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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 150, E.-lechenich, Nord-West; Beschluss über die Vereinfachte Änderung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
516 kB
Erstellt
02.09.10, 15:11
Aktualisiert
02.09.10, 15:11
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 150, E.-lechenich, Nord-West; Beschluss über die Vereinfachte Änderung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 150, E.-lechenich, Nord-West; Beschluss über die Vereinfachte Änderung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 150, E.-lechenich, Nord-West; Beschluss über die Vereinfachte Änderung)

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STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 61 öffentlich V 8/ Amt: lJ417 - 61 - An den BeschIAusf.: - 61 - Rat Datum: 12.11.2004 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; zur Vorberatung über den Ausschuss • für Stadtentwicklung Betrifft: Bebauungsplan Beschluss Nr. 150, E.-lechenich, über die Vereinfachte Finanzielle Nord-West; Änderung Auswirkungen: Keine untarschrät des lA~1r~v::rantwortlichan Erftstadt, dan -1 . ·0 ~'I~ ~ Beschlussentwurf: Gem. §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I S. 1359) wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 150, E.-lechenich, Nord-West, in einem Teilbereich (Festsetzung einer Fläche für Garagen/Stellplätze) gem. dem in der Anlage beigefügten Entwurf vereinfacht zu ändern. Begründung: Für den im Anlageplan gekennzeichneten Teilbereich des Bebauungsplanes Nr.150, E.-lechenich, Nord-West, ist entlang der Haupterschließung eine II -geschossige Hausgruppenbebauung mit einer Gemeinschaftsstellplatzanlage vorgesehen. Um die Anlage von öffentlichen Parkplätzen nicht zu gefährden, sind im Bebauungsplan bisher private Grundstückszufahrten von dieser Straße nicht zulässig. Im Rahmen der Ausführungs- und Hochbauplanung hat sich jedoch die Möglichkeit ergeben, ohne Verlust von öffentlichen Parkplätzen eine zusätzliche Garage mit Zufahrt für das südliche Eckgrundstück zu realisieren. In Abstimmung mit der Erschließungsplanung sollte daher dem entsprechenden Antrag des Bauherrn stattgegeben und eine vereinfachte Änderung im vorliegenden Einzelfall beschlossen werden. A:\VEREINF.Ä. BP92.ooc Städtebaulich bestehen keine Bedenken gegen diese vereinfachte Änderung. Von dieser Planung sind keine Bürger sowie Träger öffentlicher Belange gern. § 13 ~~;f:troffen: die Grundzüge der Planung werden hiervon nicht berührt. (M~ Anlagen • A: \ VEREINF. Ä. BP92. DOC 1. VEREINFACHTE ÄNDERUNG Bebauungsplan Nr. 150 Erftstadt Lechenich Nord-West Solarsiedlung Anlege./! Legende I • Allgemeines 6.!n:t - - Wohngebiet I Baugebiet 2Wo I max. 2 Wohneinheiten pro Gebäude 0.4 I Grundflächenzahi I Zahl der VoIIgc6chosse A\ I Nur Hausgruppen Baugrenzen f< ~I Hauptfirstrichtung zulässig ····1. ~!~~!)H!i! I········ Straßenverkehrsflache I Straßenbcgrenzungslinle I I·::-:::im~:/1 II 1 1.·.<·:.· •.:.1 101 1tt:ll;B1 I GA 1 I ST I I I I- - -I GST E5 t-__ m~ zwingend Offene Bauweise E-·-j I /f ~ WA17 @I _0_1 Neue Festsetzung jilt/ON" M 1:500 ~ zu Verkehrsberuhigter Bereich Öffentliche Parkfläche Öffentliche GrOnfläche Anpflanzen von Bäumen Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätzen, Garagen und Gemeinschaftsanlagen Zweckbestimmung: Garagen Zweckbestimmung: Stellplätze Zweckbestimmung: Gemeinschaftsstellplätze Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung Grenze des Räumlichen Geltungsbereichcs Vorgeschlagener GrundStück6ZUSChnitt