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Kommune
Erftstadt
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02.09.10, 15:11
Aktualisiert
02.09.10, 15:11
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: Az. 61.21-20/140
öffentlich
V
014£
8/
Amt:
- 61-
An den
BeschIAusf.:
Rat
Datum:
der Stadt Erftstadt
zur Vorberatung
Ausschuss
•
Betrifft:
- 61 -
15.11.2004
zur Beschlussfassung;
über den
für Stadtentwicklung
Bebauungsplan
140, E. - Lechenich,
WirtschaftsPark
Erftstadt
Offenlegungsbeschluss
V 7 12277, AWiLi 1 PlanA am 06.11.02
V 7/2364,
PlanA am 17.12.2002
V 7 13439, AWiLi 1 PlanA am 26.05.2004
V 7 1 3533, PlanA am 23.06.2004
Finanzielle
Auswirkungen:
[R)
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 15.11.2004
11\ \ \At
v
•
Beschlussentwurf:
I.
Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997
(BGBI. I S. 2141) zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.05.2004 (BGBI. I S. 718) i. V. m.
§ 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), wird beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 140, Erftstadt- Lechenich, WirtschaftsPark Erftstadt, entsprechend des Anlageplanes zu ändern. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
II.
Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 05.05.2004 (BGBI. I S. 71B) i. V. m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2
BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI.I S. 2414) und § 86
der Bauordnung für das Land Nordrhein - Westfahlen (BauONW) vom 07.03.1995 GV
NW S. 218), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplan-Vorentwurf mit der unter I. beschlossenen Änderung als BebauungspIanentwurf Nr. 140, E. - Lechenich, WirtschaftsPark Erftstadt, beschlossen.
P:\SZ\VORLAGEN\v6100024-320.doc
-
2
-
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Offenlage gern. § 3 Abs. 2 BauGB vom
27.08.1997 (BGB!. I S. 2141) zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.05.2004 (BGBI. I S.
718) i. V. m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGB!. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, durchzuführen.
Begründung:
Zu I.
Die Plangebietserweiterung im Norden des Bebauungsplangebietes dient der planungsrechtlichen Sicherung der Anbindung des Plangebiets über einen Kreisverkehr
an die Gemeindeverbindungsstraße
bzw. K 44.
Im Osten wurde zur besseren Planlesbarkeit das Flurstück der Römerstraße (archäologisches Bodendenkmal) in das Plangebiet einbezogen.
•
Auf der L 263 ist ein Kreisverkehr geplant. Über diesen Kreisverkehr soll sowohl das
Plangebiet als auch das Bebauungsplangebiet Nr. 141 erschlossen werden. Damit die
Erschließung des Plangebietes unabhängig vom Fortgang des Bebauungsplanes Nr.
141 durchgeführt werden kann, wurde der komplette auf der L 263 geplante Kreisverkehr in das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 140 einbezogen.
Zu II.
Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 17.12.2002 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
140, Erftstadt - Lechenich beschlossen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
erfolgte in der Zeit vom 08.01.2003 bis 10.02.2003 und die frühzeitige Bürgerbeteiligung
gern. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Bürgerversammlung am 15.06.2004.
Die Verwaltung hat nunmehr auf der Grundlage der Ergebnisse der o.g. Beteiligungen
und des im PlanA am 23.06.2004 beschlossenen städtebaulichen Konzeptes A (Haupterschließungsstraße mit einer Schleife und Stichstraßen) einen Bebauungsplan erarbeitet. In Zusammenarbeit mit der Firma BauGrund, des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft sowie dem Bauordnungsamt wurde ein Rechtsplan entwickelt, der sowohl die Ansiedlung der in der Machbarkeitsstudie angestrebten Leitbranchen emnöglicht, als auch
die im städtebaulichen Konzept enthaltenen Zielsetzungen berücksichtigt.
Die Vorschriften des Bebauungsplanes sind so entwickelt, dass einerseits die planungsrechtlich erforderlichen Festsetzungen (Art u. Maß der baulichen Nutzung, überbaubare
Grundstücksfläche, Bauweise, Baugrundstücke, öffentliche Verkehrsfläche sowie die
Ausgleichsflächen ) und die wesentlichen Eckpunkte zur Umsetzung der städtebaulichen
Zielsetzungen (u.a. Vorgaben zu der Höhe der Bebauung, der Raumkanten, der Dachformen, der Vorzonen (Vorgartenbereiche), der Art und Höhe der Einfriedung,) Berücksichtigung finden und andererseits noch genügend Spielraum für die individuellen betriebsspezifischen Bedürfnisse besteht.
Die detaillierten Vorgaben bezüglich der Gestaltung der Bebauung, der Grundstücksfreiflächen, die Gestaltung derWerbeanlagen usw. werden im noch zu erarbeitendem Gestaltungshandbuch festgelegt.
Die zentrale Grünfläche im Plangebiet, die für die städtebauliche Gestaltung des Gewerbegebietes und somit auch für die Vermarktung von besonderer Bedeutung ist, ist im Bebauungsplan als Grünfläche, Zweckbestimmung: Parkanlage festgesetzt. Detaillierte gestalterische Festsetzungen wurden nicht vorgenommen. Die genauere Ausgestaltung der
Fläche soll im Rahmen der Ausbauplanung erfolgen.
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- 3 -
Die Freifläche im Osten des Plangebietes zwischen dem Gewerbegebiet und dem Gestüt
Römerhof ist bis auf die Versickerungsanlage als Ausgleichsfläche festgesetzt. Die Versickerungsanlage ist im nördlichen Teil der Freifläche zwischen dem Gewerbegebiet und
dem Gestüt Römerhof vorgesehen. Die Anlage wird entsprechend eingegrünt. Entsprechend dem städtebaulichen Konzept ist entlang des Gewerbegebietes eine heckenartige
Bepflanzung festgesetzt und entlang der Gemeindeverbindungsstraße. der Römerstraße
und der L 263 die Anpflanzung einer Baumreihe vorgesehen. Der verbleibende mittlere
Bereich der Fläche soll als Wiesenfläche mit einzelnen Bäumen entwickelt werden.
Die von den Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung der Träger öffenttieher Belange (gem. § 4 BauGB) vorgetragenen Anregungen wurden weitestgehend
berücksichtigt.
•
Für einen Teilbereich des Plangebietes ist in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde (Rhein- Erft- Kreis) die Herausnahme aus dem Landschaftsschutz gem. Landschaftsplan Nr. 5 (Erfttal Süd) zu beantragen .
Im weiteren Verfahren ist nach der Offenlage der Satzungsbeschluss
-
vorgesehen.
Anlage:
Anlageplan
Niederschrift der Bürgerversammlung
Bebauungsplan-Vorentwurf
einschi. der Begründung und ökologischer Fachbeitrag
(an die Fraktionen und sachkundigen Einwohner)
•
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•
•
Anlageplan
Bebauungsplan Nr. 140 - Gewerbegebiet Römerhof-Nord
Erftstadt-Lechenich
Umwelt- und Planungsamt
Erftstadt,
Maßstab:
1 : 7.500
Anleg!)
Niederschrift der Bürgerversammlung
A
, )It /d//16
810ft
-,,-
zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung am 18.05.2004
Beginn :19.30 Uhr
Ende:
20.25 Uhr
Darlegung und Anhörung
•
1.
gern. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Thema der Veranstaltung:
Vorentwurfsplanungen der Stadt Erftstadt für den Bereich der Bebauungspläne Nr. 140
und 141, E. - Lechenich, Gewerbegebiet Lechenich - Südost
2.
Ort der Veranstaltung:
Aula der Theodor - Heuss Hauptschule, 50374 Erftstadt - Lechenich, Dr. Josef-FiegerStraße
3.
Veranstalter:
Stadt Erftstadt, vertreten durch
Bürgermeister Herm Bösche,
Stadtbaudirektor Herm Wirtz
Stadtvermessungsdirektor Herm Dr. Risthaus und
Stadtbauamtsrat Herm Lippik
4.
•
Veranstaltungsteilnehmer:
22 Bürger
einschließlich Vertreter der Stadtratsfraktionen
5.
Veranstaltungsablauf:
Der Bürgermeister, Herr Bösche, begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Bürgerversammlung. Er erklärt den Sinn und Zweck der Bürgerversammlung bzw. der frühzeitigen
Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB.
Sinn und Zweck der frühzeitigen Bürgerbeteiligung ist es u.a., in einem möglichst frühen
Verfahrensstadium die beabsichtigte Planung mit den Bürgerinnen und Bürgem zu erörtern.
Anschließend er1äutert Herr Lippik anhand der beiden alternativen städtebaulichen Entwürfe die Ziele und Zwecke der Planungen der Bebauungspläne Nr. 140 und 141, E.Lechenich, Gewerbegebiet Lechenich - Südost.
zu
i
6.
Bedenken, Anregungen,
Diskussionsbeiträge
Nach dem Vortrag von Herm Lippik werden folgende Anregungen, Bedenken und Fragen
erörtert:
•
6.1
Von einem Bürgerwird der in der Variante B vorgesehene bauliche Mittelpunkt (campus)
als kritisch angesehen. Der geplante Campus sei für erftstädtische Verhältnisse überdimensioniert und zu städtisch. Er bezweifelt, dass ein solcher künstlich angelegter Mittelpunkt in der erwarteten Weise angenommen wird.
6.2
Ein weiterer Bürger plädiert für die Umsetzung der Variante A. Sie sei die baulich maßstäblichere Lösung und steUe bezüglich der Grundstücksaufteilung
die flexiblere Planung dar. Darüber hinaus würden mit dem Konzept A mehr attraktive Ecklagen und abwechslungsreichere Ertebnisbereiche geschaffen. Die Variante B mit dem baulichen Mittelpunkt bzw. Campus stelle zwar ein städtebaulich interessantes Konzept dar, sie erscheine jedoch wegen der massiven Bebauung im Zentrum der nördlichen PIangebietshälfte zu städtisch.
6.3
Wo könnte in beiden Varianten ein Hotel angesiedelt werden?
Im Plankonzept B bietet sich ein Standort im Bereich des Campus an. In der Variante A
erscheint ein Standort angrenzend an die mittige Grünfläche der nördlichen PIangebietshälfte sinnvoll. In beiden Konzepten ist aber auch eine Ansiedlung eines Hotels in beiden
Eingangsbereichen (Gemeindeverbindungsstraße
und L 263) denkbar.
6.4
Besteht bereits eine Grundstückspreisvorstellung
diese?
und in welcher Höhe liegt
Nach einer ersten groben Einschätzung wird der Grundstückspreis
zwischen 55,- und 75,- Euro liegen.
6.5
•
pro Quadratmeter
Welche Möglichkeiten bestehen, auf die Gestaltung der zukünftigen Bebauung Einfluss
zu nehmen.
Da die Grundstücksvermarktung über die Stadt bzw. BauGrund abgewickelt wird, besteht die Möglichkeit im Rahmen der Grundslücksverkaufverhandlungen,
auf die
Gestaltung der Gebäude Einfluss zu nehmen. Grundlage für diese sind hierbei im wesentlichen die Vorgaben des Gestaltungshandbuches.
7.
Veranstaltungsschluss
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vortiegen, dankt Herr Bösche den Anwesenden für ihre Diskussionsbeiträge. Danach haben alle Interessierten die Möglichkeit, in
Einzelgesprächen mit den Vertretem der Verwaltung weitere Fragen zu erörtem und
Auskünfte zu erhalten.
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Schriftführer
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