Daten
Kommune
Pulheim
Größe
120 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
19.03.12, 19:05
Aktualisiert
19.03.12, 19:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
88/2012
Erstellt am:
14.03.2012
Aktenzeichen:
IV/61- ri/wo
Verfasser/in:
Herr Ritter
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umwelt- und Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
27.03.2012
Betreff
3. Rahmenbetriebsplan für die Fortführung des Tagebaus Hambach von 2020 bis 2030
hier: Stellungnahme der Stadt Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung / Bündnis 90 Die Grünen
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 88/2012 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, im Anhörungsverfahren zur Genehmigung des 3.
Rahmenbetriebsplanes für die Fortführung des Tagebaus Hambach von 2020 bis 2030 die als Anlage 2 beigefügte Stellungnahme abzugeben.
Erläuterungen
Der Betrieb des Tagebaus Hambach fußt landesplanerisch auf dem Braunkohleplan von 1977 und bedarf zur Ausführung des Beschlusses von Rahmenbetriebsplänen, die jeweils eine Dekade und die in diesem zeitlichem Rahmen abzubauenden Teilflächen des geplanten Tagebaus umfassen. Derzeit wird der Tagebau auf Basis der Genehmigung des 2.
Rahmenbetriebsplanes vom 17.08.1995 betrieben. Nun liegt der Antrag auf Genehmigung des 3. Rahmenbetriebsplanes
für den Zeitraum von 2010- 2030 vor, der ein Vorrücken des bestehenden Tagebaus in nördlicher Richtung ermöglicht.,
sodass in dieser Betriebsphase die Ortslagen Manheim und Morschenich erreicht werden.
Die Stadt Pulheim wurde jetzt mit umfangreichen Unterlagen beteiligt, anhand derer eine Betroffenheit des Stadtgebietes
Pulheim durch die Grundwasserabsenkung erkennbar ist. Anhand von Karten zu den Grundwassergleichen von 2009
und den Modellgrundwassergleichen für 2020 für das oberste Grundwasserstockwerk ist abzuleiten, dass es offenbar in
Folge der Durchführung des bereits genehmigten 2. Rahmenbetriebsplanes zu Grundwasserabsenkungen von bis zu 10
Metern (z.B. in Sinthern) kommen kann.
Eine Karte mit der Differenzkartierung für den Zeitraum 2020 bis 2030 durch den nun beantragten 3. Rahmenbetriebsplan prognostiziert dagegen vergleichsweise geringe weitere Absenkungen der Grundwassergleichen von maximal 0,5
Meter (mit einer räumlich eng begrenzten Ausnahme) im Bereich der Ortsteile Geyen / Sinthern / Manstedten. Die angesprochenen Karten sind als Ausschnitt als Anlagen 3-5 angefügt (die Ansicht der farbigen Darstellung im Ratsinformation wird aus Gründen der Lesbarkeit empfohlen).