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Kommune
Erftstadt
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STADT ERFTSTADT
DER BÜRGERMEISTER
Gemäß § 2 Geschäftsordnung
i. V. m. den Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt leite ich
den beigefügten Antrag der I des
~PDCDUI2S. Fraktion
Fraktion
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Fraktion
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F.D.P.Fraktion
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Auswirkungen:
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Stell ung nahme 1der Verwl:i1tu ng:
Der Wuhschnach ~iriem:behind~rtengerechten :Zugang von,der Frankenstraße aus ist
in der Vergangenheit bereits öfters an mich herangetragen·~orden. Leider ist der Bau
einerRampe[jjed'och
aufqrund der vorhandenen Höhenunterschiede und der damit
verbundenen Rampenneigung (>6 %) nicht möglich. Dies ergibt sich aus der von mir
zwingend" einzuhaltenden 'DIN 18025 .
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Ich. weise jedoch darauf hin, dass von der Marienstraße
behindertengerechter Zugang vorhanden lst,
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(Bösche)
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P:\SZlANTRÄGEIA3686.Doc
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ein ebener und somit
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt
SPD·Fraklion • Bahnhofsfraße 36 • 50374 E~~/-''-''''''''7T-'--'-=~_~~
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Herrn Bürgermeister
Ernst-Dieter Bösche
Rathaus im Einkaufszentrum
Holzdamm
50374 Erftstadt
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Bernd Bohlen
Lambertusstraße 69
50374 Erftstadt
Tel. (022 35) 46 30 05
,
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13. September 2004
ANTRAG
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
namens
der SPD-Fraktion
bitte ich Sie, den folgenden
Antrag
den zuständigen
Gremien des Rates zuzuleiten:
Die Verwaltung prüft, ob und und zu welchen Kosten eine der beiden Zugangstreppen
zum Friedhof
•
in Bliesheim
von der Frankenstraße
aus durch eine Rampe ersetzt
werden kann .
Begründung:
Wie mir ein Bliesheimer Bürger schrieb, ist der Friedhofseingang
an der Frankensiraße
für Behinderte,
ein unüberwindbares
Hindernis.
Rollstuhlfahrer
und Mütter mit Kinderwagen
Dies ist in der Tat so. Gleichzeitig machte er den Vorschlag,
Treppe in eine Rampe umzubauen. Wie mir scheint, ein sehr guter Vorschlag.
Mit freundlichen Grüßen
0· (16//1
Bernd Bohlen
Fraktionsvorsitzender·
SPD-Bürgerbüro'
Bahnhofstraße
38 • 50374 Erftstadt • Telefon (0 22 35) 46 30 03
die zweite
Anlage 1 zum B 713687
Einrichtung eines Fußgängerüberweges
Einmündung Fuhrmannsgasse
•
auf der Karolingerstraße
in Höhe der
Bei einem Ortstermin am 09.03.2005 mit Vertretern der Kreispolizeibehörde und des
Landesbetriebes Straßenbau NRW habe ich die Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Karolingerstraße im Bereich der Einmündung Fuhrmannsgasse
grundlegend erörtert. Von den Anwesenden wurde aufgrund des zu beobachtenden
Querungsbedarfs von Schülern die beantragte Maßnahme befürwortet. Es wird vorgeschlagen, den Übergang an der südlichen Straßeneinmündungsseite
auszuweisen. Hierdurch ist es möglich, die Kinder über den Gehweg der Fuhrmannsgasse
ohne weiteren Querungsbedarf bis zur Schule zu führen.
Der Fahrbahnquerschnitt auf der Karolingerstraße sollte in Höhe des beantragten
Fußgängerüberweges - analog zu den Pilotprojekten des Landes - zusätzlich beidseitig eingeengt werden (siehe Anlage des Fußgängerüberweges in der Bliesheimer
Straße im Bereich der Einmündung Platanenweg).
Für die Anlegung des Fußgängerüberweges ist in diesem Fall der Landesbetrieb
Straßenbau NRW zuständig. Die notwendige Absenkung der Hochbordsteine und
des dahinter liegenden Gehweges sowie die Ausleuchtung des Überweges ist durch
den Eigenbetrieb Straßen zu veranlassen bzw. zu finanzieren. Im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2005 sind Mittel für die Bordsteinabsenkung grundsätzlich vorhanden,
nicht jedoch für die Beleuchtung. Es wird von mir daher vorgeschlagen, die zusätzlich
erforderliche Straßenbeleuchtung durch Einsparungen bei anderen Investitionen zu
erwirtschaften.
•
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(Bösche)
P:lszIANTRÄGElAnlage
1 zu B 3687.doc
Anlage 2 zum B 7/3687
Entfernung der Verkehrsinsel
•
in Höhe Karolingerstraße 4
Zusammen mit der Kreispolizeibehörde und dem Baulastträger der Karolingerstraße
(Landesstraße L 263) wurde vor Ort festgestellt, dass durch das provisorische Verkehrsberuhigungselement
auf der Karolingerstraße (Eingangselement) gegenüber
dem Haus Nr. 4 des Antragstellers das Ein- und Ausfahren in dessen Grundstückseinfahrt nicht unzumutbar erschwert wird. Der Vertreter der Kreispolizeibehörde bewies dies durch mehrere Probefahrten aus allen Richtungen in die Zufahrt
des Petenten.
Von den Teilnehmern der Ortsbesichtigung wird jedoch aufgrund der eingeschränkten Sichtverhältnisse durch seitlich abgestellte Fahrzeuge die Einrichtung
eines Parkverbotes vor dem Eingangselement befürwortet. Hier sollten durch die
Aufmarkierung des Verkehrszeichens 299 StVO (Zick-Zack-Linie) in Zusammenhang
mit einem absoluten Halteverbot die erforderlichen Sichtverhältnisse
im Einmündungsbereich der Marienstraße gewährleistet werden. Gleichfalls sollte die bereits vorhandene Sperrfläche im Einmündungsbereich Marienstraße/Karolingerstraße
durch die Anbringung von Schwellen gegen ein Überfahren geschützt werden.
Alle Teilnehmer waren sich darüber einig, dass weitere Maßnahmen
reich nicht erforderlich sind.
•
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P:lsz\ANTRÄGE\Anlage
2 zu B 3687.doc
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in diesem Be-
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az:
öffentlich
B 7/3687
Amt: - 65BeschIAusf.:
Datum:
- 65 -
29.10.2004
Der Bürgerantrag wird zur Beschlussfassung zugeleitet an den
Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr
•
I Anregung
Betriff:
von Frau Busch u. a., Karolingerstraße 68a, Erftstadt
Installierung eines Fußgängerüberweges auf der Karolingerstraße,
E.-Bliesheim
I
Finanzielle
I
Auswirkungen:
[8] Keine
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Unterschrift des BUdgetverantwortlichen
Erftstadt. den 29.10.2004
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Stellungnahme der Verwaltung:
•
Zuständigkeitshalber habe ich den Straßenbaulastträger (Landesbetrieb Straßenbau
NRW - Niederlassung Euskirchen) sowie die Kreispolizeibehörde jeweils um eine
schriftliche Stellungnahme gebeten. Sobald mir diese vorliegen, werde ich den Antrag
erneut aufgreifen und hierüber berichten.
Grundsätzlich befürworte ich eine Anordnung eines Fußgängerüberweges entsprechend
dem Bürgerantrag.
P:\szIANTRÄGEIb3S87.doc
Ramona Busch
Karolingerstr. 68a
50374 Erftstadt
Erftstadt-Bliesheirn, den 02.09.2004
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und weitere Anwohner der Karolingerstrass
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14. SEP.2004
An den Bürgermeister
und alle Fraktionen
in Erftstadt
•
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geehrte Fraktionsvor-sitzende,
hiermit stellen wir folgenden Antrag:
auf der Karolingerstrasse in Höhe der Fuhrmannsgasse
wird
schnellstmöglich ein Fußgängerüberweg in Form von Zebrasteifen
-oder ähnliches- installiert.
Begründung:
Um zur Erich Kästner Grundschule,
•
aber auch zur Kirche, zu gelangen,
müssen unsere Kinder, da wir westlich der Karolingerstrasse wohnen, die
viel zu schnell befahrene Karolingerstrasse überqueren.
Auch für unsere älteren Bewohner wäre diese Querungshilfe von Vorteil da
es in der Vergangenheit hier schon zu gefährlichen Verkehrsituationen
gekommen ist.
In der Hoffnung keinen Fehlantrag geleistet zu haben, bitten
wir wegen der
,
Dringlichkeit, um schnelle Entscheidung.
Mit freundlichen Grüßen
Ramona Busch
-2-
-2Und weitere Anwohner der Karolingerstrasse
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Anschrift
50374 Erftstadt
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