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Beschlussvorlage (Straßeninstandsetzungsprogramm 2000 Vermögenshaushalt)

Daten

Kommune
Inden
Größe
17 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Beschlussvorlage (Straßeninstandsetzungsprogramm 2000
Vermögenshaushalt) Beschlussvorlage (Straßeninstandsetzungsprogramm 2000
Vermögenshaushalt)

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Vorlagen-Nr. 32/00/...... Der Bürgermeister Bauverwaltungsamt Beratungsfolge Bau- und Vergabeausschuss Aktenzeichen IV/1 Schus/Fa Termin Datum 08.03.2000 öffentlich TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen 22.03.2000 Betrifft: Straßeninstandsetzungsprogramm 2000 Vermögenshaushalt Beschlußentwurf: Für das Straßeninstandsetzungsprogramm 2000 - Vermögenshaushalt - sind folgende Maß-nahmen auszuschreiben: 1.) Hofstraße (Einmündungsbereich Dammweg) 2.) Feldgasse (von der Einmündung Oberstraße bis zur L 241) 3.) Gehweg Goltsteinstraße (von der Luchemer Straße bis zum bereits fertiggestellten Bereich hinter der Talstraße) Begründung: Im Haushaltsplan für das Jahr 2000 wurden im Vermögenshaushalt Mittel in Höhe von 100.000,00 DM bereitgestellt. Hinzu kommt ein aus dem Jahre1999 stammender Haushaltsausgaberest in Höhe von 200.000,00 DM, sodass für das Jahr 2000 insgesamt 300.000,00 DM zur Verfügung stehen. Dem Vermögenshaushalt zuzuordnen sind nur solche Maßnahmen, die eine generelle Erneuerung oder den Neubau von Straßen oder Nebenanlagen beinhalten. Nicht aus diesem Haushaltsansatz zu bestreiten sind Maßnahmen, bei denen es sich um Reparaturen an vorhandenen Einrichtungen handelt. Hierzu zählt auch die Aufbringung von Verschleißschichten, selbst wenn diese größere Straßenabschnitte betreffen. Für Reparaturaufwendungen stehen im Verwaltungshaushalt für dieses Jahr 100.000,00 DM zur Verfügung, die seitens der Verwaltung je nach Bedarf verwandt werden. Für den Einsatz der im Vermögenshaushalt vorhandenen insgesamt 300.000,00 DM werden seitens der Verwaltung folgende Maßnahmen vorgeschlagen: 1.) Erneuerung des Einmündungsbereiches „Dammweg“ an der Hofstraße in Frenz von der Indebrücke bis zur Pflasterfläche vor Haus Nr. 1. Hier muss die zerstörte Asphaltdecke ausgekoffert und ein Neubau in einer Breite von ca. 1,40 m und einer Länge von ca. 30 m erfolgen. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf rd. 13.000,00 DM 2.) Neubau der „Feldgasse“ von der Einmündung Oberstraße bis zur L 241. Die Gesamtlänge der Maßnahme beträgt ca. 260 m, die Breite ca. 4 m. Die Straße ist komplett neu zu bauen, wobei die vorhandene Straße so weit wie möglich als Unterbau für die neue Straße verwandt werden soll. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf ca. 300.000,00 DM 3.) Gehweg Goltsteinstraße vom Einmündungsbereich Talstraße bis zur Luchemer Straße einschließlich des Plattenbelages auf der Grünanlage Goltsteinstraße/Luchemer Straße. Die vorhandenen Anlagen sind auszukoffern. Die Bürgersteigflächen sind mit Bitukies und einer Verschleißschicht neu zu errichten. Im Bereich der Grünanlage ist das gleiche Pflastermaterial wie bei der zur Zeit laufenden Erneuerung der Nebenanlagen in Lucherberg zu verwenden. Die geschätzten Kosten für die Gehwegflächen belaufen sich auf rd. 45.000,00 DM, T437.DOC .. . VorlageSeite ../ 2 die geschätzten Kosten für den Bereich der Grünanlage belaufen sich auf rd. DM 15.000,00 Die vorstehend beschriebenen Maßnahmen sind auszuschreiben. Entsprechend dem Ausschreibungsergebnis ist dann, gegebenenfalls unter Berücksichtigung des gesamt zur Verfügung stehenden Haushaltsansatzes, zu entscheiden, ob Teile dieser Maßnahmen zurückzustellen sind. Eine solche Entscheidung kann im Zusammenhang mit dem notwendigen Beschluss über die Auftragsvergabe erfolgen. Bei der Festlegung, welche Maßnahmen für das Jahr 2000 im Vermögenshaushalt vorgeschlagen werden sollen, waren auch folgende Überlegungen mit zu berücksichtigen: Die Ende 1999 durchgeführten Untersuchungen der Kanäle im Rahmen der Selbstüberwachungsverordnung Kanal haben gezeigt, dass in den jetzt noch zu untersuchenden Bereichen doch häufiger Kanalschäden anzutreffen sind. Aus diesem Grunde war auch entschieden worden, dass in den nächsten Jahren eine systematische Erfassung und Bewertung der Kanalschäden ortschaftsweise vorgenommen werden soll. Die Erkenntnisse aus diesen Untersuchungen sind jedoch auch Voraussetzung für die Frage, welche Straßen in Abhängigkeit von Kanalbaumaßnahmen sowieso erneuert werden müssen bzw. welche Straßen ohne, dass eine nachfolgende Kanalsanierung ansteht, in ein Bauprogramm mit aufgenommen werden können. Erst wenn die Frage der evtl. Kanalsanierung vom Grundsatz und vom Umfang her geklärt ist kann sinnvoll über straßenbauliche Maßnahmen entschieden werden. Diese Erkenntnis ergibt sich aus den letzten Untersuchungsergebnissen für den Bereich der Kanalisation , die doch gezeigt haben, dass in den Altorten erneuerungs- bzw. sanierungsbedürftige Kanäle vorhanden sind. Für die Ortschaften Frenz und Schophoven kommt hinzu, dass für beiden Ortschaften die Aufstellung eines Dorferneuerungsprogrammes vorgesehen ist. Bevor nicht die Ergebnisse dieser Untersuchungen vorliegen, sollten größere Erneuerungsmaßnahmen nicht in Angriff genommen werden. Die vorstehenden Ausführungen betreffen nicht die Frage, ob Reparaturen an Straßen und Wegen, die aus dem Verwaltungshaushalt zu bestreiten sind, vorgenommen werden. Hier ist vor allem an solche Maßnahmen zu denken, die die Erfüllung der Verkehrssicherrungspflicht durch die Gemeinde zum Inhalt haben. T437.DOC .. .