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Beschlussvorlage (Einziehung eines Teilstückes der Benzstraße (Stichstraße), Flur 3, Flurstück 1811 (teilweise))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
10.11.11, 19:04
Aktualisiert
12.12.11, 15:37
Beschlussvorlage (Einziehung eines Teilstückes der Benzstraße (Stichstraße), Flur 3, Flurstück 1811 (teilweise)) Beschlussvorlage (Einziehung eines Teilstückes der Benzstraße (Stichstraße), Flur 3, Flurstück 1811 (teilweise))

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Vorlage Nr.: 457/2011 Erstellt am: 28.10.2011 Aktenzeichen: IV/60/66.10.12 Verfasser/in: Frau Eisbrüggen Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X 16.11.2011 Rat X 20.12.2011 Betreff Einziehung eines Teilstückes der Benzstraße (Stichstraße), Flur 3, Flurstück 1811 (teilweise) Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 457/2011 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim zu beschließen, ein Teilstück der Benzstraße (Stichstraße) Gemarkung Pulheim, Flur 3, Flurstück 1811 (teilweise) einzuziehen, da die Straße gemäß § 7 Abs. 2 StrWG NRW in diesem Bereich keine Verkehrsbedeutung mehr hat. Die Verwaltung wird beauftragt, die Absicht der Einziehung gemäß § 7 Abs. 4 StrWG NRW öffentlich bekanntzumachen. Erläuterungen Mit der Änderung 1301 des Bebauungsplanes Nr. 26 Pulheim im vereinfachten Verfahren wurde das vorgenannte Teilstück der Benzstraße (Stichstraße) nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen (siehe schraffierte Fläche im beigefügten Plan). Die im Jahre 1999 verfügte Widmung der Benzstraße wird durch die vorgeschlagene Einziehung des Teilstückes den Festsetzungen des geänderten Bebauungsplanes angepasst. Die Absicht der Einziehung ist von der Gemeinde mindestens 3 Monate vorher ortsüblich bekanntzumachen .