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Kommune
Erftstadt
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02.09.10, 16:14
Aktualisiert
02.09.10, 16:14
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Öffentlich
V
Az.: 8221
oo:
8/
I Amt:
82
I BeschIAus!.:
An den
822
Datum: 15.11.2004
Ausschuss für Wirtschaftsförderung und
Werksausschuss Immobilienwirtschaft
Überden
Ausschuss für Soziales
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfossung;
Betrifft:
Überlassung von zwei Grundstücken in der Gemarkung
Kierdorf
Graf-
und von 10 Raumzellen des städtischen Übergangsheimes
Emundus-Str. 10 an den TV Kierdorf
Bezug:
B 7/3305 und S 7/3348
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Vorlage berühr! den Wirtschaf!splan
Immabilienwir!schaf!
.
2005 des Eigenbe!riebes
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt. den
15.11.2004
~#-t'6'/l"I'IVI(
Beschlussentwurf:
Die Stadt Erftstadl, Eigenbetrieb Immobilienwirtschafl, stellt dem TV Kierdorf die
städtischen Grundstücke Gemarkung Kierdor!, Flur 6, Flurstücke 313 und 314
mit einer Größe von insgesamt 609 qm groß, sowie acht Raumzellen des
Übergangsheimes für Asylbewerber Graf-Emundus-Str. 10in Erftstadt-Friesheim
für Troinings- und Lagerzwecke kostenlos zur Verfügung. Der Transport wird von
der Stadt Erftstadt übernommen.
Die Umbau- und Renovierungskosten
einschließlich der Anschlusskosten für Ver- und Entsorgungsanlogen und einrichtungen gehen zu Losten des TV Kierdor!.
Die Gestaltung der Anlage und eventl. Einfriedigungen sind mit der Stadt
Erltstadt abzustimmen
Begründung:
Mit Antrag S 7/3348 vom 17.03.2004 wurde seitens des Ortsvorstehers von
P:\822\9221\AUSSCHUS\VORLAGE
RAUMZELLEN
fRIESHEIM
AN TV KIERDORF.DOC
Friesheimbeantragt. die leerstehenden Raumzellen des Übergangsheimes für
Asylbewerber Graf-Emundus-Str. 10in Friesheim ortsansässigen Vereinen zur
Verfügung zu stellen.
Mit weiteren Anträgen hatten sich der SCDirmerzheim und der MusikvereinGut
Klang ebenfalls um Raumzellen für Vereinszwecke bemüht.
Grundsätzlich bestehen keine Bedenken, die als Übergangsheime für
Asylbewerber genutzten Raumzellen für andere Zwecke zur Verfügung zu
stellen, wenn dies förderunschädlich möglich ist.Dabei können die Container,
die aufgrund ihres Zustandes noch sinnvoll verwertbor sind, an Vereine
abgegeben werden, um sie für Lager- oder Schulungszwecke einzusetzen.
Entsprechend eines Beschlussesdes WerkausschussesImmobilienwirtschaft vom
17.06.2004sollte, da die Zellen ihren Standort in Friesheimhaben, zunächst den
Friesheimer Vereinen die Möglichkeit gegeben werden, zu entscheiden, ob
diese Interesse an einer weiteren Verwertung haben. Von dort aus wurde
jedoch kein Interesse an der weiteren Verwendung der Raumzellen bekundet.
so dass ich die Interessenlage bei allen anderen städtischen Vereinen
abgefragt habe.
Am 28.07.2004 habe ich mit allen interessierten Vereinen (Gut Klang, TV
Kierdorl. SC Dirmerzheim) und dem Ortsvorsteher von Friesheim über die
künftige Nutzung der Übergangsheime diskutiert.
Seitens des SC Dirmerzheim wurde bereits in der Besprechung am 28.07.2004
mitgeteilt. dass aufgrund der finanziellen Situation des Vereins- im Vereinsheim
sind umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchzuführen - derzeit kein
Interesse an der Nutzung von Raumzellen besteht.
Die Mitglieder von Gut Klang haben sich intensiv mit der Frage
auseinandergesetzt. ob das Angebot der Stadt angenommen werden sollte.
Die finanziellen Möglichkeiten des Vereins sind beschränkt. Der Verein möchte
die zur Verfügung stehenden Mittel vorrangig für die musikalische Ausbildung
und die Beschaffung von Instrumenten verwenden. In einer Besprechung am
03.11.2004 hat der Verein mitgeteilt, dass er derzeit die mit dem Bau eines
eigenen .Vereinsheirnes" verbundenen Risikennicht eingehen kann.
L.~;....
Da das Übergangs Graf-Emundus-Str. 10 bereits Anfang 2001 seinen Betrieb
eingestellt hat und sich der Zustand der Raumzellen bei einem weiteren
längeren Leerstand sicherlich verschlechtern wird, schlage ich vor dem TV
Kierdorf acht Raumzellen kostenlos zur Verfügung zu stellen, damit diese auf
den von der Stadt Erftstadt ebenfalls kostenlos mittels Pachtvertrag zur
Verfügung gestellten Grundstücken aufgestellt werden können. Da die Stadt
bei einer Verschrottung der Raumzellen die Kosten in jedem Fall tragen muss,
soll der Transportder Objekte von Friesheimnach Kierdorf auf Kosten der Stadt
erfolgen.
Die Umbau- und Renovierungskosten einschließlich der
Anschlusskostenfür Ver- und Entsorgungsanlagen und -einrichtungen hingegen
gehen zu Lasten des TVKierdorf.
Zwei weitere Raumzellen sollten dem Übergangsheim Radmacherstraße in
Erftstadt-Liblor als Lagerräume zur Verfügung gestellt werden. Die resIlichen
vier Raumzellen sollten verschrottet werden.
P:\822\8221\AUSSCHUS\VORLAGE
RAUMZELLEN
FRIESHEIM
AN TV KIERDORF.DOC
Ich werde analog der Überlassung von zwei Asylbewerberunterkünften an den
SC Germania Lechenich beim Regierungspräsidenten Köln unverzüglich eine
förderunschädliche Regelung beantragen. damit auf eine Rückzahlung der
anteiligen Landesmillel verzichtet wird.
Vor ungefähr drei Jahren wurde seitens des SC Kierdorf beantragt auf den
Grundstücken Gemarkung Kierdorf. Flur 6. Flurstücke 313 und 314 öffentliche
Stellplätze einzurichten. Die in diesem Bereich nach Aufstellung der
Raumzellen noch verbleibende Restfläche soll jedoch zukünftig für
schulische Zwecke (Außenspielbereich Turnhalle) genutzt werden. so dass
eine Schaffung von Stellplätzen olleine aus diesem Grunde bereits
ausgeschlossen ist. Darüber hinaus stehen auf dem on die Schützen Kierdorf
verpachteten Grundstück auf der anderen Straßenseite Stellplätze in
ausreichender Anzahl zur Verfügung.
Ich werde mich diesbezüglich mit den betroffenen Vereinen
zusammensetzen. um eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Über dos
Ergebnis werde ich den Ausschuss unterrichten.
(Bösche)
Anlage
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P:\822\S221\AUSSCHUS\VORLAGE
RAUMZELLEN
FRIE$HEIM
AN TV KIERDORF.DOC
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USZUG AUS DEM lIEGENSCHAFTSKATAS1
- Liegenschaftskarte
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Maßstab
Datum
15.11.2004
Rhein-Erft-Kreis
Vermessungs-
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(Antrag-Nr.:
-Der Londrotund Katasterwesen
Gemeinde ERFTSTADT
Gemarkung
KIERDORF Flur
Flurstücke:
314, 313
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Standardauszug
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Der Auszug ist maschinell e-zecqt. er ist ohne untersete-itt gü
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- --I sind in l!\ter l'9-f nur unl,jdiht bo!kannl.
114 Abs. 2 VtrIlK.tG NW bleibt unberulvt.
Diuer AuuU; til ;eullllCh ,nthUll! cft IJts _ ,V,tDl(,tG HWI.V'rn.t,jI'iguDiftI.
U.. ",brit"",en, V..t6ttrnllichcngtn odB III.Wtil'l'SI.be.n OIi", nur lIit 2UllilllllInjI cI4!
IWr~l~rl. MlSIjjdOlClltn V,rwitlf'lh!ilW'IQttlllM
Uaw'bo!(:~ lilt
iaMrWllstlil:lltt1 Vtt~tdInQ ui 8etl6n!tn edtr ru. ti,tatll Gtllr.lll[h.
KG Blau Weiß Friesheim
Ricardo Krämer
Theo-Wolfgarten Str. 10
50374 Erftstadt
Erftstadt, 30.11.04
Tel.: 02235/686977
0162/9003221
70
65
Stadt Erftstadt
Bürgermeister Ernst-Dieter Bösche
Holzdamm 10
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61
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50374 Erftstadt
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5:t-/3S'l
V9/tJ136
Eil-Antrag auf Erwerb des Asylantenheims für die KG Blau Weill Friesheim
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die KG Blau Weiß Friesheim beantragt das Asylantenheim in Friesheim für Jugend- und
Vereinsarbeit nutzen zu dürfen.
,
Begründung:
Der KG Blau Weiss Friesheim wurde aus verlässlicher Quelle zugetragen, dass in absehbarer
Zeit eine Vermarktung des o.g. Objektes stattfinden soll.
Weiterhin haben wir in Erfahrung gebracht, dass unser Ortsvorsteher Herr Wiebusch für
dieses Objekt keinerlei Interesse von Vereinen angemeldet hat, obwohl wir schon vor
geraumer Zeit unseren Bedarf offen ( Presse) angezeigt haben.
Es ist also bekannt, dass wir schon seit langer Zeit auf der Suche nach einem geeigneten
Objekt für unsere Jugendarbeit sind.
Wir bitten Sie hiermit unsere Interessen zu vertreten und würden uns über einen positiven
Bescheid freuen.
Mit freundliehen Grüßen
gez.
Ricardo Krämer
Geschäftsführer