Daten
Kommune
Brühl
Größe
1,2 MB
Datum
17.06.2013
Erstellt
29.05.13, 18:31
Aktualisiert
29.05.13, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft
mbH
Bergheim, 25.04.2013
Bericht gemäß Berichtspflicht nach § 113 GO NW an den Kreistag Rhein-Erft
und die Stadträte der Städte im Rhein-Erft-Kreis über die 116. Sitzung des Aufsichtsrates der REVG mbH am 17. April 2013 um 15.00Uhr
Die wesentlichen Inhalte der Sitzung werden nachfolgend zusammengefasst:
Prüfungsverfahren bei der EU-Kommission zur Gewährung von mutmaßlich
rechtswidrigen Beihilfen an die REVG und an die RVK
Über das laufende, o.g. Prüfungsverfahren der EU-Kommission wurden die Mitglieder des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlunq
mit Schreiben vom
12.03.2013 informiert. Die Aufsichtsratsmitglieder erhielten die Beschwerdeschrift als
Tischvorlage.
Die Stellungnahme des Rhein-Erft-Kreises zum Prüfungsverfahren wurde durch die
REVG vorbereitet und nach diversen Abstimmungsgesprächen
am 12.04.2013 versandt. Die den Rhein-Erft-Kreis betreffenden Beschwerden wurden in allen Punkten
zu rückgewiesen .
Beschaffung von Steuerungsgeräten
Busbeschleunigungsmaßnahme
für die flächendeckende
Nutzung der K25-
Der Aufsichtsrat beauftragt die Geschäftsführung, alle Omnibusse, die von der RVK
zur Durchführung des Omnibuslinienverkehrs im Rhein-Erft-Kreis zum Einsatz kommen, mit 2 Meter Datenfunk Geräten auszustatten.
VRS-Kundenbarometer
für den Rhein-Erft-Kreis
bzw. für die REVG
Für das Jahr 2012 wurde erstmals ein erweitertes Kundenbarometer für die REVG
beauftragt, um gegenüber den Ergebnissen aus den Vorjahren ein aussagekräftigeres Dokument zur Kundenzufriedenheit zu erhalten.
116 AR 17. April 2013 Bericht zur Berichtspflicht
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REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft
Fortschreibung
Nahverkehrsplan
mbH
für den Rhein-Erft-Kreis
Die Haushaltsbefragung zum Nahverkehrsplan ist an 15.000 anonymisierte Haushalte versendet worden. Bei Rückfragen stehen telefonisch zwei Mitarbeiter des Planungsbüros zur Verfügung.
Am 26.06.2013 findet das erste Treffen aller Kommunen und Verkehrsunternehmen
im Rhein-Erft-Kreis statt.
Bericht der Geschäftsführung
Ab dem 01.05.2013 wird die AST-Nummer 01804/151515
durch die Nummer
01806/151515 ersetzt. Für den Fahrgast werden nun auch die Anrufkosten bei Anrufen aus dem Mobilfunk gedeckelt. Ein Anruf aus dem Festnetz kostet zukünftig 0,20
€, aus dem Mobilfunk 0,60 €.
Bergheim, den 25.04.2013
Heinz Küpper
Vorsitzender des Aufsichtsrates
116 AR 17. April 2013 Bericht zur Berichtspflicht
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