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Allgemeine Vorlage (Aufwandsentschädigung für Schiedspersonen)

Daten

Kommune
Inden
Größe
14 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Allgemeine Vorlage (Aufwandsentschädigung für Schiedspersonen) Allgemeine Vorlage (Aufwandsentschädigung für Schiedspersonen)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 13/01/...... Der Bürgermeister Amt für öffentl. Ordnung Aktenzeichen 30 60 02 Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Termin Datum 02.02.2001 öffentlich TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen 07.02.2001 21.02.2001 Betrifft: Aufwandsentschädigung für Schiedspersonen Beschlußentwurf: Der Rat beschließt, ab April 2001 die Aufwandsentschädigungen für Schiedspersonen zu erhöhen und wie folgt festzusetzen, wenn Sühnetermine in deren Privaträumen abgehalten werden: - für den Schiedsmann = mtl. 100,-- DM bis zum 31.12.2001, = mtl. 50,-- EURO ab dem 01.01.2002 - für den stellv. Schiedsmann = = mtl. 50,-- DM bis zum 31.12.2001, mtl. 25,-- EURO ab dem 01.01.2002 Begründung: Am 21.03.1985 hat der Haupt- und Finanzausschuss hinsichtlich der Gewährung von Aufwandsentschädigungen für Schiedspersonen beschlossen, monatlich 50,-- DM an den Schiedsmann zu zahlen, wenn dieser Sühnetermine nicht in Liegenschaften der Gemeinde Inden abhält, sondern private Räumlichkeiten hierfür zur Verfügung stellt. Für seinen Stellvertreter wurde keine Entschädigung festgesetzt. Der vorgenannt Betrag sollte diesem nur dann zeitlich begrenzt zustehen, wenn er den Schiedsmann über eine längere Zeit vertreten muss. Das Aufgabenfeld der Schiedspersonen hat sich zwischenzeitlich auf Grund gesetzlicher Vorgaben erheblich erweitert. Ebenfalls sind die Energiekosten gestiegen. Da damit gerechnet werden muss, dass sich auch die Anzahl der Sühnetermine, bei denen sowohl der Schiedsmann als auch sein Stellvertreter aktiv sein werden, erhöhen wird, schlägt die Verwaltung vor, ab April 2001 die Aufwandsentschädigungen, auch erstmals für die stellv. Schiedsperson, wie folgt festzusetzen: - für die Schiedperson = mtl. 100,-- DM bis zum 31.12.2001, = mtl. 50,-- EURO ab dem 01.01.2002 - für die stellv. Schiedsperson = = mtl. 50,-- DM bis zum 31.12.2001, mtl. 25,-- EURO ab dem 01.01.2002 T587.DOC .. . VorlageSeite ../ 2 Unabhängig hiervon werden weiterhin die nach dem Schiedsamtsgesetz von der Gemeinde Inden zu tragenden Sachkosten (z. B. für Fachliteratur, Vordrucke, Dienstreisen u. dgl.) uneingeschränkt übernommen. T587.DOC .. .