Daten
Kommune
Inden
Größe
16 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 163/00/......
Der Bürgermeister
Planungsamt
Beratungsfolge
Ausschuss für Gemeindeplanung
Rat
Aktenzeichen
IV/1 Schus/Fa
Termin
Datum
21.12.2000
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
10.01.2001
21.02.2001
Betrifft:
Sonderbetriebsplan 1/2000 - Errichtung eines Immissionsschutzdammes bei Viehöven
Stellungnahme der Gemeinde Inden
Beschlußentwurf:
Der Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung stimmt der als Anlage beigefügten
Stellungnahme vom 18.12.2000 zu.
Begründung:
Die Firma RWE Rheinbraun AG hat einen Antrag auf Zulassung des Sonderbetriebsplanes 1/2000
zur Errichtung des Immissionsschutzdammes am Nordrand des Tagebaus Inden im Bereich der
Ortslage Inden -Viehöven gestellt. Das Bergamt Düren hat die Gemeinde Inden mit Schreiben vom
20.11.2000 zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 20.12.2000 aufgefordert. Da eine Sitzung des
Fachausschusses in diesem Zeitraum nicht vorgesehen war, wurde seitens der Verwaltung die als
Anlage beigefügte Stellungnahme, vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung
im
Ausschuss, abgegeben.
Zur Minderung der Immissionen in der Ortslage Inden-Viehöven durch den ab voraussichtlich 2010
vorbeischwenkenden Tagebau Inden beabsichtigt die Firma RWE Rheinbraun in Übereinstimmung
mit der eingereichten ersten Änderung des Rahmenbetriebsplanes für den Tagebau Inden vom
20.09.1984 mit Ergänzungen vom 21.05.1990 die Anlage eines bepflanzten Erdwalles. Die Höhe des
Erdwalles wird 6 m betragen. Die Länge und die Lage sind aus dem beigefügten Kartenausschnitt zu
entnehmen. Die Gesamtunterlagen können in der Bauabteilung eingesehen werden.
Der Damm soll im Sicherheitsstreifen zwischen der Sicherheitslinie und Abbaugrenze entlang der
Abbaugrenze angelegt werden. Er entspricht den Forderungen des Braunkohlenplanes Inden Räumlicher Teilabschnitt II -.
Die Errichtung des Dammes einschl. der Bepflanzung erfolgt in wesentlichen Teilen im Jahre
2000/20001 nach Ablauf der Pachtverträge. Die Massen für den Damm werden tagebauseitig mit
Hilfe von handelsüblichen Baumaschinen entnommen. Gegebenenfalls erfolgt die Zulieferung von
unbelasteten Materialien . Der Damm wird bepflanzt.
Die ursprünglichen, dem Antrag zugrunde liegenden Überlegungen sahen vor, dass eine am Ende
des asphaltierten Wirtschaftsweges befindliche Wegekreuzung zunächst offen bleibt und später
überkippt wird. Dagegen sollte ein in östlicher Richtung befindlicher Wirtschaftsweg überkippt werden.
In dem im Vorfeld hierfür erforderlichen Einziehungsverfahrens ergaben sich jedoch
Abstimmungsschwierigkeiten mit der Landwirtschaftskammer Rheinland -Kreisstelle Düren- bezüglich
aus dortiger Sicht notwendiger Ersatzmaßnahmen. So war seitens der Landwirtschaft für die
Verbesserung der durch den Damm durchschnittenen Wegebeziehungen an anderer Stelle die
Asphaltierung eines Teilabschnittes eines Wirtschaftsweges gefordert worden.
In einer
gemeinschaftlichen Ortsbesichtigung mit allen Beteiligten wurde dann Einigung darüber erzielt, dass
auch diese Wegeverbindung zunächst offen gehalten wird und erst kurz vor Beginn der tatsächlichen
T571.DOC
..
.
VorlageSeite ../ 2
Abbautätigkeiten in diesem Bereich der Damm geschlossen wird. Die Stellungnahme vom 18.12.2000
der Gemeinde Inden berücksichtigt diese Tatsache.
Ansonsten enthält die Stellungnahme auch die bei der Durchführung von Bohrmaßnahmen üblichen
Auflagen zur Vermeidung von negativen Auswirkungen. Der gesamte Zu- und Abgangsverkehr für die
Baustelle ist über den asphaltierten Wirtschaftsweg abzuwickeln.
Die abgegebene Stellungnahme wurde entsprechend der Beratung
im Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung am
10.01.2001 mit Schreiben vom 11.01.2001 (ist ebenfalls als Anlage
beigefügt) ergänzt.
T571.DOC
..
.