Daten
Kommune
Inden
Größe
20 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 17/01/......
Der Bürgermeister
Feuerwehr
Aktenzeichen
37 12 04
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Rat
Termin
Datum
05.02.2001
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
07.02.2001
21.02.2001
Betrifft:
Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für Feuerwehrangehörige
Beschlußentwurf:
Der Rat beschließt, die Höhen der Aufwandsentschädigungen für den Gemeindebrandmeister und
seinen Stellvertreter zu belassen und lediglich als EURO-Beträge festzusetzen. Die Aufwandsentschädigungen für die anderen Feuerwehr-Funktionsträger werden ab dem 01.01.2001 wie folgt
angepasst:
Monatliche BruttoAufwandsentschädigungen
FUNKTIONEN
bis zum 31.12.2001
ab dem 01.01.2002
Festsetzungen für:
Gemeindebrandmeister
125,00
EURO
Stellv. Gemeindebrandmeister
75,00
EURO
Anpassungen für:
Gerätewarte: Inden/Altdorf
jeweils
75,00
DM
37,50
EURO
Gerätewarte: Lucherberg
jeweils
50,00
DM
25,00
EURO
Gerätewarte: Pier,
Lamersdorf, Schophoven
jeweils
50,00
DM
25,00
EURO
75,00
DM
37,50
EURO
Gerätewart: Frenz
(bei 2 Fahrzeugen - LF 8 +
MTW -, sonst wie Pier,
Lamersdorf, Schophoven)
Löschzug-/-gruppenführer
jeweils
50,00
DM
25,00
EURO
Stellv. LZ-/LG-Führer
jeweils
25,00
DM
12,50
EURO
50,00
DM
25,00
EURO
Jugendwart
Begründung:
T591.DOC
..
.
VorlageSeite ../ 2
Nach den bisherigen Ratsbeschlüssen wird Feuerwehrmännern, die besondere Funktionen
ausüben, eine, je nach Höhe zu versteuernde, Aufwandsentschädigung gewährt.
Seit dem 01.01.1987 werden folgende monatliche Brutto-Aufwandsentschädigungen gezahlt:
- Gemeindebrandmeister
=
135,-- DM
(neu ab 01.07.1997 = 250,-- DM)
- Stellv. Gemeindebrandm. =
120,-- DM
(neu ab 01.07.1997 = 150,-- DM)
--------------------------------------------------------- Gerätewart Inden/Altdorf
=
90,-- DM
*)
- Gerätewart Lucherberg
=
80,-- DM
**)
- Gerätewarte Frenz, Pier,
Lamersdorf, Schophoven =
40,-- DM
(jeweils)
- Löschzug-/-gruppenführer =
40,-- DM
(jeweils)
***)
- Stellv. LZ-/LG-Führer=
15,-- DM
(jeweils)
****)
- Jugendwart
=
40,-- DM
*)
Nach Zusammenlegung der ehemaligen Löschgruppen Altdorf und Inden zur neuen LG
Inden/Altdorf sind 2 Gerätewarte erforderlich; jeder erhält mtl. 65,-- DM brutto.
**)
Es hat sich gezeigt, dass 2 Gerätewarte erforderlich sind; jeder erhält mtl. 40,-- DM
brutto.
***)
Dem Löschzugführer 2 (Lucherberg) wird derzeit keine Aufwandsentschädigung
gezahlt,
da er eine solche als stellv. Gemeindebrandmeister erhält.
****)
Derzeit erfolgen keine Auszahlungen als stellv. Löschzugführer, da die Personen
jeweils
eine Aufwandsentschädigung als stellv. Löschgruppenführer erhalten.
Der Jahresbetrag der derzeit gezahlten Aufwandsentschädigungen beläuft sich auf 13.800,-DM brutto.
Die Verwaltung schlägt vor, ab dem Jahr 2001 die Aufwandsentschädigungen wie folgt anzupassen:
Monatliche BruttoAufwandsentschädigungen
FUNKTIONEN
bis zum 31.12.2001
ab dem 01.01.2002
Gerätewarte: Inden/Altdorf
jeweils
75,00
DM
37,50
EURO
Gerätewarte: Lucherberg
jeweils
50,00
DM
25,00
EURO
Gerätewarte: Pier,
Lamersdorf, Schophoven
(je 1 Fahrzeug: LF 8/6)
jeweils
50,00
DM
25,00
EURO
75,00
DM
37,50
EURO
Gerätewart: Frenz
(2 Fahrzeuge: LF 8 + MTW)
T591.DOC
..
.
VorlageSeite ../ 3
Löschzug-/-gruppenführer
jeweils
50,00
DM
25,00
EURO
Stellv. LZ-/LG-Führer
jeweils
25,00
DM
12,50
EURO
50,00
DM
25,00
EURO
Jugendwart
Da die Aufwandsentschädigungen für den Gemeindebrandmeister und seinen Stellvertreter
erst zum 01.07.1997 angepasst worden sind, sollten hier keine Änderungen erfolgen, sondern
nur die Betragshöhen ab dem 01.01.2002 als EURO-Beträge festgesetzt werden.
Da nach dem heutigen Stand verschiedene Feuerwehrangehörige Doppelfunktionen ausüben,
jedoch nur für 1 Funktion die Aufwandsentschädigung erhalten, würde sich die nach der Anpassung mtl. zu gewährende Brutto-Aufwandsentschädigung um 245,-- DM (122,50 EURO) auf
1.395,-- DM (= 697,50 EURO) erhöhen.
Die mtl. Brutto-Aufwandsentschädigung würde insgesamt 1.495,-- DM betragen, wenn keine
Doppelfunktionen ausgeübt würden.
T591.DOC
..
.