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Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeit zu V7/3668 )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
499 kB
Erstellt
03.09.10, 13:12
Aktualisiert
03.09.10, 13:12
Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeit zu V7/3668	)

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r STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister öffentlic h D 7/ Az.: Jilt Amt: - 65- An den BeschIAusf.: - 65 - WAStraßen der Stadt Erftstodt Datum: 06>09.04 Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Der Vorlage • I 361'1 V 7/ I wird gem. § 60 (1) Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Die ausgeschriebenen Arbeiten können nur bei entsprechendem Wetter vor dem Winter ausgeführt werden. Um eine weitergehende Belästigung der Anwohner bzw. eine Verschlechterung des Zustandes zu vermeiden, müssen die Arbeiten schnellstmöglich ausgeführt werden Da die nächste Sitzung Werksauschusses Straßen der Stadt Erftstadt erst nach der Wahl im November oder Dezember stattfindet. ist eine Dringlichkeitsentscheidung erforderlich. • ß~7 (Böcking) DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage Erftstadl; den I D 7/36t 2 I wird zugestimmt. ;2 7. 0 '1. 20 ()Y ~ i~~ (Fa ender) Stad verordneter