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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Friedhof Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
458 kB
Erstellt
02.09.10, 15:11
Aktualisiert
02.09.10, 15:11
Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Friedhof Lechenich) Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Friedhof Lechenich) Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Friedhof Lechenich)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 8/ Az.: 6740-02/02 Amt: An den Ausschuss (}tJ!Jj - 65- BeschIAusf.: - 652 Datum: 09.11.2004 für Stadtentwicklung der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung • Betrifft: Befreiung von den Vorschriften Friedhof Lechenich Finanzielle der Baumschutzsatzung auf dem Auswirkungen: Mittel sind im WPL 2005 enthalten. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 10.11.2004 ~~ß P'Z:-.f7'V'h d v Beschlussentwurf: Der Fällung von neun Acer campestre (Feldahorn) wird It § 6 Abs. 1 (d) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt . zugestimmt • Begründung: Der betreffende Friedhofsteil des Friedhofs Lechenich wurde in den 70er Jahren angelegt Die damals vorgenommene Bepflanzung mit einem sehr dichten Baumbestand, bildet nahezu ein "Dach" über diesen Friedhofsteil. I Der Dichtstand der Bäume und die damit einhergehende Verschattung bedinqen, dass die wassergebundenen Wegeflächen auch in trockenen Wetterperioden schlecht abtrocknen und daher immer vermoost sind. Dies bedeutet gerade bei feuchter Witterung eine immerwährende Rutschgefahr für die Friedhofsbesucher. Das Wurzelwerk der Bäume hebt die Wege an, sodass sich zusätzlich eine erhöhte Unfallgefahr einstellt. Des Weiteren habe ich in derVergangenheit Reparaturen an Grabanlagen vornehmen lassen müssen. Ursachen für die Schäden waren auch hier die Wurzeln der Bäume. Zudem können mehrere GrabsteIlen aufgrund des Wurzelwerks der Bäume nicht mehr belegt werden, da durch den Grabaushub die Wurzeln massiv geschädigt werden und damit in die Standsicherheit der Bäume eingegriffen würde. P:lszIVORLAGENIv65000 14-315.doc - 2 - Bei Neuanlagen von Friedhöfen wird heutzutage eine derart dichte und hohe Bepflanzung nicht mehr vorgenommen, um Folgekosten im Wegebau, bei Grabsteinreparaturen und auch im allgemeinen Pflegeaufwand zu vermeiden. Die zur Fällung vorgesehenen Feldahorne stehen fast ausschließlich dicht an Grabsteinen und haben z. T. schon Schäden an den Grabanlagen verursacht. Ein Erhalt der Bäume ist nur denkbar, wenn man weitere Schäden an den Grabanlagen in Kauf nimmt und auf die Belegung von einigen GrabsteIlen verzichtet wird. Es ist geplant, den Baumbestand in den nächsten Jahren noch weiterhin zu dezimieren. Eine Ersatzpflanzung ist It. Baumschutzsatzung nicht erforderlich . • • P:ISZlVORLAGENIV65000 14-315.00C • Friedhof Lechenich m • ~~~~: " i • "' StU 1,49 2 StU StU StU 1,51 0,87/0,72 m 1,15/0,77 m StU 0,98/0,67 m StU StU StU 0,90/0,75 1,15/0,87 StU 1,70 m 3 4 5 ~o~~ m m 1 6 7 8 9 m 1,08m m "'j-fl~ if""", - 0.., r J~ - = - __ £ <1> <::) tlt"-" ~