Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
623 kB
Erstellt
02.09.10, 15:11
Aktualisiert
02.09.10, 15:11
Stichworte
Inhalt der Datei
öffentlich
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 61.21-20/137
V
8/
Amt:
0441
- 61 -
An den
BeschIAusf.: - 61 -
Rat
Datum: 12.11.2004
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
•
zur Vorbereitung über den
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Vorhaben- und Erschließungsplan
Wiesenstraße;
Nr. 137, Erltstadt-Kierdorf,
Offenlegungsbeschluss
Finanzielle
Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des X~dgetverantwortlichen
Erftstadt. den
.
ß
fl It
W\A
Beschlussentwurf:
•
Gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S.2141)
zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.05.2004 (BGBI. I S. 718) i.V.m. § 233 Abs.1
und § 244 Abs.2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBL. I S.2414) i.V.m. §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen
(GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) in der zuletzt
gültigen Fassung wird der Vorentwurf des Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 137,
Erftstadt-Kierdorf,
Wiesenstraße,
nebst Begründung als Entwurf beschlossen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Offenlage gem. § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch durchzuführen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 09.12.2003 (V 7/3030) aufgrund eines
entsprechenden
Antrages
des Grunds\ückseigentümers
beschlossen,
einen
vorhabenbezogenen
Bebauungsplan für einen Teilbereich der Verlängerung der
Wiesenstraße in E.-Kierdorf aufzustellen.
Nach den weiteren Verfahrensschritten (Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
sowie frühzeitige Bürgerbeteiligung)
kann der vom Vorhabenträger vorgelegte
Bebauungsplanentwurf nunmehr zur Offenlage beschlossen werden.
A: \ VORLAGESATZUNGSBESCHLUSS
. DOC
Geplant sind mit diesem Bebauungsplan
Doppelhausbebauung.
Anlagen
Bebauungskonzept
Bebauungsplanentwurf
an Fraktionen
•
•
A:\VORLAGESATZm~GSBESCHLUSS.DOC
insgesamt 8 Einfamilienhäuser in Form einer
5
1
6
STADl
ERFTSTAD
FlIi~r.I!
'"'I!I~
'\:.11 ~
o
<;
~.~"'"
5'
Vorhabenbezogener
Bebauungsplan Nr. 137 (VEP)
Erftstadt-Kierdorf,
Wiesenstraße
Entwurf
B
A:.
CE
Z~
~
0,4
fts!sdNngetl
~
§ 9 ßo",Ga
_w""""'"'
~(GRZ)ols
H6chsImaII,
r.B. GRZ • 0,'
TH
nmi::>ole T/C\.~ in ~
FH
I!'CIlimo'.e firdI6N: ., Mc:er ,bet NcwmoI ~
"
&.
Zo.IlI der VoIgc::Khosse
iIbef Norrrd Nid
ols ~.
!.B. ~
vol-
""""'"
~""""""'" """"'
4+~ '......... """"" ...... "","""","'so
===-
Sar.df6cher ~
......~
I'II,If
~
IW de tage der bgrtr.m
c:=J """"""" .
~
I
2
CJ
is! ~
Zwoc~·
....f/,)chen1ur~r.'Iilder
. SIe~fCt~
. Co_Go.,.,
~~.61!~~
c:::J SW"""''''''_ .............
1./n1grenA.1'Ig
65
_._.
cJ.cnSegende fat-
von FIDchen rum ~
Gren::edts~~dcsw....·
von 1l6urnen,
o;wb....
B: HittweiseoMoFe:s!re~,~
co. ,
64
I,u,)~~
~~
'0
~'.'.
~~Grc&derW"·N~
[g
........ """"'"
,,"" ..,
~~~-
63
50
•
~
1/ (/ G
•
I
BerekN mIltth6!-Jen ,a.,/orderungenOlden bouIichen X/-ol.
schutt. ~
(IPB] gcm6ß0IN ~ l09,t.B.lPB 3
""""
"" ..,..,...",
~V~
ProI.t.lich~GrnbH.~.iIa""'~_He...Hen~,~
~.M.h., 00...,.
[Mäiitr~~WjrtZ:9ften:erlaüierürig.döc·····
Kt:r.:LM'.:::1 :F.!=l~;r ,ri
~5.~~,~~1
Vorhabenbezogene,
Kurzbeschreibung
1.
Anlass
Bebauungsplan
Nr. 137 - Wiesenstraße
-In
Erftstadt-Klerdorf
Anlogc;Z
Vg/(JA4J
und Ziel de, Planung
Blat!
--1-
De, Vorhabenträqer
beabsichtigt,
am südlichen Ortrand von Kierdorl insgesamt acht
zweigeschossige Einfamilienhäuser
als Doppelhäuser zu errichten. Das Plangebiet liegt im
Außenbereicl1 und ist im FNP als WohnbalJfläche dargestellt.
2.
Bestand
Das ca. 2.300 m' groBe Baugebiet liegt an der GoldenbergstraBe (K46). Die ErschlieBung
erlol9t über einen vorhandenen WiJ1schaftsweg, der im Zuge der Planung ausgebaut wird.
Das Plangebiet
grenzt
im Norden
an ein locker bebautes,
stark durchgrOntes
Einfamilienhausgebiet. In der weiteren Umgebung befinden sich einige emittierende
Gewerbebetriebe
(z.B, Baukranvermietung).
Südwestlich und nördlich des Plangebietes
grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Jenseits der Goldenbergstraße befindet sich
das Wasserwerk I (RWE Goldenberg West), eine Kindertagesstätte, ein Freibad und die
freiwillige
Feuerwehr.
Unmittelbar
nördlich
des
Plangebietes
liegt
eine
Gasversorgungsstation.
•
Das Plangebial ist über vorhandene Var- und Entsorgungsleitungen in der Goldenbergstraße
(K46) und
in dem vorhandenen
Wirtschaftsweg
stadttechnisch
erschlossen.
Die
GoldenbergstraBe wird vom Baulastträger als .Jreie Strecke" auBerhalb der Ortsdurchfahrt
Kierdori klassifiziert und steht damit zur Erschließung der angrenzenden Grundstücke nicht
zur Veriügung,
3.
Planung
Baustruktur
•
und Nutzung
Der Bebauungsplan
sieht
ein Allgemeines
Wohngebiet
nach § 4 BauNVO
mit
zweigeschossiger Bebauung vor. Festsetzungen zur Bauweise (nur Doppelhäuser), zur Höhe
baulicher Anlagen (Traulhöhe. Firsthöhe) und zur Dachform (Satteldach) setzen einen eng
begrenzten baukörperlichen
Rahmen. Zusätzlich zur WOhnnutzung sind Räume für freie
Berufe zulässig, um dem Vorhabenträger bei der Vermarktung und bei einer zukünftigen
Umnutzung einen gewissen Spielraum zu gewähren .
Erschließung
Der bestehende Wirtschaftsweg wird zur Erschließungsstraße ausgebaut. Dabei werden auch
die Bedürfnisse der Landwirtschaft und der anliegenden Gewerbetreibenden berücksichtigt.
Die sog. PlanstraBe A ist gegenwärtig als Mischverkehrsfläche
mir einer 4,75 m breiten
Fahrgasse und einem 2,25 m breiten Längsparkstreifen
vorgesehen. Die angrenzenden
StraBen verfügen über ausreichende Kapazitätsreserven. um den planbedingten zusätzlichen
Verkehr aufzunehmen.
Sehrnutzund Niederschlagswasser
wird der vorhandenen
Mischwasserkanalisation
in der GOldenbergstraße zugeführt.
Begrünung
Auf den Wohngrunds\ücke
ist im Übergang zu den landwirtschaftlichen
m breiter Gehölzsnsiten als Ortsrandbegrünung vorgesehen.
Flächen ein bis zu 3
Umwelterheblichkeit
FOr das Vorhaben wir keine Umweltverträglichkeitsprüfung
durchgeführt. Zur sachgerechten
Beweltung
del
Umweltbelange
werden
qutachtertiche
Stellungnahmen
zur
Erschließungssituation
und
zur
Frage
des
Immissionsschutzes
eingeholt.
Ein
landschaftspflegerischer
Begleitplan stellt den Eingriff in Natur und Landschaft dar und
::';·:H:;'H~ ;J:r:c~(;.:.,I:·I::dc: ~·';:l;·:·I.H(d:t..a:.;· l:I" ;~I:I.J:!i;i·I:I.;!;()'.~CI;·~ ~ ','0:1:3
:;'1 '\::!!;1Jg !;!:~
j':'::'. 1:::l:m;,:H~ :t:-:l~:l':i~I:I~:~:
(::tr:l~:·:
zu
I[Mäl1ii~aWlrtz··_·~ii~~~erlälji~rül1g.doc········
....
1(\
schlägt geeignete Maßnahmen
zur Vermeidung, zur Verminderung
:r.~b-.~~:d;1
,jl.~;,1j
~S.~~.::"1
und zum Ausgleich vor.
•
I
I
'I
•
i
I
II
,
:~
j
~:·:·::·b!·(4 :J:fich C·'''.4:_I::i:ic:
;',:-:l:,;'! t~'.<d:l·n:.J·HI:,! Sl:\·j:;::,-!:l:1".;::;Ci::
::;1 '\;:!!:'&9 !iI,~I,:'::' f:;l:ltF.dl": :I":":IY:(!'\~I:I~;:':
:::I~~H
......
=~....0:'=}
- -
_-.:;.:.---
0
.
l~'.0;"1;)
'-':;':':,~:;':':;':':~;':;':=:;':""""""""""""""""""-'_
••••••
__•