Daten
Kommune
Pulheim
Größe
127 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
24.11.11, 19:01
Aktualisiert
12.12.11, 15:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
493/2011
Erstellt am:
18.11.2011
Aktenzeichen:
Verfasser/in:
Frau Brandt
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
X
29.11.2011
Haupt- und Finanzausschuss
X
06.12.2011
Rat
X
20.12.2011
Betreff
Antrag auf Einrichtung eines bilingualen Zweiges am Abtei-Gymnasium Brauweiler
Schule
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
ja
X nein
Vorlage Nr.: 493/2011 . Seite 2 / 2
1. Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit / der HFA empfiehlt, der Rat beschließt, den Antrag des
Abtei-Gymnasiums in Brauweiler auf Einrichtung eines bilingualen Zweiges bis zu einer endgültigen Entscheidung
über den Schulentwicklungsplan zurück zu stellen.
oder
2. Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit / der HFA empfiehlt, der Rat beschließt, dem Antrag des
Abtei-Gymnasiums in Brauweiler auf Einrichtung eines bilingualen Zweiges stattzugeben und die Verwaltung mit
der Veranlassung der weiteren Schritte zu beauftragen.
Erläuterungen
Nach einstimmigem Beschluss der Schulkonferenz hatte die Schulleitung des Abtei-Gymnasiums Brauweiler mit Schreiben vom 08.09.2011 mitgeteilt, dass die Bezirksregierung hinsichtlich der personellen Versorgung die Bedingungen für
erfüllt hält. Die Befürworter der Bilingualität tragen vor, dass mit der Einrichtung dieses Angebotes eine weitere Attraktivitätssteigerung im inhaltlichen Angebot einhergeht.
Dem Schulleiter ist mit Schreiben vom 19.09.2011 mitgeteilt worden, dass seine Mitteilung als formaler Antrag an den
Schulträger auf Einrichtung behandelt wird und bis zur Sitzungsfolge des BKS 29.11.2011, HFA 06.12.2011 und Rat
20.12.2011 die Auswirkungen für den Schulträger - insbesondere hinsichtlich der Kosten, aber auch vor dem Hintergrund der gerade zu erstellenden Schulentwicklungsplanung – geprüft werden sollen und der Antrag dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll. Nur bei positiver Beschlussfassung durch den Schulträger kann die Schule bei
der Bezirksregierung die Einrichtung eines bilingualen Zweiges beantragen.
Zu den Kosten:
Grundsätzlich löst der Besuch der nächstgelegenen Schule einer Schulform mit bilingualem Zweig einen Anspruch auf
Erstattung von Schülerfahrkosten aus. Eine genaue Kostenermittlung war nicht möglich, weil keine belastbaren Zahlen
hinsichtlich steigender auswärtiger Schülerzahlen durch verändertes Schulwahlverhalten auswärtiger Schüler/innen
ermittelt werden konnten.
Zur Frage der Schulentwicklungsplanung:
Der Schulentwicklungsplaner rät dringend davon ab, zum jetzigen Zeitpunkt einen solchen Beschluss zu fassen, der ggf.
künftige Zügigkeitsentscheidungen vorweg nimmt, und empfiehlt, zunächst die öffentlichen Diskussionen des SEP abzuwarten und ein Maßnahmenpaket zu schnüren - ohne vorgezogene Einzelentscheidungen. Die Verwaltung teilt diese
Einschätzung.
Fazit:
Wegen der noch unklaren Kostenfolgen und aufgrund der Empfehlungen des Schulentwicklungsplaners schlägt die
Verwaltung vor, den Antrag der Schule zunächst zurückzustellen, bis die anstehenden Entscheidungen in Bezug auf die
Schulformveränderungen getroffen sind, d.h. den Antrag vorerst zurück zu stellen.