Daten
Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
10.11.11, 19:04
Aktualisiert
12.12.11, 15:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
457/2011
Erstellt am:
28.10.2011
Aktenzeichen:
IV/60/66.10.12
Verfasser/in:
Frau Eisbrüggen
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
16.11.2011
Rat
X
20.12.2011
Betreff
Einziehung eines Teilstückes der Benzstraße (Stichstraße), Flur 3, Flurstück 1811 (teilweise)
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 457/2011 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim zu beschließen, ein Teilstück der
Benzstraße (Stichstraße) Gemarkung Pulheim, Flur 3, Flurstück 1811 (teilweise) einzuziehen, da die Straße
gemäß § 7 Abs. 2 StrWG NRW in diesem Bereich keine Verkehrsbedeutung mehr hat.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Absicht der Einziehung gemäß § 7 Abs. 4 StrWG NRW öffentlich bekanntzumachen.
Erläuterungen
Mit der Änderung 1301 des Bebauungsplanes Nr. 26 Pulheim im vereinfachten Verfahren wurde das vorgenannte
Teilstück der Benzstraße (Stichstraße) nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen (siehe schraffierte Fläche im
beigefügten Plan).
Die im Jahre 1999 verfügte Widmung der Benzstraße wird durch die vorgeschlagene Einziehung des Teilstückes den
Festsetzungen des geänderten Bebauungsplanes angepasst.
Die Absicht der Einziehung ist von der Gemeinde mindestens 3 Monate vorher ortsüblich bekanntzumachen .