Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (1. Änderungssatzung vom 14. Dezember 2000 zur Gebührensatzung vom 16. Dezember 1999 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 16. Juni 1999)

Daten

Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Allgemeine Vorlage (1. Änderungssatzung vom 14. Dezember 2000 zur Gebührensatzung vom 16. Dezember 1999 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 16. Juni 1999)

öffnen download melden Dateigröße: 10 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 148/00/...... 1.Ergänzung Der Bürgermeister Kämmerei Beratungsfolge Rat Aktenzeichen Termin Datum 16.11.2000 öffentlich TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen 14.12.2000 Betrifft: 1. Änderungssatzung vom 14. Dezember 2000 zur Gebührensatzung vom 16. Dezember 1999 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 16. Juni 1999 Beschlußentwurf: Der Rat beschließt die als Anlage der Originalniederschrift beigefügte 1. Änderungssatzung vom 14. Dezember 2000 zur Gebührensatzung vom 16. Dezember 1999 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 16. Juni 1999. Begründung: Bio-Tonne Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Bio-Tonnen werden wie folgt festgesetzt: MGB 120 - 14-tägige Leerung 154,20 DM (2000 nicht vorhanden) MGB 240 - 14-tägige Leerung 218,40 DM (Gebühr 2000 = 306,00 DM). Abfallsack Die Gebühr für den Abfallsack bleibt unverändert bei 7,00 DM bestehen. Sperrmüll Die Gebühr für eine Sperrgutmarke je Stück/Bündel/Gerät in Höhe von 10,00 DM für die Entsorgung von Sperrmüll, Elektro- und Elektronikschrott, Kühlgeräte, Ölradiatoren, Wärmetauscher, Altholz und Altmetall bleibt bestehen. Restmüllabfuhr und Umleerbehälter (Container) Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Restmüllgefäße und Umleerbehälter (Container) werden wie nachfolgend aufgeführt festgesetzt: MGB 60 - 14-tägige Leerung 157,20 DM (Gebühr 2000 = 169,20 DM) MGB 120 - 14-tägige Leerung 242,40 DM (Gebühr 2000 = 277,20 DM) MGB 240 - 14-tägige Leerung 441,60 DM (2000 nicht vorhanden) 1,1 cbm Umleerbehälter (Container) - 14-tägige Leerung 2.100,00 DM (2000 = 2.108,40 DM) nachrichtlich: MGB 60 - wöchentliche Leerung Gebühr 2000 = 277,20 DM MGB 120 - wöchentliche Leerung Gebühr 2000 = 478,80 DM MGB 240 - wöchentliche Leerung Gebühr 2000 = 882,00 DM 1,1 cbm Umleerbehälter (Container) - wöchentliche Leerung Gebühr 2000 = 3.667,20 DM T565.DOC .. .