Daten
Kommune
Inden
Größe
18 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 41/01/......
Der Bürgermeister
------------------------Beratungsfolge
Rat
Aktenzeichen
BM/Schr.
Termin
Datum
07.03.2001
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
22.03.2001
Betrifft:
Siedlungs-, Wirtschafts- und Bevölkerungsentwicklung der Gemeinde Inden
Beschlußentwurf:
Der in der Ratssitzung vom 13.12.2000 einstimmig gefasste Beschluss, einen Allgemeinen
Siedlungsbereich im Raum Schophoven/“Rurerde“ landesplanerisch auszuweisen, wird der
Bezirksregierung Köln auf dem Dienstweg vorgelegt mit der Forderung, diesen Allgemeinen
Siedlungsbereich im Raum Schophoven/“Rurerde“ in das derzeit laufende Änderungs/Neuaufstellungsverfahren des Gebietsentwicklungsplanes für den Raum Aachen aufzunehmen.
Die erforderliche Erläuterung des Vorhabens sowohl unter kommunalverfassungsmäßigen als auch
planerischen Gesichtspunkten (Entwicklungs- und Planungshoheit der Gemeinde Inden) wird von
einem diesbezüglich erfahrenen Anwaltsbüro erarbeitet.
Begründung:
Die Abwicklung des Braunkohlentagebaues Inden, räumlicher Teilabschnitt II, führt im
Gemeindegebiet Inden zu enormen „Raumstörungen“, die negative Auswirkungen auf die
Gemeindeentwicklung gebracht haben und auch in Zukunft bringen werden.
Ungefähr drei Viertel des Gemeindegebietes werden im Rahmen des umgehenden
Braunkohlentagebaues in Anspruch genommen. Hierdurch verliert die Gemeinde - bis auf wenige
Flächen - sämtlichen Siedlungs- und Entwicklungsraum.
Bereits seit der kommunalen Neugliederung 1972 ist im Vorfeld und erst recht seit der Genehmigung
des Braunkohlenplanes Inden II eine Stagnation bzw. ein Rückgang der Siedlungsentwicklung im
Planungsraum festzustellen.
Die Siedlungs-, Wirtschafts- und Bevölkerungsentwicklung wird durch den Tagebau erheblich negativ
beeinflusst.
Diese negativen Auswirkungen des Braunkohlentagebaues Inden II auf die Siedlungs-, Wirtschaftsund Bevölkerungsentwicklung der Gemeinde Inden sind zu kompensieren.
Im Oktober/November 2000 wurden die Pierer Bürgerinnen und Bürger nach ihrem Standortwunsch
bezüglich der Umsiedlung von Pier befragt. Die Mehrheit der Stimmberechtigten hat sich für einen
Standort in Langerwehe ausgesprochen.
Diese Entscheidung hat weitere Einwohnerverluste zur Folge und führt zu zusätzlichen
Einschränkungen der städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten in der Gemeinde Inden.
Zur Sicherstellung der städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde Inden müssen nunmehr definitiv
Siedlungsräume sichergestellt werden.
Die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde im Allgemeinen Siedlungsbereich Inden/Altdorf sind
stark eingeschränkt.
Es kann nicht akzeptiert werden, dass der braunkohlentagebaubedingte Verlust von Siedlungs- und
Entwicklungsflächen ohne entsprechende Kompensation stattfinden soll.
Der Rat beschloss einstimmig in der Sitzung am 13.12.2000:
T614.DOC
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Bei der Abstimmung über den zukünftigen Siedlungsstandort der Ortschaft Pier hat sich eine
Mehrheit für den Siedlungsraum Langerwehe-Jüngersdorf entschieden. Diese Entscheidung
wird seitens der Gemeinde Inden akzeptiert.
Die Gemeinde Inden wird sich im demnächst anstehenden Umsiedlungsverfahren weiterhin
für die Belange der Pierer Bürger einsetzen.
Zum Ausgleich für die negativen Auswirkungen des Braunkohlentagebaues Inden auf die
Siedlungs-, Wirtschafts- und Bevölkerungsentwicklung der Gemeinde Inden müssen zur
Sicherung der gemeindlichen Entwicklung weitere Siedlungsbereiche ausgewiesen werden.
Hierzu reichen die städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten im Allgemeinen
Siedlungsbereich Inden/Altdorf nicht aus. Es muss ein Ausgleich für den
braunkohlentagebaubedingten Verlust von Siedlungs- und Entwicklungsflächen und damit
einhergehend von Einwohnern an anderer Stelle geschaffen und garantiert werden.
Dies kann nach Auffassung des Rates der Gemeinde Inden nur durch Ausweisung eines
Allgemeinen Siedlungsbereiches Schophoven/“Rurerde“ sichergestellt werden.
Der Rat der Gemeinde Inden fordert daher die zuständigen Landesplanungsbehörden auf,
einen Allgemeinen Siedlungsbereich im Raum Schophoven/“Rurerde“ zu ermöglichen und
entsprechend landesplanerisch auszuweisen.
Das Bergbauunternehmen RWE Rheinbraun wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen
den Verlust an Siedlungsraum auszugleichen und zur Minimierung der vorstehend
beschriebenen Probleme mitzuwirken.
Die Umsetzung dieser berechtigten Forderung der Gemeinde Inden ist durch geeignete
Konzepte in Zusammenarbeit mit den Landesplanungsbehörden des Landes NordrheinWestfalen und dem Bergbauunternehmen RWE Rheinbraun sicherzustellen.
Die Bezirksregierung Köln hat in diesbezüglichen Gesprächen der vergangenen Wochen zu
verstehen gegeben, dass die Ausweisung eines Allgemeinen Siedlungsbereiches im Raum
Schophoven/“Rurerde“ aus landesplanerischer Sicht nicht wünschenswert sei und deshalb auch
dortigerseits abgelehnt werde. Begründet wird diese Ablehnung ausschließlich damit, dass durch die
Bereitstellung Allgemeiner Siedlungs- und Entwicklungsflächen im Raum Schophoven/"Rurerde" das
Ziel der gemeinsamen Umsiedlung der Ortschaft Pier nach Langerwehe-Jüngersdorf gefährdet
würde. Rein planungsrechtliche Aspekte, die einer solchen Ausweisung entgegenstehen, wurden
bisher nicht vorgetragen. Auch die Tatsache des vorbeistreichenden Tagebaues wird in den
Gesprächen nicht als Hinderungsgrund angegeben.
Weitere und notwendige Erläuterungen ergeben sich aus den Beratungen.
T614.DOC
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