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Beschlussvorlage (Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der BAB A 4 zwischen östlich der Anschlussstellle Weisweiler und östlich der Anschlussstelle Düren - Berücksichtigung der Stellungnahme der Gemeinde Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
9,0 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Beschlussvorlage (Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der BAB A 4 zwischen östlich der Anschlussstellle Weisweiler und östlich der Anschlussstelle Düren
- Berücksichtigung der Stellungnahme der Gemeinde Inden)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 17/00/...... Der Bürgermeister Planungsamt Beratungsfolge Ausschuss für Gemeindeplanung Aktenzeichen Termin Datum 01.02.2000 öffentlich TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen 01.03.2000 Betrifft: Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der BAB A 4 zwischen östlich der Anschlussstellle Weisweiler und östlich der Anschlussstelle Düren - Berücksichtigung der Stellungnahme der Gemeinde Inden Beschlußentwurf: Der Ausschuss nimmt die Ergebnisse des Planfeststellungsbeschlusses für den 6-streifigen Ausbau der BAB 4 vom 21.12.1999 zur Kenntnis. Begründung: Der Planfeststellungsbeschluss für den 6-streifigen Ausbau der BAB 4 im Abschnitt zwischen östlich der Anschlussstelle Weisweiler und östlich der Anschlussstelle Düren ist am 21.12.1999 durch das Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ergangen. Die Gemeinde Inden hat in dem vorlaufenden Verfahren mit Schreiben vom 08.06.1998 Stellung genommen. Übei die beim Erörterungstermin am 09.12.1998 nicht ausgeräumten Einwendungen wurde dann im Rahmen des jetzt ergangenen Planfeststellungsbeschlusses entschieden. Als Anlage ist eine Übersicht über die Einwendungen der Gemeinde und ihre Behandlung im Planfeststellungsverfahren beigefügt. Soweit Einwendungen nicht berücksichtigt worden sind, wurden die Begründungen überprüft. Danach muss festgestellt werden, dass die Nichtberücksichtigungen jeweils der geltenden Rechtslage entsprechen. Die zeichnerischen Unterlagen des Planfeststellungsbeschlusses befinden sich derzeit noch bei der Bauverwaltung und können dort eingesehen werden. Hinsichtlich der Realisierung der Baumaßnahme existieren zur Zeit widersprüchliche Aussagen. Aus diesem Grunde ist ein klärendes Gespräch mit dem Leiter des Rheinischen Straßenbauamtes in Aachen für den 09.03.2000 vorgesehen. T423.DOC .. .