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Kommune
Erftstadt
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02.09.10, 15:11
Aktualisiert
02.09.10, 15:11
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: Az. 61.21-20/141
öffentlich
V
O/f/f
81
Amt:
I
- 61-
An den
BeschIAusf.:
Rat
Datum:
- 61 -
15.11.2004
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung:
zur Vorberatung
Ausschuss
•
Betrifft:
über den
für Stadtentwicklung
Bebauungsplan
141, E. - Lechenich, WIrtschaftsPark
Erftstadt
Offenlegungsbeschluss
V 7 12277, AWiLi 1 PlanA am 06.11.02
V 7/2364,
PlanA am 17.12.2002
V 7 13439, AWiLi 1 PlanA am 26.05.2004
V 7 13533, PlanA am 23.06.2004
Finanzielle
Auswirkungen:
lID Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 15.11.2004
I"\\ti
Beschlussentwurf:
I.
Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
27.08.1997 (BGBI. I S. 2141) zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.05.2004 (BGBI. I S.
718) i. V. m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), wird beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 140, Erftstadt - Lechenich, WirtschaftsPark Erftstadt, entsprechend Anlageplan zu ändern. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
II.
Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 05.05.2004 (BGBI. I S. 718) i. V. m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2
BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) und § 86
der Bauordnung für das Land Nordrhein - Westfahlen (BauONW) vom 07.03.1995 GV
NW S. 218), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplan-Vorentwurf mit der unter I. beschlossenen Änderung als BebauungspIanentwurf Nr. 140, E. - Lechenich, WirtschaftsPark Erftstadt beschlossen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Offenlage gern. § 3 Abs. 2 BauGB vom
27.08.1997 (BGBI. I S. 2141) zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.05.2004 (BGBI. I S.
718) i. V. m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, durchzuführen.
P:\ez\VORLAGEN\v6100014-320.doc
-
2
-
Begründung:
Zu I.
Auf der L 263 ist ein Kreisverkehr geplant. Über diesen Kreisverkehr soll sowohl das
Plangebiet als auch das nördlich gelegene Bebauungsplangebiet Nr. 140 erschlossen
werden. Damit die Erschließung des Bebauungsplangebietes Nr. 140 unabhängig
vom Fortgang dieses Plangebietsverfahren durchgeführt werden kann -im PIanbereich des Bebauungsplanes Nr. 141 werden zur Zeit noch archäologische Maßnahmen durchgeführt-, wurde der komplette auf der L 263 geplante Kreisverkehr in das
Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 140 einbezogen.
•
Im Osten wurde zur besseren Planlesbarkeit das Flurstück der Römerstraße (archäologisches Bodendenkmal) in das Plangebiet einbezogen.
Zu II.
Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 17.12.2002 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
141, Erftstadt - Lechenich beschlossen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
erfolgte in der Zeit vom 08.01.2003 bis 10.02.2003 und die frühzeitige Bürgerbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Bürgerversammlung am 15.06.2004.
Die Verwaltung hat nunmehr auf der Grundlage der Ergebnisse der o.g. Beteiligungen
und des im PlanA am 23.06.2004 beschlossenen städtebaulichen Konzeptes A (Haupterschließungsstraße mit einer Schleife und Stichstraßen) einen Bebauungsplan erarbeitet. In Zusammenarbeit mit der Firma BauGrund, des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft sowie dem Bauordnungsamt wurde ein Rechtsplan entwickelt, der sowohl die Ansiedlung der in der Machbarkeitsstudie angestrebten Leitbranchen ermöglicht, als auch
die im städtebaulichen Konzept enthaltenen Zielsetzungen berücksichtigt.
Die Vorschriften des Bebauungsplanes sind so entwickelt, dass einerseits die planungsrechtlich erforderlichen Festsetzungen (Art u. Maß der baulichen Nutzung, überbaubare
Grundstücksfläche, Bauweise, Baugrundstücke, öffentliche Verkehrsfläche sowie die
Ausgleichsflächen) und die wesentlichen Eckpunkte zur Umsetzung der städtebaulichen
Zielsetzungen (u.a. Vorgaben zu der Höhe der Bebauung, der Raumkanten, der Dachformen, der Vorzonen (Vorgartenbereiche), der Art und Höhe der Einfriedung,) Berücksichtigung finden und andererseits noch genügend Spielraum für die individuellen betriebsspezifischen Bedürfnisse besteht.
Die detaillierten Vorgaben bezüglich der Gestaltung der Bebauung, der Grundstücksfreiflächen, die Gestaltung der Werbeanlagen usw. werden im noch zu erarbeitendem Gestaltungshandbuch festgelegt.
Die Freifläche im Osten des Plangebietes zwischen dem Gewerbegebiet und der Römerstraße ist als Ausgleichsfläche festgesetzt. Entsprechend dem städtebaulichen Konzept
ist entlang des Gewerbegebietes eine heckenartige Bepflanzung und entlang der L 263
und der Römerstraße die Anpflanzung einer Baumreihe vorgesehen. Der verbleibende
mittlere Bereich der Fläche soll als Wiesenfläche mit eingestreuten Baum- und Strauchgruppen entwickelt werden.
Die von den Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 BauGB) vorgetragenen Anregungen wurden weitestgehend berücksichtigt.
P:\SZ\VORLAGEN\V6100014-320.DOC
- 3 -
Im gesamten Plangebiet wurden archäologische Untersuchungen (qualifizierte Bodenprospektionen) durchgeführt. Eine Fundkonzentration (metallzeitlicher Siedlungsplatz) im
Norden des Plangebietes bzw. im unmittelbar Bereich der Hauptzufahrt weisen auf erhaltene archäologische Befunde hin, sodass weitere Sachstandsemrittlungen
bis hin zu
Grabungen vom Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege gefordert werden. Diese Untersuchung bzw. Grabung wird voraussichtlich Anfang nächsten Jahres durchgeführt. Da
eine Freihaltung des Fundbereiches durch Umplanung weder aus städtebaulicher noch
aus ökonomischer Sicht in Betracht kommt, wird vorgeschlagen, die Offenlage (gem. § 3
Abs. 2 BauGB) mit dem Bebauungsplan Nr. 140 gemeinsam durchzuführen. Der Satzungsbeschluss kann jedoch erst nach Beendigung der archäologischen Untersuchungen
gefasst werden.
•
~
Anlage:
Anlageplan
Niederschrift der Bürgerversammlung
Bebauungsplan-Vorentwurf
einschI. der Begründung und ökologischer Fachbeitrag
(an die Fraktionen und sachkundigen Einwohner)
P:\SZ\VORLAGEN\V6100014-320,DOC
Anlage
[pijo;]
STAD
U!c't
ERFTSTA
Bebauungsplan
Anlageplan
Nr. 141 - Gewerbegebiet Römerhof-50d
Erftstadt-Lechenich
Umwelt· und Planungsamt
Erflsladl,
Maßstab:
zu
1: 7.500
~,j
-
I
Anlage
2
~VIl'I tJ /f~ f
Niederschrift der Bürgerversammlung
zur frühzeitigen
Beteiligung
der Bürger an der Bauleitplanung
Blatt
-
am 18.05.2004
Beginn :19.30 Uhr
Ende:
20.25 Uhr
Darlegung
1.
und Anhörung
gern. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Thema der Veranstaltung:
Vorentwurfsplanungen der Stadt Erftstadt für den Bereich der Bebauungspläne Nr. 140
und 141, E. - Lechenich, Gewerbegebiet Lechenich - Südost
2.
Ort der Veranstaltung:
Aula derTheodorStraße
3.
Heuss Hauptschule, 50374 Erftstadt-
Lechenich, Dr. Josef-Fieger-
Veranstalter:
Stadt Erftstadt, vertreten durch
Bürgenneister Herrn Bösche,
Stadtbaudirektor Herrn Wirtz
Stadtvermessungsdirektor Herrn Dr. Risthaus und
Stadtbauamtsrat Herrn Lippik
4.
Veranstaltungsteilnehmer:
22 Bürger
einschließlich Vertreter der Stadtratsfraktionen
5.
Veranstaltungsablauf:
Der Bürgermeister, Herr Bösche, begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Bürgerversammlung. Er erklärt den Sinn und Zweck der Bürgerversammlung bzw. der frühzeitigen
Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB.
Sinn und Zweck der frühzeitigen Bürgerbeteiligung ist es u.a., in einem möglichst frühen
Verfahrensstadium die beabsichtigte Planung mit den Bürgerinnen und Bürgern zu erörtern.
Anschließend erläutert Herr Lippik anhand der beiden alternativen städtebaulichen Entwürfe die Ziele und Zwecke der Planungen der Bebauungspläne Nr. 140 und 141, E.Lechenich, Gewerbegebiet Lechenich - Südost.
/I -
zu
i
6.
Bedenken, Anregungen, Diskussionsbeiträge
Nach dem Vortrag von Herrn Lippik werden folgende Anregungen, Bedenken und Fragen
erörtert:
•
6.1
Von einem Bürger wird der in der Variante B vorgesehene bauliche Mittelpunkt (campus)
als kritisch angesehen. Der geplante Campus sei für erftstäotische Verhältnisse überdimensioniert und zu städtisch. Er bezweifelt, dass ein solcher künstlich angelegter Mittelpunkt in der erwarteten Weise angenommen wird.
6.2
Ein weiterer Bürger plädiert für die Umsetzung der Variante A. Sie sei die baulich maßstäblichere Lösung und stelle bezüglich der Grundstücksaufteilung
die flexiblere Planung dar. Danüber hinaus würden mit dem Konzept A mehr attraktive Ecklagen und abwechslungsreichere Erlebnisbereiche geschaffen. Die Variante B mit dem baulichen Mittelpunkt bzw. Campus stelle zwar ein städtebaulich interessantes Konzept dar, sie erscheine jedoch wegen der massiven Bebauung im Zentrum der nördlichen PIangebietshälfte zu städtisch .
6.3
Wo könnte in beiden Varianten ein Hotel angesiedelt werden?
Im Plankonzept B bietet sich ein Standort im Bereich des Campus an. In der Variante A
erscheint ein Standort angrenzend an die mittige Gnünfläche der nördlichen PIangebietshälfte sinnvoll. In beiden Konzepten ist aber auch eine Ansiedlung eines Hotels in beiden
Eingangsbereichen (Gemeindeverbindungsstraße
und L 263) denkbar.
6.4
Besteht bereits eine Grundstückspreisvorstellung
diese?
und in welcher Höhe liegt
Nach einer ersten groben Einschätzung wird der Grundstückspreis
zwischen 55,- und 75,- Euro liegen.
6.5
pro Quadratmeter
Welche Möglichkeiten bestehen, auf die Gestaltung der zukünftigen Bebauung Einfluss
zu nehmen.
Da die Grundstücksvermarktunq über die Stadt bzw. BauGrund abgewickelt wird, besteht die Möglichkeit im Rahmen der Grundstücksverkaufverhandlungen,
auf die
Gestaltung der Gebäude Einfluss zu nehmen. Grundlage für diese sind hierbei im wesentlichen die Vorgaben des Gestaltungshandbuches.
7.
Veranstaltungsschluss
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, dankt Herr Bösche den Anwesenden für ihre Diskussionsbeiträge. Danach haben alle Interessierten die Möglichkeit, in
Einzelgesprächen mit den Vertretern der Verwaltung weitere Fragen zu erörtern und
Auskünfte zu erhalten.
ye;h1I1A' ~
(~
Schriftführer
2