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Vorlage (Gestaltungssatzung zum BP 11.09 'Thüringer Platz')

Daten

Kommune
Brühl
Größe
94 kB
Datum
17.06.2013
Erstellt
22.05.13, 19:01
Aktualisiert
22.05.13, 19:01
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 61 26-10 11.09 03.05.2013 147/2013 Betreff Gestaltungssatzung zum BP 11.09 'Thüringer Platz' Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Rat Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Brühl beschließt aufgrund § 7 und § 41, Abs. 1, Satz 2 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. September 2012 (GV. NRW. S. 436) in Verbindung mit § 86 Abs. 1, Nr. 1, 4 + 5 und Abs. 5 und § 84 Abs. 1 Nr. 20 und Abs. 2, 3 und 5 der Bauordnung für das Land NordrheinWestfalen (BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2013 (GV. NRW. S. 142), folgende Satzung: (s. Anlage) Erläuterungen: Mit Beschluss vom 02.07.2012 hat der Rat der Stadt Brühl bereits die Satzung zum Bebauungsplan 11.09 ’Thüringer Platz’ gefasst. Dieser diente u.a. der Ansiedlung eines Lebensmitteleinzelhandelsmarktes am Thüringer Platz selbst sowie der Etablierung des ’Familienzentrums Vochem’. Parallel zum Bebauungsplanverfahren erfolgten Abstimmungen mit einem konkreten Projektentwickler für den Lebensmittelmarkt hinsichtlich seiner Größe und Lage sowie zugehöriger Nebenflächen wie Stellplätze und Zufahrten. Über diese planungsrechtlichen Tatbestände hinaus - die zunächst nur Kubaturen und Funktionen definieren - soll nun auch die äußere Gestalt des zukünftigen Marktes in einem Mindestmaß gesteuert werden, das einerseits der umgebenden Wohnfunktion und andererseits auch der Geschäftslage am Thüringer Platz gerecht wird. Die Satzung bezieht sich auf die bereits mit Erfolg angewandte gestalterische Festsetzungssystematik wie sie auch in der Innenstadt praktiziert wird. Die gestalterischen Anforderungen sind jedoch dem Standort angemessen zurückhaltender formuliert. Zusätzlich dienen grüngestalterische Regelungen im Bereich vorhandener Wohnbebauung der Gestaltung einer wohnlichen Nachbarschaft. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 147/2013 Anlage(n): (1) Gestaltungssatzung Thüringer Platz (2) Begründung zur Gestaltungssatzung Thüringer Platz (3) Übersichtsplan Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14