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Kommune
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Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 32/00/......
Der Bürgermeister
Bauverwaltungsamt
Beratungsfolge
Bau- und Vergabeausschuss
Aktenzeichen
IV/1 Schus/Fa
Termin
Datum
08.03.2000
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
22.03.2000
Betrifft:
Straßeninstandsetzungsprogramm 2000
Vermögenshaushalt
Beschlußentwurf:
Für das Straßeninstandsetzungsprogramm 2000 - Vermögenshaushalt - sind folgende Maß-nahmen
auszuschreiben:
1.) Hofstraße (Einmündungsbereich Dammweg)
2.) Feldgasse (von der Einmündung Oberstraße bis zur L 241)
3.) Gehweg Goltsteinstraße (von der Luchemer Straße bis zum bereits fertiggestellten Bereich
hinter der Talstraße)
Begründung:
Im Haushaltsplan für das Jahr 2000 wurden im Vermögenshaushalt Mittel in Höhe von 100.000,00
DM bereitgestellt. Hinzu kommt ein aus dem Jahre1999 stammender Haushaltsausgaberest in Höhe
von 200.000,00 DM, sodass für das Jahr 2000 insgesamt 300.000,00 DM zur Verfügung stehen.
Dem Vermögenshaushalt zuzuordnen sind nur solche Maßnahmen, die eine generelle Erneuerung
oder den Neubau von Straßen oder Nebenanlagen beinhalten. Nicht aus diesem Haushaltsansatz zu
bestreiten sind Maßnahmen, bei denen es sich um Reparaturen an vorhandenen Einrichtungen
handelt. Hierzu zählt auch die Aufbringung von Verschleißschichten, selbst wenn diese größere
Straßenabschnitte betreffen. Für Reparaturaufwendungen stehen im Verwaltungshaushalt für dieses
Jahr 100.000,00 DM zur Verfügung, die seitens der Verwaltung je nach Bedarf verwandt werden.
Für den Einsatz der im Vermögenshaushalt vorhandenen insgesamt 300.000,00 DM werden seitens
der Verwaltung folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
1.) Erneuerung des Einmündungsbereiches „Dammweg“ an der Hofstraße in Frenz von der
Indebrücke bis zur Pflasterfläche vor Haus Nr. 1. Hier muss die zerstörte Asphaltdecke
ausgekoffert und ein Neubau in einer Breite von ca. 1,40 m und einer Länge von ca. 30 m
erfolgen. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf rd. 13.000,00 DM
2.) Neubau der „Feldgasse“ von der Einmündung Oberstraße bis zur L 241. Die Gesamtlänge
der Maßnahme beträgt ca. 260 m, die Breite ca. 4 m. Die Straße ist komplett neu zu bauen,
wobei die vorhandene Straße so weit wie möglich als Unterbau für die neue Straße verwandt
werden soll. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf ca. 300.000,00 DM
3.) Gehweg Goltsteinstraße vom Einmündungsbereich Talstraße bis zur Luchemer Straße
einschließlich des Plattenbelages auf der Grünanlage Goltsteinstraße/Luchemer Straße. Die
vorhandenen Anlagen sind auszukoffern. Die Bürgersteigflächen sind mit Bitukies und einer
Verschleißschicht neu zu errichten. Im Bereich der Grünanlage ist das gleiche Pflastermaterial wie bei der zur Zeit laufenden Erneuerung der Nebenanlagen in Lucherberg zu
verwenden. Die geschätzten Kosten für die Gehwegflächen belaufen sich auf rd. 45.000,00
DM,
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die geschätzten Kosten für den Bereich der Grünanlage belaufen sich auf rd.
DM
15.000,00
Die vorstehend beschriebenen Maßnahmen sind auszuschreiben. Entsprechend dem Ausschreibungsergebnis ist dann, gegebenenfalls unter Berücksichtigung des gesamt zur Verfügung stehenden
Haushaltsansatzes, zu entscheiden, ob Teile dieser Maßnahmen zurückzustellen sind. Eine solche
Entscheidung kann im Zusammenhang mit dem notwendigen Beschluss über die Auftragsvergabe
erfolgen.
Bei der Festlegung, welche Maßnahmen für das Jahr 2000 im Vermögenshaushalt vorgeschlagen
werden sollen, waren auch folgende Überlegungen mit zu berücksichtigen:
Die Ende 1999 durchgeführten Untersuchungen der Kanäle im Rahmen der Selbstüberwachungsverordnung Kanal haben gezeigt, dass in den jetzt noch zu untersuchenden Bereichen doch häufiger
Kanalschäden anzutreffen sind. Aus diesem Grunde war auch entschieden worden, dass in den
nächsten Jahren eine systematische Erfassung und Bewertung der Kanalschäden ortschaftsweise
vorgenommen werden soll.
Die Erkenntnisse aus diesen Untersuchungen sind jedoch auch Voraussetzung für die Frage, welche
Straßen in Abhängigkeit von Kanalbaumaßnahmen sowieso erneuert werden müssen bzw. welche
Straßen ohne, dass eine nachfolgende Kanalsanierung ansteht, in ein Bauprogramm mit
aufgenommen werden können. Erst wenn die Frage der evtl. Kanalsanierung vom Grundsatz und
vom Umfang her geklärt ist kann sinnvoll über straßenbauliche Maßnahmen entschieden werden.
Diese Erkenntnis ergibt sich aus den letzten Untersuchungsergebnissen für den Bereich der
Kanalisation , die doch gezeigt haben, dass in den Altorten erneuerungs- bzw. sanierungsbedürftige
Kanäle vorhanden sind.
Für die Ortschaften Frenz und Schophoven kommt hinzu, dass für beiden Ortschaften die Aufstellung
eines Dorferneuerungsprogrammes vorgesehen ist. Bevor
nicht die Ergebnisse dieser
Untersuchungen vorliegen, sollten größere Erneuerungsmaßnahmen nicht in Angriff genommen
werden.
Die vorstehenden Ausführungen betreffen nicht die Frage, ob Reparaturen an Straßen und Wegen,
die aus dem Verwaltungshaushalt zu bestreiten sind, vorgenommen werden. Hier ist vor allem an
solche Maßnahmen zu denken, die die Erfüllung der Verkehrssicherrungspflicht durch die Gemeinde
zum Inhalt haben.
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