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Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW 'Recht auf saubere Luft' Ergebnis der Anfrage beim zuständigen Landesamt)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
145 kB
Datum
08.05.2012
Erstellt
16.04.12, 19:17
Aktualisiert
16.04.12, 19:17
Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW
'Recht auf saubere Luft'
Ergebnis der Anfrage beim zuständigen Landesamt) Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW
'Recht auf saubere Luft'
Ergebnis der Anfrage beim zuständigen Landesamt)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 102/2012 Erstellt am: 28.03.2012 Aktenzeichen: IV/003 Verfasser/in: Frau Dr. Cassens-Sasse Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umwelt- und Planungsausschuss X 25.04.2012 Haupt- und Finanzausschuss X 08.05.2012 Betreff Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW 'Recht auf saubere Luft' Ergebnis der Anfrage beim zuständigen Landesamt Veranlasser/in / Antragsteller/in Aktionsbündnis Stommelner Bürger Leben ohne BoA Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 102/2012 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag 1. Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt, dem Bürgerantrag ‚Recht auf saubere Luft’ nicht zu entsprechen, da das Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) zum Einen aus Kapazitätsgründen Immissionsmessungen nicht durchführen kann und zum Anderen darauf hinweist, dass von der sicheren Einhaltung der Immissionsgrenzwerte in Pulheim ausgegangen wird. 2. Der Haupt- und Finanzausschuss bestätigt den Beschluss des Umweltausschusses und erklärt die Angelegenheit für erledigt. Erläuterungen In der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses am 18.05.2011 hatte die Verwaltung über den Sachstand des Bürgerantrags ‚Recht auf saubere Luft’ berichtet. Damals war die Verwaltung beauftragt worden, eine weitere Vorlage zu erstellen, sobald das Ergebnis der Anfrage beim Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) vorliegt (s. Vorlage Nr. 174/2011). Mit Schreiben vom 11.01.2012 hat das LANUV mitgeteilt, dass eine Immissionsmessung in Stommeln nicht durchgeführt werden kann. Das Schreiben ist in der Anlage 1 beigefügt. Dort wird die Entscheidung begründet. Dem LANUV liegen keinerlei Hinweise vor, dass sich seit der im 2. Halbjahr 2006 in Stommeln durchgeführten Messungen die Emissionssituation deutlich verändert hat. Insofern wird davon ausgegangen, dass die Immissionsgrenzwerte in Pulheim eingehalten werden. Aufgrund der Ausführungen der für die Luftreinhaltung in Nordrhein-Westfalen zuständigen Landesbehörde schlägt die Verwaltung vor, dem Bürgerantrag vom 28.12.2010 ‚Recht auf saubere Luft’ nicht zu entsprechen.