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Beschlussvorlage (7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Am Berger Weg" - Aufstellungsbeschluss - Beteiligung der betroffenen Bürger und der berührten Träger öffentlicher Belange)

Daten

Kommune
Inden
Größe
11 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Beschlussvorlage (7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Am Berger Weg"
- Aufstellungsbeschluss
- Beteiligung der betroffenen Bürger und der berührten Träger öffentlicher Belange)

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Vorlagen-Nr. 1/01/...... Der Bürgermeister Bauverwaltungsamt Beratungsfolge Ausschuss für Gemeindeplanung Rat Datum 10.01.2001 öffentlich Aktenzeichen IV/RD/Schi Termin TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen 10.01.2001 21.02.2001 Betrifft: 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Am Berger Weg“ - Aufstellungsbeschluss - Beteiligung der betroffenen Bürger und der berührten Träger öffentlicher Belange Beschlußentwurf: Die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 11 "Am Berger Weg" werden wie folgt geändert: Unter II. wird der letzte Satz - das gilt nicht für Garagen und Stellplätze - gestrichen. Der Absatz III enfällt. Die betroffenen Bürger werden durch die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt. Begründung: Mit Datum vom 28. August 2000 beantragen die Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Lamersdorf, Flur 10, Flurstück Nr. 198, die Errichtung einer Garage. Das betroffene Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 11 "Am Berger Weg". Die Garage soll außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche liegen. Des weiteren wird der in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 11 "Am Berger Weg" geforderte Mindestabstand von 5,50 m zur Straßenbegrenzungslinie nicht eingehalten. Der Sachstand wurde in der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung am 16.11.2000 intensiv erörtert. Nach Erörterung wurde beschlossen, dass das Einvernehmen zum Bauvorhaben erteilt werden soll, im Vorfeld jedoch die Zulässigkeit mit dem Bauordnungsamt des Kreises Düren abgestimmt werden sollte. Die Gespräche mit dem Bauordnungsamt des Kreises Düren haben stattgefunden. Als Ergebnis ist mitzuteilen, dass die Garage nicht genehmigungsfähig ist. Zur Genehmigung ist die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes notwendig. Die textlichen Festsetzungen müssen wie oben im Beschlussentwurf geändert werden. Durch die Änderung werden Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Träger öffentlicher Belange sind nicht betroffen. Entsprechend ist nur den betroffenen Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Da alle Bürger, die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 11 wohnen, betroffen sind, wird empfohlen, die Beteiligung durch die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Planänderung und das Bauvorhaben können in der Sitzung dargelegt und erörtert werden. T575.DOC .. .