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Vorlage (Kinder- und Jugendförderrichtlinien der Stadt Brühl hier: Änderung der Richtlinien vom 01.11.2011)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
14.03.2013
Erstellt
06.03.13, 19:07
Aktualisiert
06.03.13, 19:07
Vorlage (Kinder- und Jugendförderrichtlinien der Stadt Brühl
hier: Änderung der Richtlinien vom 01.11.2011) Vorlage (Kinder- und Jugendförderrichtlinien der Stadt Brühl
hier: Änderung der Richtlinien vom 01.11.2011)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 40/1 512200 05.02.2013 37/2013 (9/00) Betreff Kinder- und Jugendförderrichtlinien der Stadt Brühl hier: Änderung der Richtlinien vom 01.11.2011 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Finanzielle Auswirkungen x x Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK 533101/ KST 36020200 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Neufassung der Kinder- und Jugendförderrichtlinien der Stadt Brühl mit Wirkung vom 01.01.2013 Erläuterungen: Auf Anregung des Stadtjugendringes (SJR) sind die Kinder- und Jugendförderrichtlinien (bislang: Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in Brühl) erstmals nach 10 Jahren grundlegend überarbeitet worden. Zwischen Jugendamt und dem Vorstand des SJR wurde eine Einigung über eine differenzierte Erhöhung einzelner Fördersätze erzielt, die im Wesentlichen eine stärkere Unterstützung der Kinder aus finanzschwachen Familien und eine bessere Bezuschussung der ehrenamtlichen Gruppenleiter/-innen beinhalten. Weiterhin wurde eine Veränderung des Verwaltungsstrukturzuschusses vereinbart, der nunmehr die Maßnahmenaktivitäten und nicht mehr die Mitgliederzahl zu Grunde legt. Auch die Mittel zur Anschaffung von Jugendpflegematerialien wurden erhöht. Neu aufgenommen in die Kinder- und Jugendförderrichtlinien wurde in Punkt 7.2 der Verweis auf die Vergünstigungen für die derzeit 59 Inhaber/-innen der Jugendleitercard (JuLeiCa) . Bislang wurden folgende Vergünstigungen gewährt: - 10x freier Eintritt im Karlsbad pro Jahr - 50%ige Ermäßigung bei Kursen in der Kunst- und Musikschule - 50%ige Ermäßigung bei städtischen Jugendkulturveranstaltungen. Als zusätzlicher Anreiz für ehrenamtliches Engagement der Jugendgruppenleiter/-innen ist vorgesehen - einmal jährlich die Nutzung des „Kletterwaldes“ und - zweimal jährlich den Besuch des Zoom-Kinos aus städtischen Mitteln zu finanzieren. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 37/2013 In der Vollversammlung des SJR vom 30.10.2012 haben sich die Mitgliedsverbände einstimmig für die oben dargestellten Veränderungen ausgesprochen. Durch die Veränderungen ergeben sich folgende finanziellen Auswirkungen: 1. Erhöhung des Haushaltsansatzes für die Richtlinienförderung der Jugendverbände von 55.500 € auf 60.000 €. 2. Erhöhung des Ansatzes für die Erstattung der Vergünstigungen für Jugenleitercardinhaber/-innen von 4.000 € auf 5.800 €. Die Veränderungen sind in synoptischer Form als Anlage beigefügt. Die Veränderungen sind jeweils fett gedruckt dargestellt. Anlage(n): (1) Synopse Kinde-und Jugendförderrichtlinien Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14