Daten
Kommune
Inden
Größe
14 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 26/00/......
Der Bürgermeister
Planungsamt
Beratungsfolge
Ausschuss für Gemeindeplanung
Aktenzeichen
IV/RD/Schi
Termin
Datum
14.02.2000
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
25.05.2000
Betrifft:
Bebauungsplan „Roter Acker II“ Schophoven
- Aufstellungsbeschluss unter gleichzeitiger Teilaufhebung des rechtskräftigen Bebauungsplanes
Schophoven Nr. 1 „Roter Acker“
- Beschluss über die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- Beschluss über die frühzeitige Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Beschlußentwurf:
- Für das Plangebiet in Schophoven südwestlich der Viehövener Straße und nordöstlich der
K 43 wird unter Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1 Schophoven „Roter Acker“ im
Bereich des Grundstückes Gemarkung Schophoven, Flur 3, Flurstück 11/1 teilweise,
gemäß § 1 Abs. 3
und § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt.
-
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
-
Die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung erfolgen. Auf die Informationsveranstaltung wird in Verbindung mit der
öffentlichen Bekanntmachung dieses Aufstellungsbeschlusses verwiesen. Der Termin der
Informationsveranstaltung ist durch den Bürgermeister festzulegen. Im Anschluss an die
Informationsveranstaltung liegt der Vorentwurf für die Dauer von einem Monat in den
Räumen der Verwaltung aus.
Den Bürgern werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt. Ferner sind
die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufzuzeigen.
Den Bürgern soll allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben werden.
Zusätzlich können schriftliche Äußerungen innerhalb der Auslegungsfrist gemacht werden.
-
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durch Zusendung dieses Beschlusses sowie des Vorentwurfes mit Begründung an die Träger
öffentlicher
Belange erfolgen. Für die Abgabe einer Stellungnahme ist den Trägern eine
Frist von einem
Monat einzuräumen.
Begründung:
Als Ergebnis aus dem Gemeindeentwicklungskonzept sollte unter anderem für die Fläche im
Bereich des Roten Ackers, Schophoven, ein Bebauungsplan entwickelt werden. Die Anfrage
gemäß § 20 Landesplanungsgesetz bei der Bezirksregierung verlief für diese Flächen positiv.
Aus diesem Grund kann nun ein Bauleitplanverfahren der Gemeinde Inden eingeleitet werden.
Der Vorentwurf für das Plangebiet wurde in der Sitzung des Ausschusses für
Gemeindeplanung und -entwicklung am 01.03.2000 dargelegt und erörtert. Auf der Grundlage
des Ergebnisses dieser Sitzung wurde der Vorentwurf für die Einleitung des formellen
Verfahrens erstellt.
T431.DOC
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