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Allgemeine Vorlage (Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für Feuerwehrangehörige)

Daten

Kommune
Inden
Größe
20 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
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Vorlagen-Nr. 17/01/...... Der Bürgermeister Feuerwehr Aktenzeichen 37 12 04 Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Termin Datum 05.02.2001 öffentlich TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen 07.02.2001 21.02.2001 Betrifft: Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für Feuerwehrangehörige Beschlußentwurf: Der Rat beschließt, die Höhen der Aufwandsentschädigungen für den Gemeindebrandmeister und seinen Stellvertreter zu belassen und lediglich als EURO-Beträge festzusetzen. Die Aufwandsentschädigungen für die anderen Feuerwehr-Funktionsträger werden ab dem 01.01.2001 wie folgt angepasst: Monatliche BruttoAufwandsentschädigungen FUNKTIONEN bis zum 31.12.2001 ab dem 01.01.2002 Festsetzungen für: Gemeindebrandmeister 125,00 EURO Stellv. Gemeindebrandmeister 75,00 EURO Anpassungen für: Gerätewarte: Inden/Altdorf jeweils 75,00 DM 37,50 EURO Gerätewarte: Lucherberg jeweils 50,00 DM 25,00 EURO Gerätewarte: Pier, Lamersdorf, Schophoven jeweils 50,00 DM 25,00 EURO 75,00 DM 37,50 EURO Gerätewart: Frenz (bei 2 Fahrzeugen - LF 8 + MTW -, sonst wie Pier, Lamersdorf, Schophoven) Löschzug-/-gruppenführer jeweils 50,00 DM 25,00 EURO Stellv. LZ-/LG-Führer jeweils 25,00 DM 12,50 EURO 50,00 DM 25,00 EURO Jugendwart Begründung: T591.DOC .. . VorlageSeite ../ 2 Nach den bisherigen Ratsbeschlüssen wird Feuerwehrmännern, die besondere Funktionen ausüben, eine, je nach Höhe zu versteuernde, Aufwandsentschädigung gewährt. Seit dem 01.01.1987 werden folgende monatliche Brutto-Aufwandsentschädigungen gezahlt: - Gemeindebrandmeister = 135,-- DM (neu ab 01.07.1997 = 250,-- DM) - Stellv. Gemeindebrandm. = 120,-- DM (neu ab 01.07.1997 = 150,-- DM) --------------------------------------------------------- Gerätewart Inden/Altdorf = 90,-- DM *) - Gerätewart Lucherberg = 80,-- DM **) - Gerätewarte Frenz, Pier, Lamersdorf, Schophoven = 40,-- DM (jeweils) - Löschzug-/-gruppenführer = 40,-- DM (jeweils) ***) - Stellv. LZ-/LG-Führer= 15,-- DM (jeweils) ****) - Jugendwart = 40,-- DM *) Nach Zusammenlegung der ehemaligen Löschgruppen Altdorf und Inden zur neuen LG Inden/Altdorf sind 2 Gerätewarte erforderlich; jeder erhält mtl. 65,-- DM brutto. **) Es hat sich gezeigt, dass 2 Gerätewarte erforderlich sind; jeder erhält mtl. 40,-- DM brutto. ***) Dem Löschzugführer 2 (Lucherberg) wird derzeit keine Aufwandsentschädigung gezahlt, da er eine solche als stellv. Gemeindebrandmeister erhält. ****) Derzeit erfolgen keine Auszahlungen als stellv. Löschzugführer, da die Personen jeweils eine Aufwandsentschädigung als stellv. Löschgruppenführer erhalten. Der Jahresbetrag der derzeit gezahlten Aufwandsentschädigungen beläuft sich auf 13.800,-DM brutto. Die Verwaltung schlägt vor, ab dem Jahr 2001 die Aufwandsentschädigungen wie folgt anzupassen: Monatliche BruttoAufwandsentschädigungen FUNKTIONEN bis zum 31.12.2001 ab dem 01.01.2002 Gerätewarte: Inden/Altdorf jeweils 75,00 DM 37,50 EURO Gerätewarte: Lucherberg jeweils 50,00 DM 25,00 EURO Gerätewarte: Pier, Lamersdorf, Schophoven (je 1 Fahrzeug: LF 8/6) jeweils 50,00 DM 25,00 EURO 75,00 DM 37,50 EURO Gerätewart: Frenz (2 Fahrzeuge: LF 8 + MTW) T591.DOC .. . VorlageSeite ../ 3 Löschzug-/-gruppenführer jeweils 50,00 DM 25,00 EURO Stellv. LZ-/LG-Führer jeweils 25,00 DM 12,50 EURO 50,00 DM 25,00 EURO Jugendwart Da die Aufwandsentschädigungen für den Gemeindebrandmeister und seinen Stellvertreter erst zum 01.07.1997 angepasst worden sind, sollten hier keine Änderungen erfolgen, sondern nur die Betragshöhen ab dem 01.01.2002 als EURO-Beträge festgesetzt werden. Da nach dem heutigen Stand verschiedene Feuerwehrangehörige Doppelfunktionen ausüben, jedoch nur für 1 Funktion die Aufwandsentschädigung erhalten, würde sich die nach der Anpassung mtl. zu gewährende Brutto-Aufwandsentschädigung um 245,-- DM (122,50 EURO) auf 1.395,-- DM (= 697,50 EURO) erhöhen. Die mtl. Brutto-Aufwandsentschädigung würde insgesamt 1.495,-- DM betragen, wenn keine Doppelfunktionen ausgeübt würden. T591.DOC .. .