Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
03.09.10, 13:12
Aktualisiert
03.09.10, 13:12
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Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
DER BÜRGERMEISTER
i. V. m. den Bestimmungen der HaupIsatzung der Stadt ErI\stadt leite ich
Gemäß § 2 Geschäftsordnung
den beigefügten Antrag der I des
SPDntJ CDUFraktion
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STADT ERFTSTADT
DER BÜRGERMEISTER
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Finanzielle
Siehe nachfolgender
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Christlich-Demokratische Union Deutschlands
Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt
Michael Schmalen, Stadtverordneter
Stadt Erftstadt
Herrn Bürgermeister Bösche
Rathaus I Holzdamm 10
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50374 Erftstadt
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ANTRAG gem. GO
NKF (neues kommunales Finanzmanagement) und Umsetzung der Landeshaushaltsverordnung zur Bewertung von Vermögenswerten
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bösche,
im Zeitzyklus 2007 bis 2009 werden umfangreiche Änderungen im Haushaltsrecht NRW wirksam bzw. umgesetzt. So u.a. das NKF und die Landeshaushaltsverordnung zur Bewertung und Erfassung von Vermögenswerten, sowie
Ausweisung von Pensionslasten für städt. Beamte.
Sicherlich laufen zur Umsetzung der vorgenannten Punkte bereits verwaltungsinterne Arbeiten (Vorarbeiten). Möglicherweise sind aber auch externe
Experten oder aber gutachterliche Vergaben erforderlich die Auswirkungen
auf die kommenden Haushalte I Wirtschaftspläne haben dürften.
Ich beantrage daher in denzuständigen
Fachgremien des Rates der Stadt
Erftstadt einen aktuellen Sachstandsbericht zur Umsetzung der o.a. Maßnahmen.
/F:eundliche
G üße
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Michael Sc~malen
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Fraktionsvorsitzender:
Alfred Zerres
Fraktionsräuma:
Banner Straße 5
50374 Erftst~dt·Lechenich
Bürozeiten.
Telefon
MO.,Oi.,+Oo.
9.00 - 11.00 Uhr
Telefax 02235-688685
02235-75954
Bankverbindung:
Kreissparkasse Köln
Konto·Nr.0191004300
. BLZ 370 502 99
NEUES KOMMUNALES FINANZMANAGEMENT
Umstellung in der Stadt Erftstadt
Allgemeines
Auf die Änderungen durch das Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für
Gemeinden im Land Nordrhein -Westfalen (Kommunales Finanzmanagementgesetz NRW NKFG NRW-) habe ich bereits im Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf2005
hingewiesen.
Das Gesetz, das zum 01.01.2005 in Kraft getreten ist, dient der Einführung eines neuen, integrierten kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen auf der Grundlage der kaufmännischen doppelten Buchführung (Doppik).
Nachrichtlich: Die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung
kann bis 31.12.2005 (so in Erftstadt) Anwendung finden.
•
werden ebenfalls neu gefasst. Die alte Fassung
Umstellungstermin (spätestens):
01.01.2009
Umstellung auf Doppik und Aufstellung einer Eröffnungsbilanz (§ I NKFG)
31.12.2010
Erster Gesamtabschluss (§ 2 NKFG - Konsolidierung aller verselbständigten
Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form mit
dem Kernhaushalt).
31.12.2010
Erster Beteiligungsbericht, in dem die wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Betätigungen zu erläutern sind. Dieser ist jährlich fortzuschreiben und
dem Gesamtabschluss beizufügen (§ 3 NKFG).
Das Drei-Komponenten-System
•
Vennögen
EiQ.enkapilal
Liquide Mittel
Fremdkapital
nKE..
Umsetzungsschwerpunkte
Organisation
Um das komplexe Vorhaben der Einführung eines "Neuen Haushalts- und Rechnungswesens" zu planen und zu bewältigen und auf eine Erfolg versprechende Basis zu stellen, sind
umfangreiche Überlegungen anzustellen, die sich an den örtlichen Gegebenheiten orientieren
müssen. Da die traditionellen Verwaltungsstrukturen eher auf die Durchführung routinemäßiger Daueraufgaben und weniger auf die Vorbereitung und Umsetzung weit reichender Veränderung mit verwaltungsweiter Auswirkung ausgelegt sind, stehen die Kommunen vor einem
erheblichen und tief greifenden Wandel.
Die im Rahmen der Neuen Steuerungsmodelle bei der Stadt Erftstadt eingeführte Budgetierung einschI. Produktdefinitionen und die flächendeckende Kosten- und Leistungsrechnung
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werden den Umstieg sicherlich erleichtern, auch wenn die Verwaltungsstruktur
chen Vorgaben angepasst werden muss.
den gesetzli-
Die Stadtkasse und der Allgemeine Finanzdienst erhalten eine geänderte OrganisationsstrukDie zukünftige Finanzbuchhaltung hat die Buchführung und die Zahlungsabwicklung zu
erledigen. Die Aufgaben dürfenjedoch nicht von demselben Beschäftigten wahrgenommen
werden. Dem stände jedoch eine organisatorische Zusammenlegung nicht entgegen. Es wird
auch zu entscheiden sein, ob die Geschäftsbuchfiihrung zentral oder dezentralorganisiert
werden soll.
tur,
•
•
Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsamts sind in der neuen GO den Zielsetzungen des NKF
angepasst worden. Zum Beispiel führt die Prüfung des Gesamtabschlusses zu einem Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss wie er bereits aus den Prüfungen der Eigenbetriebe durch
externe Wirtschaftsprüfer bekannt ist, mit allen sich daraus möglicherweise ergebenden rechtlichen Konsequenzen .
Nicht zu unterschätzen sind die erforderlichen edv-technischen Veränderungen mit Einführung der doppelten Buchfiihrung. Dies betrifft alle Bereiche wie z.B. Vermögenserfassung
und -bewertung, laufende Buchfiihrung und Zahlungsabwicklung, Jahresabschluss einschI.
der Abschlussbuchungen. Hierzu bietet die KDVZ Rhein-Erft-Rur im Rahmen des K-IRPVerfahrens ein entsprechendes "NKF-Modul" an. In Anbetracht der Tatsache, dass sogar Pilotanwender inzwischen das Programm der Fa. "DATEV" benutzen, bleibt die weitere Entwicklung im Anwendungskreis der KDVZ zu beobachten.
Information von Politik und Verwaltung
Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe NKF bzw. der noch zu installierenden Teilprojektteams
werden kontinuierlich dem Verwaltungsvorstand mitgeteilt. Die Mitwirkung der politischen
Vertreter kann immer dann sinnvoll sein, wenn im Projekt Entscheidungssituationen erreicht
werden, die vorab sachlich aufgearbeitet und nicht (nur) Gegenstand einer politischen Diskussion sein sollten bzw. deren Ergebnis langfristige Folgen hat. Hier könnte sich auch ein
"interfraktioneller Arbeitskreis" konstituieren .
Vermögenserfassung
Zu Beginn der Rechnungsfiihrung ist nach den Regeln der doppelten Buchfiihrung fur die
umgestellten Aufgabenbereiche eine Vermögens- und Schuldenübersicht (Bilanz) unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der allgemein anerkannten kaufmännischen Regeln aufzustellen. Dies wird die Aufgabe eines Teilprojektteams sein.
MitarbeiterfortbiIdung
Für ein Gelingen der Umstellung sind qualifizierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unverzichtbar. Ein Teilprojektteam wird Art und Umfang der Schulungsnotwendigkeiten erarbeiten. Es steht aber schon fest, dass eine f1ächendeckende Mitarbeiterschulung
nicht möglich und auch nicht erforderlich sein wird. Dabei gilt es auch, evtl. vorhandenes
betriebswirtschaftliches Know-how in der Verwaltung zu wecken. Gleichwohl werden Schulungen in Abhängigkeit vom Aufgabenbereich der jeweiligen Zielgruppen in bedarfsgerechtem Umfang und zeitnah zwingend notwendig werden. Hierfur sind entsprechende Haushaltsmittel bereit zu stellen.
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Implementierung in der Stadt Erftstadt
Die landesweite Umstellung aufNKF führt zur Hektik bei den Anbietem entsprechender Dienstleistungen; kein Tag ohne Anbote über Beratung, Schulungen oder Software.
Obwohl die Stadt Erftstadt durch die umfangreichen Ausgliederungen in Eigenbetriebe in erheblichem
Umfang Vorleistungen erbracht hat, besteht fur die wenigen verbleibenden Bereiche ein Handlungszwang, jedoch kein Zeitdruck. Da in der Haushaltssicherung die finanziellen Möglichkeiten mehr als
bescheiden sind, sollte die Umsetzung möglichst mit geringem zusätzlichen Personal- und Sachaufwand erfolgen. Punktuelle fachliche Beratungen durch Dritte möchte ich nicht ausschließen.
Die Berechnung der in der kommunalen Eröffnungsbilanz auszuweisenden Pensionsrückstellungen
und derenjährliche Fortschreibung erfolgt durch die Rheinische Versorgungskasse und wird im Rahmen der Umlage abgerechnet.
•
Im Bereich der Kämmerei besuchen zwei Personen beim Studieninstitut einen Lehrgang Bilanzbuchhalter Kommunal ( 1 Tag in der Woche / Ende Februar 2006). Das Sachgebiet Kostenrechnung ist
wegen Mutterschaft bis etwa Mai 2006 nicht besetzt (Umstellung von VolI- aufTeilzeit ist wahrscheinlich). Ein weiterer Mitarbeiter der Kämmerei ist aus gesundheitlichen Gründen bedingt einsatzfähig .
Eine wegen NKF dringend gebotene personelle Verstärkung durch eine/n Zuarbeiter/in (BAT VII) ist
im Stellenplan 2005 vorgesehen.
Neben der personellen Voraussetzung ist der Einsatz einer ausgereiften Software unabdingbar. Nach
den Erfahrungen mit der Einführung von K-IRP (Standardsoftware der KDVZ für Haushalt und Kasse)
ist eine Programmierung bzw. Fehlerbeseitigung bei Anwendung nicht mehr hinnehmbar. Das KassenModul von K-IRP mit den Anbindungen der Vorprogramme (z.B. Grundbesitzabgaben) wird aus meiner Sicht frühestens Ende 2006 rund laufen. Grundsätzlich ist K-IRP nkf-fähig, Nachdenklich stimmt,
dass die Stadt Brühl als Pilotanwender im Landesprojekt aus dem K-IRP-Verfahren der KDVZ ausgestiegen ist, um DA TEV einzuführen, Die NKF-Umsetzung wird sich jedoch bis weit ins Jahr 2005
hinziehen. Will man nicht nochmals als Erstumsteiger die Anfangsschwierigkeiten einer Verfahrensumstellung "ausbaden", ist eine weitgehende Ausnutzung der Einführungsfrist zu empfehlen. Ferner
ist nicht auszuschließen, dass eine HSK-Kommune mit der NKF-Einführung in den besonderen Focus
der Kommunalaufsicht gerät.
•
Unter Bewertung aller Fakten geht der Verwaltungsvorstand von einer Umstellung von Kameralistik
auf Doppik zum 01.01.2008 aus.
Hierzu wurde mit Schreiben vom 17.06.04 eine Koordinierungsstelle Finanzen unter Leitung von
Herrn Josef Schilling (stellv. Amtsleiter Kämmerei) eingerichtet. Der Leiter ist unmittelbar dem Verwaltungsvorstand berichtspflichtig. Als erste Aufgabe soll eine Arbeitsgruppe NKF Einführungsstrategien für die Stadt Erftxtadt (einschl. Eigenbetriebe) erarbeiten. Der AG, aus der sich Teilprojektteams
für verschiedene Aufgabengebiete (Eröffnungsbilanz; Organisation des Rechnungswesens u.a.) bilden
werden, sollen Mitarbeiter der Bereiche Allgemeine Finanzen, Kostenrechner Kernhaushalt, Rechnungsprüfungsamt, Vertreter der Eigenbetriebe, Personalrat, Hauptamt, EDV sowie Vertreter großer
typischer Fachämter (z.B, Jugendamt - je nach Bedarf) angehören. Die Konstituierung zum 0 I .09.04
hat sich krankheitsbedingt und durch die zusätzlichen Arbeiten im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung verzögert.
Es wird erwartet, dass bis spätestens Mitte 2006 dem Verwaltungsvorstand Vorschläge für die Umsetzung vorgelegt werden. Ohne dem Ergebnis der AG vorzugreifen gehe ich davon aus, dass besonders
die Politik rechtzeitig z. B. im Rahmen einer Inhouse- Veranstaltung informiert wird.
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