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Beschlussvorlage (Bebauungsplan 141, E. - Lechenich, WIrtschaftsPark Erftstadt Offenlegungsbeschluss V 7 12277, AWiLi 1 PlanA am 06.11.02 V 7/2364, PlanA am 17.12.2002 V 7 13439, AWiLi 1 PlanA am 26.05.2004 V 7 13533, PlanA am 23.06.2004)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
671 kB
Erstellt
02.09.10, 15:11
Aktualisiert
02.09.10, 15:11
Beschlussvorlage (Bebauungsplan 141, E. - Lechenich, WIrtschaftsPark Erftstadt
Offenlegungsbeschluss
V 7 12277, AWiLi 1 PlanA am 06.11.02
V 7/2364, PlanA am 17.12.2002
V 7 13439, AWiLi 1 PlanA am 26.05.2004
V 7 13533, PlanA am 23.06.2004) Beschlussvorlage (Bebauungsplan 141, E. - Lechenich, WIrtschaftsPark Erftstadt
Offenlegungsbeschluss
V 7 12277, AWiLi 1 PlanA am 06.11.02
V 7/2364, PlanA am 17.12.2002
V 7 13439, AWiLi 1 PlanA am 26.05.2004
V 7 13533, PlanA am 23.06.2004) Beschlussvorlage (Bebauungsplan 141, E. - Lechenich, WIrtschaftsPark Erftstadt
Offenlegungsbeschluss
V 7 12277, AWiLi 1 PlanA am 06.11.02
V 7/2364, PlanA am 17.12.2002
V 7 13439, AWiLi 1 PlanA am 26.05.2004
V 7 13533, PlanA am 23.06.2004) Beschlussvorlage (Bebauungsplan 141, E. - Lechenich, WIrtschaftsPark Erftstadt
Offenlegungsbeschluss
V 7 12277, AWiLi 1 PlanA am 06.11.02
V 7/2364, PlanA am 17.12.2002
V 7 13439, AWiLi 1 PlanA am 26.05.2004
V 7 13533, PlanA am 23.06.2004) Beschlussvorlage (Bebauungsplan 141, E. - Lechenich, WIrtschaftsPark Erftstadt
Offenlegungsbeschluss
V 7 12277, AWiLi 1 PlanA am 06.11.02
V 7/2364, PlanA am 17.12.2002
V 7 13439, AWiLi 1 PlanA am 26.05.2004
V 7 13533, PlanA am 23.06.2004) Beschlussvorlage (Bebauungsplan 141, E. - Lechenich, WIrtschaftsPark Erftstadt
Offenlegungsbeschluss
V 7 12277, AWiLi 1 PlanA am 06.11.02
V 7/2364, PlanA am 17.12.2002
V 7 13439, AWiLi 1 PlanA am 26.05.2004
V 7 13533, PlanA am 23.06.2004)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: Az. 61.21-20/141 öffentlich V O/f/f 81 Amt: I - 61- An den BeschIAusf.: Rat Datum: - 61 - 15.11.2004 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung: zur Vorberatung Ausschuss • Betrifft: über den für Stadtentwicklung Bebauungsplan 141, E. - Lechenich, WIrtschaftsPark Erftstadt Offenlegungsbeschluss V 7 12277, AWiLi 1 PlanA am 06.11.02 V 7/2364, PlanA am 17.12.2002 V 7 13439, AWiLi 1 PlanA am 26.05.2004 V 7 13533, PlanA am 23.06.2004 Finanzielle Auswirkungen: lID Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 15.11.2004 I"\\ti Beschlussentwurf: I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141) zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.05.2004 (BGBI. I S. 718) i. V. m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), wird beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 140, Erftstadt - Lechenich, WirtschaftsPark Erftstadt, entsprechend Anlageplan zu ändern. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. II. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.05.2004 (BGBI. I S. 718) i. V. m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) und § 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein - Westfahlen (BauONW) vom 07.03.1995 GV NW S. 218), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplan-Vorentwurf mit der unter I. beschlossenen Änderung als BebauungspIanentwurf Nr. 140, E. - Lechenich, WirtschaftsPark Erftstadt beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Offenlage gern. § 3 Abs. 2 BauGB vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141) zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.05.2004 (BGBI. I S. 718) i. V. m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, durchzuführen. P:\ez\VORLAGEN\v6100014-320.doc - 2 - Begründung: Zu I. Auf der L 263 ist ein Kreisverkehr geplant. Über diesen Kreisverkehr soll sowohl das Plangebiet als auch das nördlich gelegene Bebauungsplangebiet Nr. 140 erschlossen werden. Damit die Erschließung des Bebauungsplangebietes Nr. 140 unabhängig vom Fortgang dieses Plangebietsverfahren durchgeführt werden kann -im PIanbereich des Bebauungsplanes Nr. 141 werden zur Zeit noch archäologische Maßnahmen durchgeführt-, wurde der komplette auf der L 263 geplante Kreisverkehr in das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 140 einbezogen. • Im Osten wurde zur besseren Planlesbarkeit das Flurstück der Römerstraße (archäologisches Bodendenkmal) in das Plangebiet einbezogen. Zu II. Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 17.12.2002 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 141, Erftstadt - Lechenich beschlossen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 08.01.2003 bis 10.02.2003 und die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Bürgerversammlung am 15.06.2004. Die Verwaltung hat nunmehr auf der Grundlage der Ergebnisse der o.g. Beteiligungen und des im PlanA am 23.06.2004 beschlossenen städtebaulichen Konzeptes A (Haupterschließungsstraße mit einer Schleife und Stichstraßen) einen Bebauungsplan erarbeitet. In Zusammenarbeit mit der Firma BauGrund, des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft sowie dem Bauordnungsamt wurde ein Rechtsplan entwickelt, der sowohl die Ansiedlung der in der Machbarkeitsstudie angestrebten Leitbranchen ermöglicht, als auch die im städtebaulichen Konzept enthaltenen Zielsetzungen berücksichtigt. Die Vorschriften des Bebauungsplanes sind so entwickelt, dass einerseits die planungsrechtlich erforderlichen Festsetzungen (Art u. Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksfläche, Bauweise, Baugrundstücke, öffentliche Verkehrsfläche sowie die Ausgleichsflächen) und die wesentlichen Eckpunkte zur Umsetzung der städtebaulichen Zielsetzungen (u.a. Vorgaben zu der Höhe der Bebauung, der Raumkanten, der Dachformen, der Vorzonen (Vorgartenbereiche), der Art und Höhe der Einfriedung,) Berücksichtigung finden und andererseits noch genügend Spielraum für die individuellen betriebsspezifischen Bedürfnisse besteht. Die detaillierten Vorgaben bezüglich der Gestaltung der Bebauung, der Grundstücksfreiflächen, die Gestaltung der Werbeanlagen usw. werden im noch zu erarbeitendem Gestaltungshandbuch festgelegt. Die Freifläche im Osten des Plangebietes zwischen dem Gewerbegebiet und der Römerstraße ist als Ausgleichsfläche festgesetzt. Entsprechend dem städtebaulichen Konzept ist entlang des Gewerbegebietes eine heckenartige Bepflanzung und entlang der L 263 und der Römerstraße die Anpflanzung einer Baumreihe vorgesehen. Der verbleibende mittlere Bereich der Fläche soll als Wiesenfläche mit eingestreuten Baum- und Strauchgruppen entwickelt werden. Die von den Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 BauGB) vorgetragenen Anregungen wurden weitestgehend berücksichtigt. P:\SZ\VORLAGEN\V6100014-320.DOC - 3 - Im gesamten Plangebiet wurden archäologische Untersuchungen (qualifizierte Bodenprospektionen) durchgeführt. Eine Fundkonzentration (metallzeitlicher Siedlungsplatz) im Norden des Plangebietes bzw. im unmittelbar Bereich der Hauptzufahrt weisen auf erhaltene archäologische Befunde hin, sodass weitere Sachstandsemrittlungen bis hin zu Grabungen vom Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege gefordert werden. Diese Untersuchung bzw. Grabung wird voraussichtlich Anfang nächsten Jahres durchgeführt. Da eine Freihaltung des Fundbereiches durch Umplanung weder aus städtebaulicher noch aus ökonomischer Sicht in Betracht kommt, wird vorgeschlagen, die Offenlage (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) mit dem Bebauungsplan Nr. 140 gemeinsam durchzuführen. Der Satzungsbeschluss kann jedoch erst nach Beendigung der archäologischen Untersuchungen gefasst werden. • ~ Anlage: Anlageplan Niederschrift der Bürgerversammlung Bebauungsplan-Vorentwurf einschI. der Begründung und ökologischer Fachbeitrag (an die Fraktionen und sachkundigen Einwohner) P:\SZ\VORLAGEN\V6100014-320,DOC Anlage [pijo;] STAD U!c't ERFTSTA Bebauungsplan Anlageplan Nr. 141 - Gewerbegebiet Römerhof-50d Erftstadt-Lechenich Umwelt· und Planungsamt Erflsladl, Maßstab: zu 1: 7.500 ~,j - I Anlage 2 ~VIl'I tJ /f~ f Niederschrift der Bürgerversammlung zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung Blatt - am 18.05.2004 Beginn :19.30 Uhr Ende: 20.25 Uhr Darlegung 1. und Anhörung gern. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch Thema der Veranstaltung: Vorentwurfsplanungen der Stadt Erftstadt für den Bereich der Bebauungspläne Nr. 140 und 141, E. - Lechenich, Gewerbegebiet Lechenich - Südost 2. Ort der Veranstaltung: Aula derTheodorStraße 3. Heuss Hauptschule, 50374 Erftstadt- Lechenich, Dr. Josef-Fieger- Veranstalter: Stadt Erftstadt, vertreten durch Bürgenneister Herrn Bösche, Stadtbaudirektor Herrn Wirtz Stadtvermessungsdirektor Herrn Dr. Risthaus und Stadtbauamtsrat Herrn Lippik 4. Veranstaltungsteilnehmer: 22 Bürger einschließlich Vertreter der Stadtratsfraktionen 5. Veranstaltungsablauf: Der Bürgermeister, Herr Bösche, begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Bürgerversammlung. Er erklärt den Sinn und Zweck der Bürgerversammlung bzw. der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB. Sinn und Zweck der frühzeitigen Bürgerbeteiligung ist es u.a., in einem möglichst frühen Verfahrensstadium die beabsichtigte Planung mit den Bürgerinnen und Bürgern zu erörtern. Anschließend erläutert Herr Lippik anhand der beiden alternativen städtebaulichen Entwürfe die Ziele und Zwecke der Planungen der Bebauungspläne Nr. 140 und 141, E.Lechenich, Gewerbegebiet Lechenich - Südost. /I - zu i 6. Bedenken, Anregungen, Diskussionsbeiträge Nach dem Vortrag von Herrn Lippik werden folgende Anregungen, Bedenken und Fragen erörtert: • 6.1 Von einem Bürger wird der in der Variante B vorgesehene bauliche Mittelpunkt (campus) als kritisch angesehen. Der geplante Campus sei für erftstäotische Verhältnisse überdimensioniert und zu städtisch. Er bezweifelt, dass ein solcher künstlich angelegter Mittelpunkt in der erwarteten Weise angenommen wird. 6.2 Ein weiterer Bürger plädiert für die Umsetzung der Variante A. Sie sei die baulich maßstäblichere Lösung und stelle bezüglich der Grundstücksaufteilung die flexiblere Planung dar. Danüber hinaus würden mit dem Konzept A mehr attraktive Ecklagen und abwechslungsreichere Erlebnisbereiche geschaffen. Die Variante B mit dem baulichen Mittelpunkt bzw. Campus stelle zwar ein städtebaulich interessantes Konzept dar, sie erscheine jedoch wegen der massiven Bebauung im Zentrum der nördlichen PIangebietshälfte zu städtisch . 6.3 Wo könnte in beiden Varianten ein Hotel angesiedelt werden? Im Plankonzept B bietet sich ein Standort im Bereich des Campus an. In der Variante A erscheint ein Standort angrenzend an die mittige Gnünfläche der nördlichen PIangebietshälfte sinnvoll. In beiden Konzepten ist aber auch eine Ansiedlung eines Hotels in beiden Eingangsbereichen (Gemeindeverbindungsstraße und L 263) denkbar. 6.4 Besteht bereits eine Grundstückspreisvorstellung diese? und in welcher Höhe liegt Nach einer ersten groben Einschätzung wird der Grundstückspreis zwischen 55,- und 75,- Euro liegen. 6.5 pro Quadratmeter Welche Möglichkeiten bestehen, auf die Gestaltung der zukünftigen Bebauung Einfluss zu nehmen. Da die Grundstücksvermarktunq über die Stadt bzw. BauGrund abgewickelt wird, besteht die Möglichkeit im Rahmen der Grundstücksverkaufverhandlungen, auf die Gestaltung der Gebäude Einfluss zu nehmen. Grundlage für diese sind hierbei im wesentlichen die Vorgaben des Gestaltungshandbuches. 7. Veranstaltungsschluss Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, dankt Herr Bösche den Anwesenden für ihre Diskussionsbeiträge. Danach haben alle Interessierten die Möglichkeit, in Einzelgesprächen mit den Vertretern der Verwaltung weitere Fragen zu erörtern und Auskünfte zu erhalten. ye;h1I1A' ~ (~ Schriftführer 2