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Bürgerantrag (Erweiterung I Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39, E.-Erp, Roseliastraße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
792 kB
Erstellt
02.09.10, 15:11
Aktualisiert
02.09.10, 15:11

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az: öffentlich -64- B 8/0081 Amt: - 61 - BeschIAusf.: Datum: Der Bürgerantrag wird zur Beschlussfassung Ausschuss für Stadtentwicklung • Anregung der Erbengemeinschaft Betrifft: Erweiterung E.-Erp, zugeleitet Weber I Aufstellung - Becker, - 61 - 10.11.2004 an den Erftstadt des Bebauungsplanes Nr. 39, Roseliastraße Finanzielle Auswirkungen: lEI Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 10.11.2004 • Stellungnahme (A\", ~ der Verwaltung: Das im Antrag aufgeführte Grundstück ist im Flächennutzungsplan in einer größeren Wohnbaufläche gelegen, welche bis an die B 265 reicht. Entlang der B 265 ist zudem ein ca. 50 m breiter Grünstreifen dargestellt. Bereits jetzt ist ein Teilbereich des betreffenden Grundstückes im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 39 als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Für die beantragte Bebauung des restlichen Grundstückes ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, wobei es städtebaulich sinnvoll ist, den Gesamtbereich derim FNP dargestellten Wohnbauflächen in diesem Bereich in einen Bebauungsplan einzubeziehen. Inwieweit insgesamt bzw, mit welchen Lärmschutzmaßnahmen eine Bebauung entlang der B 265 realisiert werden kann, ist nur auf der Grundlage eines Länmgutachtens zu klären. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist bisher von der Verwaltung nicht in den Leistungsvereinbarungen vorgesehen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass im Ortsteil Erp zurzalt noch ausreichend baureifes Wohnbauland in rechtskräftigen Bebauungsplänen (BP Nr. 93/93A) zur Verfügung steht. P:lszIANTRAGEIb0081.doc Erbengemeinschaft Weber - Becker z. Hd. Herrn Ludwig Odenthal Wahlengasse 32, 50374 Erftstadt Erftstadt, den 24. Oktober 2004 1/ Herrn Bürgermeister Ernst Dieter Bösche zur Weiterleitung an den Rat der Stadt Erftstadt Holzdamm 10 50374 Erftstadt 03. NOV.200 4 20 EIT'lgef'lQaore 60roormol510r 21 32 '0 .3 •• SO • Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes -Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 39, Erftstadt-Erp, Rosellastraße- Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren im Rat der Stadt Erftstadt, die Erbengemeinschaft Weber- Becker ist Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Erp, Flur II, Flurstück 5 (Anlage I - Übersichtsplan I Anlage 2 - Auszug aus der Flurkarte). Dieses Grundstück ist teilweise im Bereich des seit dem 29.11.1993 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 39, Erftstadt-Erp, Rosellastraße gelegen, der den Bereich dort zur Bebauung als "Allgerneines Wohngebiet" ausweist (Anlage 3 - Auszug aus dem Bebauungsplan). Dieser Grundstücksteil wäre damit sofort bebaubar. • Der Restteil dieses Grundstückes ist in dem im Sommer 1999 überarbeiteten Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt als "Wohnbaufläche" ausgewiesen worden (Anlage 4 Auszug aus dem Flächennutzungsplan). Damit ist erklärtes Ziel der Stadt Erftstadt, auch eine Wohnbebauung auf dem hinteren Grundstücksteil vorzubereiten. Nunmehr kommt der Wunsch aus der zahlreiche Beteiligte zählenden Erbengemeinschaft auf, die Baugrundstücke zur Bebauung zu veräußern. Werden die Grundstücke nun gernäss den Vorgaben des Bebauungsplanes bebaut, ist eine spätere Erschliessung für eine Bebaubarkeit des rückwärtigen Grundstiickteiles nur noch schwer zu realisieren. Wird entsprechend den erklärten Zielen der Bauleitplanung die Wohnbebauung im massgeblichcn Bereich vorangetrieben, wäre die Erbengemeinschaft schon jetzt bereit, entsprechende Flächen fur eine rückwärtige Erschliessung noch freizuhalten. - 2- ~\ - 2- Die geplante ParzelIierung (Teilung) der jetzigen Baugrundstücke könnte so erfolgen, dass die rückwärtigen Bereiche auch von der Roseliastraße erschlossen werden könnten. Aus diesem Grunde beantragt die Erbengemeinschaft für den restlichen Teil des Grundstückes Gemarkung zukünftigen Wohnbebauung aufzustellen. hiermit, einen Bebauungsplan Erp, Flur ~I, Flurstück 5, zur Wir bedanken uns fur eine wohlwollende Beschlußfassung. Nach unserer Meinung entspricht unser Anliegen den erklärten Zielen der Stadtentwicklung in Erftstadt.-Erp . • Mit freundliehen Grüßen Im Auftrag C····..······ ..·l.:~ ~~? • ~~ Anlagen r P. S. - Durchschriften unseres Antrages erlauben wir uns, dem Bürgermeister der Stadt Erftstadt, Umwelt- und Planungsamt sowie den im Rat vertretenen Fraktionen zur Kenntnis zuzuleiten . Übersichtsplan E.-Erp Roscllastraße Anlage 1 • • ..... ... / .. Flurkarte E.-Erp Rosellastraße Anlage 2 • • / / / / FNP E.-Erp Rosellastraße Anlage 4