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Beschlussvorlage (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 137, Erltstadt-Kierdorf, Wiesenstraße; Offenlegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
623 kB
Erstellt
02.09.10, 15:11
Aktualisiert
02.09.10, 15:11
Beschlussvorlage (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 137, Erltstadt-Kierdorf, Wiesenstraße; Offenlegungsbeschluss) Beschlussvorlage (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 137, Erltstadt-Kierdorf, Wiesenstraße; Offenlegungsbeschluss) Beschlussvorlage (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 137, Erltstadt-Kierdorf, Wiesenstraße; Offenlegungsbeschluss) Beschlussvorlage (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 137, Erltstadt-Kierdorf, Wiesenstraße; Offenlegungsbeschluss) Beschlussvorlage (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 137, Erltstadt-Kierdorf, Wiesenstraße; Offenlegungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

öffentlich STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 61.21-20/137 V 8/ Amt: 0441 - 61 - An den BeschIAusf.: - 61 - Rat Datum: 12.11.2004 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; • zur Vorbereitung über den Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Vorhaben- und Erschließungsplan Wiesenstraße; Nr. 137, Erltstadt-Kierdorf, Offenlegungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des X~dgetverantwortlichen Erftstadt. den . ß fl It W\A Beschlussentwurf: • Gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S.2141) zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.05.2004 (BGBI. I S. 718) i.V.m. § 233 Abs.1 und § 244 Abs.2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I S.2414) i.V.m. §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) in der zuletzt gültigen Fassung wird der Vorentwurf des Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 137, Erftstadt-Kierdorf, Wiesenstraße, nebst Begründung als Entwurf beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 09.12.2003 (V 7/3030) aufgrund eines entsprechenden Antrages des Grunds\ückseigentümers beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für einen Teilbereich der Verlängerung der Wiesenstraße in E.-Kierdorf aufzustellen. Nach den weiteren Verfahrensschritten (Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie frühzeitige Bürgerbeteiligung) kann der vom Vorhabenträger vorgelegte Bebauungsplanentwurf nunmehr zur Offenlage beschlossen werden. A: \ VORLAGESATZUNGSBESCHLUSS . DOC Geplant sind mit diesem Bebauungsplan Doppelhausbebauung. Anlagen Bebauungskonzept Bebauungsplanentwurf an Fraktionen • • A:\VORLAGESATZm~GSBESCHLUSS.DOC insgesamt 8 Einfamilienhäuser in Form einer 5 1 6 STADl ERFTSTAD FlIi~r.I! '"'I!I~ '\:.11 ~ o <; ~.~"'" 5' Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 137 (VEP) Erftstadt-Kierdorf, Wiesenstraße Entwurf B A:. CE Z~ ~ 0,4 fts!sdNngetl ~ § 9 ßo",Ga _w""""'"' ~(GRZ)ols H6chsImaII, r.B. GRZ • 0,' TH nmi::>ole T/C\.~ in ~ FH I!'CIlimo'.e firdI6N: ., Mc:er ,bet NcwmoI ~ " &. Zo.IlI der VoIgc::Khosse iIbef Norrrd Nid ols ~. !.B. ~ vol- """"'" ~""""""'" """"' 4+~ '......... """"" ...... "","""","'so ===- Sar.df6cher ~ ......~ I'II,If ~ IW de tage der bgrtr.m c:=J """"""" . ~ I 2 CJ is! ~ Zwoc~· ....f/,)chen1ur~r.'Iilder . SIe~fCt~ . Co_Go.,., ~~.61!~~ c:::J SW"""''''''_ ............. 1./n1grenA.1'Ig 65 _._. cJ.cnSegende fat- von FIDchen rum ~ Gren::edts~~dcsw....· von 1l6urnen, o;wb.... B: HittweiseoMoFe:s!re~,~ co. , 64 I,u,)~~ ~~ '0 ~'.'. ~~Grc&derW"·N~ [g ........ """"'" ,,"" .., ~~~- 63 50 • ~ 1/ (/ G • I BerekN mIltth6!-Jen ,a.,/orderungenOlden bouIichen X/-ol. schutt. ~ (IPB] gcm6ß0IN ~ l09,t.B.lPB 3 """" "" ..,..,...", ~V~ ProI.t.lich~GrnbH.~.iIa""'~_He...Hen~,~ ~.M.h., 00...,. [Mäiitr~~WjrtZ:9ften:erlaüierürig.döc····· Kt:r.:LM'.:::1 :F.!=l~;r ,ri ~5.~~,~~1 Vorhabenbezogene, Kurzbeschreibung 1. Anlass Bebauungsplan Nr. 137 - Wiesenstraße -In Erftstadt-Klerdorf Anlogc;Z Vg/(JA4J und Ziel de, Planung Blat! --1- De, Vorhabenträqer beabsichtigt, am südlichen Ortrand von Kierdorl insgesamt acht zweigeschossige Einfamilienhäuser als Doppelhäuser zu errichten. Das Plangebiet liegt im Außenbereicl1 und ist im FNP als WohnbalJfläche dargestellt. 2. Bestand Das ca. 2.300 m' groBe Baugebiet liegt an der GoldenbergstraBe (K46). Die ErschlieBung erlol9t über einen vorhandenen WiJ1schaftsweg, der im Zuge der Planung ausgebaut wird. Das Plangebiet grenzt im Norden an ein locker bebautes, stark durchgrOntes Einfamilienhausgebiet. In der weiteren Umgebung befinden sich einige emittierende Gewerbebetriebe (z.B, Baukranvermietung). Südwestlich und nördlich des Plangebietes grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Jenseits der Goldenbergstraße befindet sich das Wasserwerk I (RWE Goldenberg West), eine Kindertagesstätte, ein Freibad und die freiwillige Feuerwehr. Unmittelbar nördlich des Plangebietes liegt eine Gasversorgungsstation. • Das Plangebial ist über vorhandene Var- und Entsorgungsleitungen in der Goldenbergstraße (K46) und in dem vorhandenen Wirtschaftsweg stadttechnisch erschlossen. Die GoldenbergstraBe wird vom Baulastträger als .Jreie Strecke" auBerhalb der Ortsdurchfahrt Kierdori klassifiziert und steht damit zur Erschließung der angrenzenden Grundstücke nicht zur Veriügung, 3. Planung Baustruktur • und Nutzung Der Bebauungsplan sieht ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO mit zweigeschossiger Bebauung vor. Festsetzungen zur Bauweise (nur Doppelhäuser), zur Höhe baulicher Anlagen (Traulhöhe. Firsthöhe) und zur Dachform (Satteldach) setzen einen eng begrenzten baukörperlichen Rahmen. Zusätzlich zur WOhnnutzung sind Räume für freie Berufe zulässig, um dem Vorhabenträger bei der Vermarktung und bei einer zukünftigen Umnutzung einen gewissen Spielraum zu gewähren . Erschließung Der bestehende Wirtschaftsweg wird zur Erschließungsstraße ausgebaut. Dabei werden auch die Bedürfnisse der Landwirtschaft und der anliegenden Gewerbetreibenden berücksichtigt. Die sog. PlanstraBe A ist gegenwärtig als Mischverkehrsfläche mir einer 4,75 m breiten Fahrgasse und einem 2,25 m breiten Längsparkstreifen vorgesehen. Die angrenzenden StraBen verfügen über ausreichende Kapazitätsreserven. um den planbedingten zusätzlichen Verkehr aufzunehmen. Sehrnutzund Niederschlagswasser wird der vorhandenen Mischwasserkanalisation in der GOldenbergstraße zugeführt. Begrünung Auf den Wohngrunds\ücke ist im Übergang zu den landwirtschaftlichen m breiter Gehölzsnsiten als Ortsrandbegrünung vorgesehen. Flächen ein bis zu 3 Umwelterheblichkeit FOr das Vorhaben wir keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Zur sachgerechten Beweltung del Umweltbelange werden qutachtertiche Stellungnahmen zur Erschließungssituation und zur Frage des Immissionsschutzes eingeholt. Ein landschaftspflegerischer Begleitplan stellt den Eingriff in Natur und Landschaft dar und ::';·:H:;'H~ ;J:r:c~(;.:.,I:·I::dc: ~·';:l;·:·I.H(d:t..a:.;· l:I" ;~I:I.J:!i;i·I:I.;!;()'.~CI;·~ ~ ','0:1:3 :;'1 '\::!!;1Jg !;!:~ j':'::'. 1:::l:m;,:H~ :t:-:l~:l':i~I:I~:~: (::tr:l~:·: zu I[Mäl1ii~aWlrtz··_·~ii~~~erlälji~rül1g.doc········ .... 1(\ schlägt geeignete Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung :r.~b-.~~:d;1 ,jl.~;,1j ~S.~~.::"1 und zum Ausgleich vor. • I I 'I • i I II , :~ j ~:·:·::·b!·(4 :J:fich C·'''.4:_I::i:ic: ;',:-:l:,;'! t~'.<d:l·n:.J·HI:,! 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