Daten
Kommune
Pulheim
Größe
140 kB
Datum
08.11.2011
Erstellt
28.10.11, 18:37
Aktualisiert
05.03.12, 12:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
432/2011
Erstellt am:
25.10.2011
Aktenzeichen:
II / 40 11 10
Verfasser/in:
Frau Brandt
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Rat
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
08.11.2011
Betreff
Vorstellung der inhaltlichen Konzeption einer Gesamtschule und einer Sekundarschule
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Rat + Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der Rat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung nach weiteren Beratungen im zuständigen Ausschuss
für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit (BKSF) eine Ratsvorlage zum weiteren Verfahren über die Einführung einer neuen
Schulform zu erstellen.
Vorlage Nr.: 432/2011 . Seite 2 / 4
Erläuterungen
Die Vorlage nimmt Bezug auf die Erörterung in der Sondersitzung des BKS am 19.10.2011. Dort wurde vor dem Hintergrund
der Ausführungen des Schulentwicklungsplaners ausführlich über die vorliegenden Anträge auf Einrichtung einer neuen
Schulform diskutiert und einstimmig ein noch erheblicher Informationsbedarf zu den inhaltlichen Konzeptionen der Schulformen
Gesamtschule und Sekundarschule im Vergleich festgestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, zur weiteren Beratung für den
Rat eine Vorlage zu erstellen, die beide Schulformen im Vergleich darstellt. Die Antragsteller - Fraktion Bürgerverein und
Familiennetzwerk – haben deshalb ihre Anträge zurückgezogen.
Im Folgenden werden beide Schulformen im Vergleich dargestellt, soweit die Inhalte zur neuen Schulform Sekundarschule
bereits bekannt sind. Die Verwaltung zitiert dabei für die Gesamtschule aus der Broschüre zur Information für Eltern des
Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen und weist darauf hin, dass bei Erstellen der
Vorlage weder eine Textfassung zum 6. Schulrechtsänderungsgesetz vorgelegen hat (s. Anlage 1, Schreiben des Städte- und
Gemeindebundes vom 21.10.2011) noch die neue Verordnung über die Ausbildung und Abschlussprüfungen in der
Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I – APO S I). Auch vor dem Hintergrund der fehlenden
Rechtssicherheit einer konsolidierten Textfassung des Gesetzes und der Verordnung wird die weitere Beratung in den
Fachausschuss zurückgegeben.
Bei den folgenden Ausführungen zur Sekundarschule, die sich auf Beschluss des Schulträgers nach einer auf jeden Fall
integrierten Organisationsform in den Klassen 5 und 6 in den weiteren Klassen 7 bis 10 in mannigfaltiger Form ausgestalten
lässt (integriert, teilintegriert oder kooperativ), beschränkt sich die Verwaltung auf das integrierte Konzept, bei dem weiter
binnendifferenziert unterrichtet wird, da diese Organisationsform mit dem Konzept der Gesamtschule die größte
Gemeinsamkeit aufweist. Das Dezernat Gesamtschulen der Bezirksregierung Köln, das auch für die neuen Sekundarschulen
zuständig sein wird, teilt mit, dass davon auszugehen ist, dass sämtliche Inhalte, die für die Gesamtschule in den Klassen 5 bis
10 gelten, in die APO SI auch für die Sekundarschulen übernommen werden.
1. Gemeinsamkeiten von Gesamtschule und Sekundarschule
Beide Schulformen ermöglichen in einem differenzierten Unterrichtssystem Bildungsgänge, die ohne Zuordnung zu
unterschiedlichen Schulformen zu allen Abschlüssen der Sekundarstufe I führen. Sie werden in der Regel als Ganztagsschulen
geführt. Die Sekundarstufe I umfasst die Klassen 5 bis 10.
Die Schüler/innen gehen ohne Versetzung in die Klassen 6 bis 9 über. Jedoch soll die Klassenkonferenz die Wiederholung
einer Klasse empfehlen, wenn die Schülerin oder der Schüler dadurch besser gefördert werden kann. Diese Empfehlung ist mit
den Eltern zu beraten. Der Empfehlung der Klassenkonferenz wird entsprochen, sofern die Eltern nicht schriftlich
widersprechen.
Wer den Hauptschulabschluss nach Klasse 10, nicht aber den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben hat,
kann die Klasse 10 in der Gesamt-/Sekundarschule einmal freiwillig wiederholen. Voraussetzung dafür ist, dass die
Versetzungskonferenz festgestellt hat, dass die Teilnahme an zwei Fachleistungskursen (Erweiterungskursen) im
Wiederholungsjahr möglich ist und somit der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) erlangt werden kann.
Der Unterricht in den Klassen 5 und 6 wird im Klassenverband erteilt. Er knüpft an Unterrichtsformen und –inhalte der
Grundschule an. Es stehen folgende Fächer und Lernbereiche auf dem Stundenplan:
- Deutsch
- Mathematik
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- Englisch
- ggf. zweite Fremdsprache
- ggf. dritte Fremdsprache
- Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik)
- Gesellschaftslehre (Geschichte, Politik, Erdkunde)
- Arbeitslehre (Technik, Wirtschaft, Hauswirtschaft)
- Kunst, Musik, Textilgestaltung
- Religionslehre
- ggf. praktische Philosophie
- Sport
In der Klasse 6 setzen die Schülerinnen und Schüler erste individuelle Schwerpunkte, indem sie zusätzlich ein weiteres Fach
wählen. Dieser Wahlpflichtunterricht umfasst eine zweite moderne Fremdsprache oder Latein, Arbeitslehre (Technik, Wirtschaft,
Hauswirtschaft) oder den Lernbereich Naturwissenschaften. Zusätzlich kann die Schule den Lernbereich Darstellen und
Gestalten anbieten. Ab Klasse 8 wird eine weitere Fremdsprache als zweite oder dritte Fremdsprache angeboten.
Um den unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden, bieten die
Schulen in einigen Fächern Fachleistungskurse (Erweiterungskurse) an. Fachleistungskurse sind Lerngruppen, in denen der
Unterricht höhere Anforderungen stellt. Ab Klasse 7 gibt es Fachleistungskurse in Englisch und Mathematik, ab Klasse 8 oder 9
in Deutsch und ab Klasse 9 in Physik oder Chemie. Bis zur Klasse 10 können Schülerinnen und Schüler ihren Leistungen
entsprechend im Einvernehmen mit der Schule zwischen Grund- und Erweiterungskurs wechseln, in der Regel zu Beginn des
Schuljahres. Zusätzlicher Förderunterricht begleitet den Kurswechsel und ermöglicht z.B. die Aufarbeitung von
Lernrückständen.
In beiden Schulformen sind Ergänzungsstunden fester Bestandteil des Unterrichtsangebotes. Sie sollen zur differenzierten
Förderung von unterschiedlichen Schülergruppen genutzt werden.
Abschlüsse:
In der Gesamtschule und in der Sekundarschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden:
- der Hauptschulabschluss (nach Klasse 9)
- der Hauptschulabschluss nach Klasse 10
- der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife).
Voraussetzungen für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) sind:
- mindestens ausreichende Leistungen in zwei Erweiterungskursen
- befriedigende Leistungen in den Grundkursen
- zweimal befriedigende und im übrigen ausreichende Leistungen in den anderen Fächern.
Fazit: In den Klassen 5 bis 10 kann das Konzept der Sekundarschule inhaltlich identisch mit dem der Gesamtschule sein.
Dies hängt von konzeptionellen und schulprogrammatischen Beschlüssen ab. Anlage 2 stellt für die Klassen 5 bis 10 die
mögliche Gleichheit zwischen den Konzepten für die Sekundarschule und die Gesamtschule sowie die jeweils möglichen Wege
in eine anschließende Sekundarstufe II dar.
Vorlage Nr.: 432/2011 . Seite 4 / 4
2. Unterschiede zwischen Gesamtschule und Sekundarschule
Zunächst kann bereits ein erheblicher Unterschied bei der Gründung einer Sekundarstufe bestehen, wenn der Schulträger
beschließt, dass lediglich drei Züge gebildet werden sollen. Dies ist ein Zugeständnis im Schulkonsens insbesondere für den
ländlichen Raum. Bei einer Vier- oder Mehrzügigkeit lassen sich allerdings breitere Kursangebote realisieren und der Standort
sich somit attraktiver gestalten.
Der wesentlichste Unterschied zwischen einer nach oben beschriebenem Konzept organisierten Sekundarschule und einer
Gesamtschule besteht darin, dass die Sekundarschule keine eigene Oberstufe haben kann.
Allerdings ist vorgesehen, dass sie mindestens eine – ggf. auch mehrere – verbindliche Kooperation/-en mit einer bestehenden
Sekundarstufe II eingeht. Hierfür stehen grundsätzlich alle Schulformen mit Sekundarstufe II – also Gymnasien, Gesamtschulen
und Berufskollegs – zur Verfügung. Auf Pulheim bezogen könnte eine Kooperation mit einem oder auch beiden Gymnasien
angestrebt werden. Der „Bruch“ beim Wechsel in die Oberstufe ist demnach nicht so groß wie bei anderen Schulformen, weil
zum einen bereits bei der Einschulung feststeht, in welcher/n Schule/n die Schullaufbahn in der Sekundarstufe II fortgesetzt, wo
das Abitur erlangt werden wird, und zum anderen sämtliche Mitschüler/innen auf die gleiche/n Schule/n mitwechseln können.
In Anlage 3 werden die für die Gesamtschule und die Sekundarschule beschriebenen sowie alle weiteren möglichen Wege zum
Abitur dargestellt.
Ein durch die nicht erforderliche Oberstufe bedingter weiterer gravierender Unterschied stellt sich im voneinander deutlich
abweichenden Raumbedarf der beiden Schulformen dar, der für beide Schulformen an beiden in Frage kommenden
Standorten, den Schulzentren im Ortsteil Pulheim und in Brauweiler beschrieben wird.
3. Darstellung des unterschiedlichen Raumbedarfes für beide Schulformen an beiden Schulzentren
s. Anlage 4