Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 26 "Lärmschutzanlage II" - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 26 "Lärmschutzanlage II"
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1   BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 10 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 23/01/...... Der Bürgermeister Bauverwaltungsamt Beratungsfolge Ausschuss für Gemeindeplanung Rat Aktenzeichen 61 26 88 RD/Schi Termin TOP Ein Datum 20.02.2001 öffentlich Ja Nein Ent Bemerkungen 04.04.2001 10.05.2001 Betrifft: Bebauungsplan Nr. 26 „Lärmschutzanlage II“ - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Beschlußentwurf: Für das in Anlage dargestellte Plangebiet wird ein Bebauungsplan aufgestellt. - Die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll durch öffentliche Bekanntmachung dieses Aufstellungsbeschlusses in Verbindung mit dem Hinweis, dass der Vorentwurf für die Dauer von 4 Wochen in den Räumen der Verwaltung ausliegt, erfolgen. Der Beginn der Auslegungsfrist ist mit der Bekanntmachung dieses Beschlusses durch den Bürgermeister festzulegen. Den Bürgern sollen auf Wunsch die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt werden. Ferner sind die voraussichtlichen Auswirkungen aufzuzeigen. Den Bürgern soll allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben werden. Zusätzlich können schriftliche Äußerungen innerhalb der Auslegungsfrist gemacht werden. - Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durch Zusendung dieses Beschlusses sowie des Vorentwurfes mit Planzeichnungen und Begründung an die Träger erfolgen. Für die Abgabe einer Stellungnahme ist den Trägern eine Frist von 1 Monat einzuräumen. Begründung: Die Ausweisung von Wohnbauflächen im Plangebiet Waagmühle erfordert die Errichtung einer aktiven Lärmschutzanlage entlang der Bundesautobahn A 4. Der Bebauungsplan soll aus den Vorgaben der 7. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Inden entwickelt werden. Es soll erreicht werden, dass diese Anlage frühzeitig, eventuell im Zusammenhang mit dem vorgesehenen 6spurigen Ausbau der Bundesautobahn A 4 gebaut werden kann. T597.DOC .. .