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Mitteilungsvorlage (Sachstandsmitteilung zu Maßnahmen zum Schutz vor Überflutung im Untersten Weg sowie im Ortsteil Sinnersdorf)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
97 kB
Datum
07.03.2012
Erstellt
27.02.12, 19:21
Aktualisiert
27.02.12, 19:21
Mitteilungsvorlage (Sachstandsmitteilung zu Maßnahmen zum Schutz vor Überflutung im Untersten Weg sowie im Ortsteil Sinnersdorf) Mitteilungsvorlage (Sachstandsmitteilung zu Maßnahmen zum Schutz vor Überflutung im Untersten Weg sowie im Ortsteil Sinnersdorf) Mitteilungsvorlage (Sachstandsmitteilung zu Maßnahmen zum Schutz vor Überflutung im Untersten Weg sowie im Ortsteil Sinnersdorf)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 30/2012 Erstellt am: 25.01.2012 Aktenzeichen: IV / 66 Verfasser/in: Herr Rademann Mitteilungsvorlage Gremium Ausschuss für Tiefbau und Verkehr TOP ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 07.03.2012 Betreff Sachstandsmitteilung zu Maßnahmen zum Schutz vor Überflutung im Untersten Weg sowie im Ortsteil Sinnersdorf Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Mitteilung In der Sitzung des TVA am 22.06.2011 erfolgte eine Sachstandsmitteilung zu Maßnahmen zum Schutz vor Überflutung in den Ortsteilen Pulheim und Sinnersdorf. In der TVA Sitzung am 16.11.2011 wurden die Ergebnisse der hydraulischen Überprüfung des Kanalnetzes im Untersten Weg sowie die daraus resultierenden möglichen Baumaßnahmen vorgestellt. Die Umsetzung dieser baulichen Maßnahmen wird nun nach Bereitstellung der finanziellen Mittel durch den Rat noch in diesem Jahr begonnen. Zuletzt erfolgten zwei Anfragen zur weiteren Vorgehensweise, beziehungsweise zum Sachstand der Umsetzung / Planung von Maßnahmen zum Schutz von Überflutungen in Ortsteil Sinnersdorf. Eine Anfrage erfolgte durch Herrn Nellesen (CDU Sinnersdorf) per E-Mail im November und Dezember des letzten Jahres. Eine weitere Anfrage per E-Mail stellte RM Herr Hans-Rudolf Müller. Nachfolgend wird über den Fortgang der Umsetzung der Maßnahmen seit den letzten o.g. Vorstellungen im TVA sowie über neue Erkenntnisse im Bereich der Hydraulik des Sinnersdorfer Kanalnetzes berichtet. Was den Fortgang zur Umsetzung von Maßnahmen anbelangt so ist festzustellen, dass die meisten der vorgestellten Sofortmaßnahmen bereits zum Zeitpunkt der vorgenannten Sitzung des TVA am 22.06.2011 umgesetzt waren. Danach wurde lediglich der auch damals erläuterte Einbau eines zusätzlichen Straßeneinlaufs in der Kesselsgasse umgesetzt. Die seinerzeit diskutierte Vergrößerung des Kanals am Knotenpunkt der Kesselsgasse und der Roggendorferstraße wird inzwischen von der Verwaltung nicht mehr als zielführend erachtet. Die Gründe für diese Einschätzung werden nachfolgend erläutert. Vorlage Nr.: 30/2012 . Seite 2 / 3 Der Verwaltung liegt zwischenzeitlich die Auswertung zur Hydraulik des Kanalnetzes in Sinnersdorf vor, die im Zusammenhang mit der Erweiterung des Regenrückhaltebeckens und dem Bau des Regenklärbeckens vom Ingenieurbüro der Baufirma erstellt wurde. Wie bereits in früheren diesbezüglichen Vorlagen dargelegt, erfolgen hydraulische Dimensionierungen und Sanierungsberechnungen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik, so dass es in Wohngebieten bei Regen mit einer statistischen Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 3 Jahren zu keinem Überstau und bei Regen mit einer statistischen Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 20 Jahren zu keiner schädlichen Überflutung angrenzender Grundstücke kommt. Da diese Anforderungen bereits derzeit offenkundig erfüllt werden, hat die Verwaltung in der Vergangenheit keinen Bedarf für eine hydraulische Überprüfung des Netzes gesehen. Ein über dieses Niveau hinausgehender Entwässerungskomfort ist auch bei den erfolgten Sanierungen in den anderen Ortsteilen grundsätzlich nicht angesetzt worden. Der Komfort des Kanalnetzes in Sinnersdorf wird sich durch den Umbau des Beckens über diese Anforderungen hinaus verbessern. Zudem hat der HFA nach Vorberatung im TVA entschieden, dass eine etwas andere Variante der Regenklärung gem. einem Nebenangebot gebaut werden soll. Diese Variante ist hydraulisch günstiger als der Amtsentwurf. Allerdings hat eine nunmehr vorgelegte hydraulische Berechnung gezeigt, dass auch damit im Falle extremer Starkregen – wie sie in den letzten Jahren zwei mal über Sinnersdorf herniedergingen – eine Überflutung von bebauten Grundstücken nicht komplett verhindert werden kann. Konkret weist ein bestimmter Schacht im Bereich der Stommelner Straße/Dorfplatz die minimale Überdeckung im Teilgebiet Sinnersdorf (43,57mNN) auf und ist somit der maßgebende kritische Schacht für die Prüfung der Leistungsfähigkeit des Entwässerungssystems. Nach dem Bau des Regenklärbeckens findet an diesem Schacht selbst bei einem 20jährlichen Regenereignis mit besonders ungünstigen Annahmen mit 22 m³ nur ein sehr geringer Überstau statt. Bei dem ursprünglich geplanten Amtsentwurf würde in diesem Fall dort ein Volumen von ca. 143 m³ überstauen. Legt man der Berechnung jedoch den Regen vom 3.7.2010 zugrunde so stauen in der Kesselgasse alle 7 Schächte über. Das gesamte Überstauvolumen wird gegenüber dem Amtsentwurf von 588 m³ auf ca. 375 m³ reduziert. Am Schacht 9152 in der Kesselgasse findet immer noch ein Überstau von ca. 73 m³ statt von ca. 94 m³ beim Amtsentwurf statt. Zudem reduziert sich die Dauer des Überstaus von 466 Minuten auf ca. 56 Minuten. Trotz dieser weiteren Verbesserung gegenüber dem Amtsentwurf wird es folglich bei einem derart starken und statistisch seltenen Niederschlagsereignis auch nach Umbau des Beckens gemäß dem Nebenangebot zu Überflutungen privater Grundstücke kommen. Fazit der Berechnung ist zudem, dass sich eine weitere Verbesserung der Situation an den vorgenannten Stellen nicht durch Vergrößerung der Kanäle zum besseren Abfluss lösen lässt, da die Überflutungsereignisse beim vollen Kanalnetz statt finden, so dass in dieser Situation schlichtweg nichts abfließen kann. Wie bereits dargestellt wurde, besteht für die Stadt keine Pflicht, das Kanalnetz so zu dimensionieren, dass auch derartige Regen schadlos abgeführt werden können. Da zudem bei den kritischen Regenereignissen das komplette Netz der Ortslage Sinnersdorf eingestaut wird, kann das Problem auch nicht einfach durch Schaffung einer Rückhaltung mit dem vorgenannten Volumen von 375 m³ gelöst werden, sondern es wären noch deutlich größere Rückhaltevolumen erforderlich. Zur weiteren Verbesserung der Situation für die Kesselsgasse müsste demnach als Sanierung ein RRK (Regenrückhaltekanal) mit einem Durchmesser DN1400 bis DN2000 und einem Drosselabfluss von 50l/s mit beweglichem Kaskadenwehr DN700 auf einer Länge von 285m gebaut werden. Das hieße, diese Rückhaltung würde von der Einmündung Kesselsgasse / Am Theuspfad bis weit über den Knoten Am Zehnthof / Am Eggershof reichen. Vorlage Nr.: 30/2012 . Seite 3 / 3 Diese Maßnahme erscheint nicht finanzierbar zumal das Kanalnetz in den anderen Ortsteilen noch lange nicht so weit saniert ist, dass auch dort ein den allgemeinen Regeln der Technik entsprechender Entwässerungskomfort besteht. Folglich müssen sich die Eigentümer der betroffenen Grundstücke selber gegen Überflutungen schützen. Die Verwaltung wird diese daher über die Situation informieren und sie hierbei beraten. Unabhängig davon wird die Verwaltung weiter alternative Lösungen - wie z.B. den Bau von Notentlastungen ins Feld prüfen. Eine solche Entlastung wird z.B. im Bereich des Küferweges im Frühjahr 2012 realisiert.