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Beschlussvorlage (Antrag auf Einrichtung eines bilingualen Zweiges am Abtei-Gymnasium Brauweiler)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
127 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
24.11.11, 19:01
Aktualisiert
12.12.11, 15:37
Beschlussvorlage (Antrag auf Einrichtung eines bilingualen Zweiges am Abtei-Gymnasium Brauweiler) Beschlussvorlage (Antrag auf Einrichtung eines bilingualen Zweiges am Abtei-Gymnasium Brauweiler)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 493/2011 Erstellt am: 18.11.2011 Aktenzeichen: Verfasser/in: Frau Brandt Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit X 29.11.2011 Haupt- und Finanzausschuss X 06.12.2011 Rat X 20.12.2011 Betreff Antrag auf Einrichtung eines bilingualen Zweiges am Abtei-Gymnasium Brauweiler Schule Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag ja X nein Vorlage Nr.: 493/2011 . Seite 2 / 2 1. Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit / der HFA empfiehlt, der Rat beschließt, den Antrag des Abtei-Gymnasiums in Brauweiler auf Einrichtung eines bilingualen Zweiges bis zu einer endgültigen Entscheidung über den Schulentwicklungsplan zurück zu stellen. oder 2. Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit / der HFA empfiehlt, der Rat beschließt, dem Antrag des Abtei-Gymnasiums in Brauweiler auf Einrichtung eines bilingualen Zweiges stattzugeben und die Verwaltung mit der Veranlassung der weiteren Schritte zu beauftragen. Erläuterungen Nach einstimmigem Beschluss der Schulkonferenz hatte die Schulleitung des Abtei-Gymnasiums Brauweiler mit Schreiben vom 08.09.2011 mitgeteilt, dass die Bezirksregierung hinsichtlich der personellen Versorgung die Bedingungen für erfüllt hält. Die Befürworter der Bilingualität tragen vor, dass mit der Einrichtung dieses Angebotes eine weitere Attraktivitätssteigerung im inhaltlichen Angebot einhergeht. Dem Schulleiter ist mit Schreiben vom 19.09.2011 mitgeteilt worden, dass seine Mitteilung als formaler Antrag an den Schulträger auf Einrichtung behandelt wird und bis zur Sitzungsfolge des BKS 29.11.2011, HFA 06.12.2011 und Rat 20.12.2011 die Auswirkungen für den Schulträger - insbesondere hinsichtlich der Kosten, aber auch vor dem Hintergrund der gerade zu erstellenden Schulentwicklungsplanung – geprüft werden sollen und der Antrag dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll. Nur bei positiver Beschlussfassung durch den Schulträger kann die Schule bei der Bezirksregierung die Einrichtung eines bilingualen Zweiges beantragen. Zu den Kosten: Grundsätzlich löst der Besuch der nächstgelegenen Schule einer Schulform mit bilingualem Zweig einen Anspruch auf Erstattung von Schülerfahrkosten aus. Eine genaue Kostenermittlung war nicht möglich, weil keine belastbaren Zahlen hinsichtlich steigender auswärtiger Schülerzahlen durch verändertes Schulwahlverhalten auswärtiger Schüler/innen ermittelt werden konnten. Zur Frage der Schulentwicklungsplanung: Der Schulentwicklungsplaner rät dringend davon ab, zum jetzigen Zeitpunkt einen solchen Beschluss zu fassen, der ggf. künftige Zügigkeitsentscheidungen vorweg nimmt, und empfiehlt, zunächst die öffentlichen Diskussionen des SEP abzuwarten und ein Maßnahmenpaket zu schnüren - ohne vorgezogene Einzelentscheidungen. Die Verwaltung teilt diese Einschätzung. Fazit: Wegen der noch unklaren Kostenfolgen und aufgrund der Empfehlungen des Schulentwicklungsplaners schlägt die Verwaltung vor, den Antrag der Schule zunächst zurückzustellen, bis die anstehenden Entscheidungen in Bezug auf die Schulformveränderungen getroffen sind, d.h. den Antrag vorerst zurück zu stellen.