan noch in diesem Jahr rechtskräftig (Baubeginn evti. Anfang nächsten Jahres).
3.12
Warum soll von hinten über die Justus-von-Liebig
Dlrmerzhelmer Straße vorhanden ist?
Straße erschlossen werden, wenn doch die
Die Dirmerzheimer Straße wird vom Landesbetrieb Straßenbau als sog. ,freie Strecke außerhalb der
Ortsdurchfahrt" bewertet. An eine derart klassifizierte Straße kann grundsatzlieh nicht angebaut werden.
Dabei stehen Gesichtspunkte der Verkehrssicherheit, insbesondere aber auch die sog. ,Leichtigkeit des
Verkehrs" eine Rolle. Die Ortsdurchfahrt beginnt erst auf der Höhe der Straße .Maarweg", Hier steht der
sog .• OD-Stein".
3.13
Der 00- Stein soll an den eigentlichen Ortseingang am Kreisverkehr versetzt werden I
Die Stadt Erfstadt hat bereits im Jahre 1999 die entsprechende Versetzung des OD-Steins auf Höhe
des Kreisverkehrs (Gewerbegebiet) beantragt.
3.14
Angesichts des geplanten Wohngebietes nördlich der Dfrmerzhelmer Straße ergibt der aD-Stein
an der heutigen Stelle keinen Sinn mehr. Er sollte an den Kreisverkehr versetzt werden I
Der Hinweis wird im weiteren Planverfahren geprüft.
3.15
Wo ist der Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation
vorgesehen ? Es Ist zu befürchten,
dass die vorhandene MIschwasserleitung nicht über ausreichende Kapazitätsreserven verfügt
Das Entwasserungskonzept für das Plangebiet wird von einem Gutachter erarbeitet. Heute liegen noch
keine Ergebnisse vor. Der Hinweis wird an den Gutachter weitergegeben.
3.16
Soll das Plangebiet über die PIanstraße erschlossen werden?
Die GrundstOckewestlich des bestehenden Feldweges sind auf diese Erschließung angewiesen. Wenn
einer Anbindung des Plangebietes an die Dirmerzheimer Straße nicht zugestimmt wird, müssen alle
Grundstücke im Plangebiet von dieser PIanstraße aus erschlossen werden. Eine Anbindung an den vorhandenen schmalen Lindgesweg wird es lediglich für Rettungsfahrzeuge und MOlIfahrzeugegeben. Der
Lindgesweg kann aufgrund seiner geringen Breite nicht weiter belastet werden. Hier lassen sich höchstens noch zwei bis drei Einfamilienhäuser anschließen.
3.17
Wie wird der Grundstücksverkehr
im Plangebiet organisiert ?
Unter der Voraussetzung, dass sich alle Beteiligten einigen, wird eine private Umlegung angestrebt. Ein
förmliches Umlegungsverfahren erscheint aufgrund der einfachen Ausgangslage verzichtbar.
3.18
Wie nahe rOcken die geplanten Häuser an den Bestand heran?
Grundsätzlich ist von den gesetzlich geregelten Abstandflachen nach Landesbauordnung auszugehen.
Bei einem zweigeschossigen Wohnhaus (H = 6m) müsste ein Grenzabstand von 0,8 H = 4,8 m eingehalten werden (Schmalseitenprivileg beachten). Hauptbaukörper müssen in jedem Fall einen Mindestabstand von 3 meinhalten.
•
PROF. ULRICH COERSMEIER
GMBH
•
KÖLN - LEIPZIG - BERLIN
01271TEXTE-BERICHTE\
BÜRGERPROTOKOLL
31.03.03. WP
SEITE4 VON4
3.19
Der Supennarkt sollte besser im neuen Gewerbegebiet angesiedelt werden I
Der Investor vertüqt lediglich Ober ein konkretes Grundstock im Plangebiet. Grundsätztich wird in allen
Erftstadter Gewerbegebieten Einzelhandel ausgeschlossen. um die wenigen vorhandenen Gewerbeflächen für das produzierende Gewerbe sowie für kleine und mittlere Untemehmen vorzuhalten.
3.20
Welche Finnen haben sich für den Supennarkt beworben?
Die Firma Richrath beabsichtigt. ihren bestehenden Supermarkt im Ortskern aufzugeben und an den
Ortsrand zu ver1agern. Bewerbungen anderer Firmen spielen daher in diesem Verfahren keine Rolle.
Auf die Beschlusslage des Stadtrates zu dieser Sachlage wird hingewiesen.
•o
3.21
Durch die Standortverlagerung fahren kOnftig die Kunden aus Kerpen durch den ganzen Ort.
Damit steigt das Ver1kehrsaufkommen .
Die Masse der Kunden kommt aus Gymnich und Dirmerzheim. Durch die Ver1agerungan den südlichen
Ortsrand werden die wenigen Kunden aus Kerpen in der Tat einen geringfügig längeren Weg zurücklegen müssen. Es wird im weiteren Verfahren geprüft. ob diese voraussichtlich geringe Steigerung des
Durchgangsverkehrs messbare Auswirkungen hat. Grundsätzlich ist die bereits vorhandene Vor1belastung der Dirmerzheimer Straße mit Durchgangsverkehr zu beachten. Wahrscheinlich ist das Verkehrsaufkommen unverändert.
3.22
Wie welt wird die PIanstraße ausgebaut?
Es werden keine öffentlichen Verkehrsflächen gebaut. die nicht benötigt werden. Sollten genug Bauwillige vorhanden sein. kann die PIanstraße bis zum Undgesweg ausgebaut werden.
3.23
Durch die Verlagerung an den Ortsrand rOckt der Supennarkt näher an Dlnnerzheim heran und
verbessert auch die Versorgungslage In dem benachbarten Ortstell.
Dies ist U.a. Ziel der Planung.
,.)
3.24
Der Investor soll fOr eine ansprechende BegrOnung sorgen.
Gerade auch aus Sicht der Standortpflege wird der Investor für ein ordentliches Erscheinungsbild sorgen. Entsprechende grünordnerische Festsetzungen werden ein Mindestmaß an Begrünung sicherstellen (Verweis auf den Kontramarkt in Lechenich).
~
3.25
Der Ortseingang soll.verschönert
ist besonders störend.
werden. Gerade die "Klagemauer"
am Vanselow-GrundstOck
Die gestalterische Aufwertung des Ortseinganges ist u.a. Ziel der Planung. Das Vanselow Grundstück
befindet sich in Privateigentum. Hier können keine öffentlichen Maßnahmen unmittelbar greifen.
4.
Abschluss und Dank
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Herr Wirtz bedankt sich für die engagierte Diskussion, verweist
noch einmal auf die Möglichkeit. schriftliche Stellungnahmen abzugeben und wünscht einen guten
Nachhauseweg.
.
aufgestellt: Köln. den 31.03.03
Wilhelm Plattner. Büro Professor Ulrich Coersmeier. Köln
III
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Bebauungsplan
Nr. 116 - Lindgesweg
Kurzbeschreibung
1.
Anlass
- in Erftstadt-Gymnich
und Ziel der Planung
3
Anlage
IVR/0420
6Ia1t
-
1/ -
Die Firma H.P. Richrath Immobilien
GmbH. mit Sitz in Bergheim. beabsichtigt. den
bestehenden REWE- Supermarkt in der Ortsmitte von Gymnich aus betriebswirtschaftlichen
Gründen aufzugeben. Ein zeitgemäßes Marktkonzept mit einer angemessenen Größe der
Verkaufsfläche. einem großzügigen Frischwarenangebot
und ergänzenden Nutzungen lässt
sich angesichts der räumlichen Enge im alten Objekt nicht dauerhaft verwirklichen. Der alte
Betriebsslandort
bietet
keine
Erweiterungsmöglichkeiten.
die
Parkplatzsituation
ist
unbefriedigend.
Um dennoch langfristig den Ortsteil Gymnich als Einzelhandelsstandort
zu sichern. ist die
Firma Richrath mit der Bitte an die Stadt Eritstadt herangetreten. die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für eine Betriebsverlagerung an den Ortsrand zu schaffen und sich dort mit
einem zeitgemäßen Neubau angemessen zu präsentieren .
•
Ziel des Bebauungsplanes ist es, die Versorgungssituation
in den Ortsteilen Gymnich und
Dirmerzheim
zu sichern, den Übergangsbereich
zwischen der Wohnbebauung
und dem
Gewerbegebiet städtebaulich zu ordnen und das Ortsbild am Ortseingang zu verbessern.
2.
Bestand
Das ca. 2 Hektar große Plangebiet liegt am südöstlichen Ortsrand von Gymnich. an der
Dirmerzheimer
Straße,
zwischen den Wohngebieten
am Lindgesweg
bzw. an der
Nikolausstraße und dem Gewerbegebiet Gymnich, Im Südwesten schließen sich ausgedehnte
landwirtschaftliche
Flächen an. FOr den Bebauungsplan von besonderer Bedeutung ist die
Lärmvorbelastung
aus dem angrenzenden
Gewerbegebiet
sowie die schutzwürdigen
Interessen der Gewerbetreibenden
in der vorhandenen Gemengelage unmittelbar westlich
des Plangebietes. Hier liegt ein Transportunternehmen,
ein metallverarbeitender
und ein
teinmechanischer
Betrieb (pneumatische Förderanlagen). sowie eine Werkstatt für Land- und
Baumaschinen unmittelbar neben Wohngebäuden.
•
Das Plangebiet ist über vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen
in der Oirmerzheimer
Straße (L 162) und in dem vorhandenen Feldweg (Verlängerung Justus-von-Liebig-Straße)
stadttechnisch erschlossen. Die Dirrnerzheimer
Straße wird vom Baulastträger als "freie
Strecke"
außerhalb
der Ortsdurchfahrt
Gymnich
klassifiziert
und stehl deshalb zur
Erschließung der angrenzenden Grundstücke nur eingeschränkt zur Verfügung. Im Plangebiet
lassen sich drei Teilbereiche unterscheiden:
Wohngebiet
südöstlich des Lindgesweges
Dieser Abschnitt ist mit insgesamt sieben ein- bis zweigeschossigen Wohnhäusern
bebaut (lockere Bebauung. intensive Begrünung. große Gärten). Lediglich ein schmales
Grundstück wird als Gartenland genutzt.
Landwir1schaftlich
genutzte Flächen beidseits des Feldweges
Hier wechseln Weide- und Ackerflächen mit Brachland und notdOrftig mil Schotter
befestigten
Flächen
(Abstellflächen
fÜI
Landmaschinen).
Die Weideflächen
sind
eingezäunt (Pferdekoppeln). Insgesamt befinden sich nur drei Obstbäume in den wenig
strukturierten Freiflächen.
verwilderter
Garten und Lagerfläche
Neben dem Regenwasserversickerungsbecken
befindet sich eine ca. 1.200 m2 große,
umzäunte Lagerfläche fOr Baustoffe und Baumaschinen (Schotterflächen.
Schuppen.
einzelne Obstbäume). die von der .Justus-vcn-Liabiq Straße aus erschlossen wird.
Nördlich davon schließI sich ein ca. 1.400 rna großes. verwildertes GartengrundstOck an
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3.
(Gartenbrache,
Obstbäume,
Brombeerbewuchs).
Planung
verschiedene
Gehölze,
großflächiger,
artenarmer
Baustruktur und Nutzung
Der Bebauungsplan
sieht ein Mischgebiet
zweigeschossiger
Bebauung vor. Es lassen
Nutzungsschw8rpunkte
unterscheiden:
Mil,
elgänzende
nach
sich
§ 6 BauNVO mil überwiegend
grundsätzlich
vier unterschiedliche
gewerbliche Nutzungen
Im unmittelbarer
Nachbarschaft
potentiell
störender Gewerbebetriebe
lässt
Wohnnutzung
nur unter unwirtschaltlichen
Aufwendungen verträglich anordnen.
sich
Aus
diesem Grunde siehl der Bebauungsplan in einem lokal eng begrenzten Bereich vor,
•
Wohnnutzung
nur ausnahmsweise
MI 2. überwiegende
Wohnnutzung
zuzulassen.
als Arrondierung
vorhandener Wohnquartiere
Im Anschluss an die vorhandene ein- bis zweigeschossige Wohnbebauung am Ortsrand
von Gymnich
sieht del
Bebauungsplan
überwiegend
Wohnnutzung
vor. Die
Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung erlauben u.a. ein- bis zweigeschossige
Einfamilienhäuser als freistehende Einzelhäuser oder Doppelhäuser.
Ohne die Wohnruhe in den angrenzenden
Freiberufler angesiedelt werden.
Gebäuden
zu stören,
können hier auch
Ähnliche Slrukturen
sind für den zukünfligen
Ortsrand südlich der PIanstraße A
vorgesehen. Angesichts der hervorraqendsn Orientierung der GrundstOcke im SOden
des Plangebietes
(Erschließungsstraße
im Nordasien, Garten im Südwesten] sollten
diese Grundstücke überwiegend dem Wohnen vorbehalten bleiben.
MI 3, ländlich geprägles Mischgebiet
•
In einer Übergangszone von wohngeprägten Bereichen zum Einzelhandel erlauben die
Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung deutlichere Gewerbeanteile. Hier sind z.B.
"wohnähnliche" Büroeinheiten, Dienstleister, aber auch kleinere, nicht störende Betriebe
vorstellbar.
MI 4, Einzelhandel
Der geplanle Supermarkt (Vollsortimenter zzgL Getränkemarkl) wird von der Planstraße
A aus angeliefert. Der Eingang des Marktes und die Kundenparkplätze orientieren sich
zur Dirmerzheimer Straße.
Erschließung
Der bestehende
Feldweg in Verlängerung
der Justus-van-Liebig
Straße wird zur
Erschließungsslraße
ausgebaul, ohne jedoch den sehr engen Lindgesweg mit zusätzllchen
Durchgangsverkehr
zu belasten
(Absperrplasten).
Diese sog.
PIanstraße
A wird
voraussichtlich über einen einseitigen, 1,5 m breiten Gehweg, eine 5,5 m breite Fahrbahn und
über einen 2,5 m breiten Längsparkstreifen verfügen, Die PIanstraße A dient u.a. auch als
übergeordnete Fuß- und Radwegverbindung (Ortsmitte - EinzelhandeVGewerbe).
Die PIanstraße
B dienl dagegen ausschließlich
der Erschließung
der angrenzenden
Grundstücke. Sie ist gegenwäl1ig als Mischverketlrsfläche
mir einer 4,75 m breiten Fahrgasse
und 2,5 m breiten Längsparkern vorgesehen.
Ole angrenzenden
Straßen verWgen übel ausreichende
Kapazitätsreserven,
um den
planbedingten zusätzlichen Verkehr aufzunehmen. Das zusätzliche Schmutzwasser wird der
vorhandenen Mischwasserkanalisation
in der Dirmerzheimer Straße und in dem Feldweg
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zugeführt. Das Niederschlagswasser
zentralen Versickerungsbecken.
versickert
nach entsprechender
Vorreinigung
in einem
Begrünung
Entlang
der
gegenwärtig
beiträgt.
Dirmerzheimer
Straße
diffusen Straßenraum
ist eine Baumreihe
vorgesehen
(z.B. Linden), die den
fasst und zu einer generellen Aufwertung des Ortsbildes
An den Übergängen
von Wol1n- und Gewerbenutzungen
sind landschaftsgerechte
Gehölzstreifen
als Sichtschutzhacken
vorgesehen (z.B, Weißdorn), die gleichzeitig der
ökologischen Aufwertung der ausgeräumten Landschaft dienen. Es wird geprüft. in wie weit
hierfür die Flächen des Versickerungsbeckens mit in Anspruch genommen werden können.
Der Ortsrand wird mit lockeren Gehölzpllanzungen
•
,
!
markiert.
Umwelterheblichkeit
Für die Planung wird eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Abs. 1 Satz 2
UVPG durchgeführt die durch insgesamt drei Fachgutachten
unterstützt wird:
Natur und Landschalt.
vorhandene Vegetation. Eingriff / Ausgleich
Das Plangebiet befindet sich außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes,
geschützte Biotope oder Landschaftsbestandteile
sind nicht vorhanden. Der Eingriff ist
im wesentlichen in der geplanten Versiegelung der landwirtschaftlichen Flächen und dem
Verlust
der Vegetation
Boden.
Grundwasser.
in del Gartenbrache
Altlasten,
begründet.
Regenwasserbewirtschaftung
Das
Plangebiet
befindet
sich
In
der
Wasserschutzzone
III
A
der
Wassergewinnungsanlage
Dirmerzheim (Trinkwasser und Brauchwasser). Die Galerie
Dirmerzheim mit ihren 11 Einzelbrunnen befindet sich etwa 800 m südöstlich des
Plangebietes. FÜI das anfallende Niederschlagswasser wird ein Bewirtschaftungskonzept
erarbeitet.
•
An der Dirmerzheimer
Straße befindet sich der Altstandort .ehemalige Tankstelle
Dirmerzheimer
Straße 34", der allerdings nur Auswirkungen auf evtt. Baumaßnahmen
auf diesem EinzelgrundsWck hat. Sonst sind weder im Plangebiet noch in dar Umgebung
Altlasten
I
I
,
bekannt.
Verkehrslärm
(DIN 18005) und Gewerbelärm
(TA Lärm)
Das Plangebiet ist durch Verkehrslärm von der Dirrnerzhelmer Straße belastet. In dem
schalltechnischen
Gutachten wird die gewerbliche
Lärm- Vorbelastung durch die
benachbarten
Gewerbebetriebe
und die
zu
erwartenden
Auswirkungen
Supermarktes
auf
die
umgebende
Wohnbebauung
Kundenparkplatz) und entsprechende Schallschutzmaßnahmen
des
geplanten
ermittelt
(Anlieferung,
vorgeschlagen.
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