Daten
Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
14.03.2013
Erstellt
06.03.13, 19:07
Aktualisiert
06.03.13, 19:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
40/1
512200
05.02.2013
37/2013
(9/00)
Betreff
Kinder- und Jugendförderrichtlinien der Stadt Brühl
hier: Änderung der Richtlinien vom 01.11.2011
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Finanzielle Auswirkungen
x
x Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK 533101/ KST 36020200
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Neufassung der Kinder- und Jugendförderrichtlinien der Stadt Brühl mit Wirkung vom 01.01.2013
Erläuterungen:
Auf Anregung des Stadtjugendringes (SJR) sind die Kinder- und Jugendförderrichtlinien
(bislang: Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in Brühl) erstmals nach
10 Jahren grundlegend überarbeitet worden. Zwischen Jugendamt und dem Vorstand des
SJR wurde eine Einigung über eine differenzierte Erhöhung einzelner Fördersätze erzielt,
die im Wesentlichen eine stärkere Unterstützung der Kinder aus finanzschwachen Familien und eine bessere Bezuschussung der ehrenamtlichen Gruppenleiter/-innen beinhalten. Weiterhin wurde eine Veränderung des Verwaltungsstrukturzuschusses vereinbart,
der nunmehr die Maßnahmenaktivitäten und nicht mehr die Mitgliederzahl zu Grunde legt.
Auch die Mittel zur Anschaffung von Jugendpflegematerialien wurden erhöht. Neu aufgenommen in die Kinder- und Jugendförderrichtlinien wurde in Punkt 7.2 der Verweis auf die
Vergünstigungen für die derzeit 59 Inhaber/-innen der Jugendleitercard (JuLeiCa) . Bislang wurden folgende Vergünstigungen gewährt:
- 10x freier Eintritt im Karlsbad pro Jahr
- 50%ige Ermäßigung bei Kursen in der Kunst- und Musikschule
- 50%ige Ermäßigung bei städtischen Jugendkulturveranstaltungen.
Als zusätzlicher Anreiz für ehrenamtliches Engagement der Jugendgruppenleiter/-innen ist
vorgesehen
- einmal jährlich die Nutzung des „Kletterwaldes“ und
- zweimal jährlich den Besuch des Zoom-Kinos aus städtischen Mitteln zu finanzieren.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 37/2013
In der Vollversammlung des SJR vom 30.10.2012 haben sich die Mitgliedsverbände einstimmig für die oben dargestellten Veränderungen ausgesprochen. Durch die Veränderungen ergeben sich folgende finanziellen Auswirkungen:
1. Erhöhung des Haushaltsansatzes für die Richtlinienförderung der Jugendverbände
von 55.500 € auf 60.000 €.
2. Erhöhung des Ansatzes für die Erstattung der Vergünstigungen für
Jugenleitercardinhaber/-innen von 4.000 € auf 5.800 €.
Die Veränderungen sind in synoptischer Form als Anlage beigefügt. Die Veränderungen
sind jeweils fett gedruckt dargestellt.
Anlage(n):
(1) Synopse Kinde-und Jugendförderrichtlinien
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14