Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
458 kB
Erstellt
02.09.10, 15:11
Aktualisiert
02.09.10, 15:11
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 8/
Az.: 6740-02/02
Amt:
An den
Ausschuss
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- 65-
BeschIAusf.: - 652 Datum: 09.11.2004
für Stadtentwicklung
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung
•
Betrifft:
Befreiung von den Vorschriften
Friedhof Lechenich
Finanzielle
der Baumschutzsatzung
auf dem
Auswirkungen:
Mittel sind im WPL 2005 enthalten.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 10.11.2004
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Beschlussentwurf:
Der Fällung von neun Acer campestre (Feldahorn) wird It § 6 Abs. 1 (d) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt
. zugestimmt
•
Begründung:
Der betreffende Friedhofsteil des Friedhofs Lechenich wurde in den 70er Jahren
angelegt Die damals vorgenommene Bepflanzung mit einem sehr dichten Baumbestand, bildet nahezu ein "Dach" über diesen Friedhofsteil.
I
Der Dichtstand der Bäume und die damit einhergehende Verschattung
bedinqen,
dass die wassergebundenen Wegeflächen auch in trockenen Wetterperioden schlecht
abtrocknen und daher immer vermoost sind. Dies bedeutet gerade bei feuchter
Witterung eine immerwährende
Rutschgefahr für die Friedhofsbesucher.
Das
Wurzelwerk der Bäume hebt die Wege an, sodass sich zusätzlich eine erhöhte
Unfallgefahr einstellt.
Des Weiteren habe ich in derVergangenheit Reparaturen an Grabanlagen vornehmen
lassen müssen. Ursachen für die Schäden waren auch hier die Wurzeln der Bäume.
Zudem können mehrere GrabsteIlen aufgrund des Wurzelwerks der Bäume nicht mehr
belegt werden, da durch den Grabaushub die Wurzeln massiv geschädigt werden und
damit in die Standsicherheit der Bäume eingegriffen würde.
P:lszIVORLAGENIv65000
14-315.doc
- 2 -
Bei Neuanlagen von Friedhöfen wird heutzutage eine derart dichte und hohe Bepflanzung nicht mehr vorgenommen, um Folgekosten im Wegebau, bei Grabsteinreparaturen und auch im allgemeinen Pflegeaufwand zu vermeiden.
Die zur Fällung vorgesehenen Feldahorne stehen fast ausschließlich dicht an Grabsteinen und haben z. T. schon Schäden an den Grabanlagen verursacht. Ein Erhalt
der Bäume ist nur denkbar, wenn man weitere Schäden an den Grabanlagen in Kauf
nimmt und auf die Belegung von einigen GrabsteIlen verzichtet wird.
Es ist geplant, den Baumbestand in den nächsten Jahren noch weiterhin zu dezimieren.
Eine Ersatzpflanzung ist It. Baumschutzsatzung nicht erforderlich .
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P:ISZlVORLAGENIV65000
14-315.00C
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Friedhof Lechenich
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