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Vorlage (Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2013/2014)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
91 kB
Datum
22.04.2013
Erstellt
19.02.13, 19:00
Aktualisiert
17.04.13, 19:06
Vorlage (Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2013/2014)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 20/1 20 20 00/13 u. 14 14.02.2013 48/2013 Betreff Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2013/2014 Beratungsfolge Rat Hauptausschuss Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Rat nimmt den gemäß § 80 GO vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen für die Haushaltsjahre 2013/2014 entgegen und verweist ihn zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss. Erläuterungen: Der Entwurf der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2013/2014 ist gemäß § 80 Abs. 1 GO vom Stadtkämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister gemäß § 80 Abs. 2 GO bestätigt. In diesem Entwurf des Doppelhaushalts für 2013 und 2014 werden die Planansätze für zwei Haushaltsjahre satzungsmäßig festgelegt. Das zu beschließende Zahlenwerk der Teilergebnispläne (TEP) wird auf Kontengruppen zusammengefasst dargestellt und entsprechend erläutert. Wegen des Umfangs sind weitere Unterlagen zur Information im Internet unter „http://www.bruehl.de/rathaus/stadtverwaltung/haushalt.php“ abrufbar, insbesondere: - Teilergebnisplan mit einzelnen Sachkonten - einzelne Kostenstellen mit Sachkonten In der Ratssitzung werden der Bürgermeister und der Stadtkämmerer erläuternde Berichte abgeben. Der Haushaltsplan wird bis zur Sitzung vorgelegt. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14