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Beschlussvorlage (3. Rahmenbetriebsplan für die Fortführung des Tagebaus Hambach von 2020 bis 2030 hier: Stellungnahme der Stadt Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
120 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
19.03.12, 19:05
Aktualisiert
19.03.12, 19:05
Beschlussvorlage (3. Rahmenbetriebsplan für die Fortführung des Tagebaus Hambach von 2020 bis 2030
hier: Stellungnahme der Stadt Pulheim) Beschlussvorlage (3. Rahmenbetriebsplan für die Fortführung des Tagebaus Hambach von 2020 bis 2030
hier: Stellungnahme der Stadt Pulheim)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 88/2012 Erstellt am: 14.03.2012 Aktenzeichen: IV/61- ri/wo Verfasser/in: Herr Ritter Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Umwelt- und Planungsausschuss X nö. Sitzung Termin 27.03.2012 Betreff 3. Rahmenbetriebsplan für die Fortführung des Tagebaus Hambach von 2020 bis 2030 hier: Stellungnahme der Stadt Pulheim Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung / Bündnis 90 Die Grünen Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 88/2012 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Umwelt- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, im Anhörungsverfahren zur Genehmigung des 3. Rahmenbetriebsplanes für die Fortführung des Tagebaus Hambach von 2020 bis 2030 die als Anlage 2 beigefügte Stellungnahme abzugeben. Erläuterungen Der Betrieb des Tagebaus Hambach fußt landesplanerisch auf dem Braunkohleplan von 1977 und bedarf zur Ausführung des Beschlusses von Rahmenbetriebsplänen, die jeweils eine Dekade und die in diesem zeitlichem Rahmen abzubauenden Teilflächen des geplanten Tagebaus umfassen. Derzeit wird der Tagebau auf Basis der Genehmigung des 2. Rahmenbetriebsplanes vom 17.08.1995 betrieben. Nun liegt der Antrag auf Genehmigung des 3. Rahmenbetriebsplanes für den Zeitraum von 2010- 2030 vor, der ein Vorrücken des bestehenden Tagebaus in nördlicher Richtung ermöglicht., sodass in dieser Betriebsphase die Ortslagen Manheim und Morschenich erreicht werden. Die Stadt Pulheim wurde jetzt mit umfangreichen Unterlagen beteiligt, anhand derer eine Betroffenheit des Stadtgebietes Pulheim durch die Grundwasserabsenkung erkennbar ist. Anhand von Karten zu den Grundwassergleichen von 2009 und den Modellgrundwassergleichen für 2020 für das oberste Grundwasserstockwerk ist abzuleiten, dass es offenbar in Folge der Durchführung des bereits genehmigten 2. Rahmenbetriebsplanes zu Grundwasserabsenkungen von bis zu 10 Metern (z.B. in Sinthern) kommen kann. Eine Karte mit der Differenzkartierung für den Zeitraum 2020 bis 2030 durch den nun beantragten 3. Rahmenbetriebsplan prognostiziert dagegen vergleichsweise geringe weitere Absenkungen der Grundwassergleichen von maximal 0,5 Meter (mit einer räumlich eng begrenzten Ausnahme) im Bereich der Ortsteile Geyen / Sinthern / Manstedten. Die angesprochenen Karten sind als Ausschnitt als Anlagen 3-5 angefügt (die Ansicht der farbigen Darstellung im Ratsinformation wird aus Gründen der Lesbarkeit empfohlen).