Daten
Kommune
Brühl
Größe
94 kB
Datum
17.06.2013
Erstellt
22.05.13, 19:01
Aktualisiert
22.05.13, 19:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
61 26-10 11.09
03.05.2013
147/2013
Betreff
Gestaltungssatzung zum BP 11.09 'Thüringer Platz'
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Brühl beschließt aufgrund § 7 und § 41, Abs. 1, Satz 2 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.
September 2012 (GV. NRW. S. 436) in Verbindung mit § 86 Abs. 1, Nr. 1, 4 + 5 und Abs.
5 und § 84 Abs. 1 Nr. 20 und Abs. 2, 3 und 5 der Bauordnung für das Land NordrheinWestfalen (BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2013 (GV. NRW. S. 142), folgende Satzung: (s. Anlage)
Erläuterungen:
Mit Beschluss vom 02.07.2012 hat der Rat der Stadt Brühl bereits die Satzung zum Bebauungsplan 11.09 ’Thüringer Platz’ gefasst. Dieser diente u.a. der Ansiedlung eines Lebensmitteleinzelhandelsmarktes am Thüringer Platz selbst sowie der Etablierung des
’Familienzentrums Vochem’.
Parallel zum Bebauungsplanverfahren erfolgten Abstimmungen mit einem konkreten Projektentwickler für den Lebensmittelmarkt hinsichtlich seiner Größe und Lage sowie zugehöriger Nebenflächen wie Stellplätze und Zufahrten.
Über diese planungsrechtlichen Tatbestände hinaus - die zunächst nur Kubaturen und
Funktionen definieren - soll nun auch die äußere Gestalt des zukünftigen Marktes in einem Mindestmaß gesteuert werden, das einerseits der umgebenden Wohnfunktion und
andererseits auch der Geschäftslage am Thüringer Platz gerecht wird.
Die Satzung bezieht sich auf die bereits mit Erfolg angewandte gestalterische Festsetzungssystematik wie sie auch in der Innenstadt praktiziert wird. Die gestalterischen Anforderungen sind jedoch dem Standort angemessen zurückhaltender formuliert. Zusätzlich
dienen grüngestalterische Regelungen im Bereich vorhandener Wohnbebauung der Gestaltung einer wohnlichen Nachbarschaft.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 147/2013
Anlage(n):
(1) Gestaltungssatzung Thüringer Platz
(2) Begründung zur Gestaltungssatzung Thüringer Platz
(3) Übersichtsplan
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14