Daten
Kommune
Pulheim
Größe
145 kB
Datum
08.05.2012
Erstellt
16.04.12, 19:17
Aktualisiert
16.04.12, 19:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
102/2012
Erstellt am:
28.03.2012
Aktenzeichen:
IV/003
Verfasser/in:
Frau Dr. Cassens-Sasse
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umwelt- und Planungsausschuss
X
25.04.2012
Haupt- und Finanzausschuss
X
08.05.2012
Betreff
Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW
'Recht auf saubere Luft'
Ergebnis der Anfrage beim zuständigen Landesamt
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Aktionsbündnis Stommelner Bürger Leben ohne BoA
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 102/2012 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
1.
Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt, dem Bürgerantrag ‚Recht auf saubere Luft’ nicht zu entsprechen, da
das Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) zum Einen aus Kapazitätsgründen Immissionsmessungen nicht durchführen kann und zum Anderen darauf hinweist, dass von der sicheren Einhaltung der Immissionsgrenzwerte in Pulheim ausgegangen wird.
2.
Der Haupt- und Finanzausschuss bestätigt den Beschluss des Umweltausschusses und erklärt die Angelegenheit für
erledigt.
Erläuterungen
In der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses am 18.05.2011 hatte die Verwaltung über den Sachstand des
Bürgerantrags ‚Recht auf saubere Luft’ berichtet. Damals war die Verwaltung beauftragt worden, eine weitere Vorlage zu
erstellen, sobald das Ergebnis der Anfrage beim Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) vorliegt
(s. Vorlage Nr. 174/2011).
Mit Schreiben vom 11.01.2012 hat das LANUV mitgeteilt, dass eine Immissionsmessung in Stommeln nicht durchgeführt
werden kann. Das Schreiben ist in der Anlage 1 beigefügt. Dort wird die Entscheidung begründet. Dem LANUV liegen
keinerlei Hinweise vor, dass sich seit der im 2. Halbjahr 2006 in Stommeln durchgeführten Messungen die Emissionssituation deutlich verändert hat. Insofern wird davon ausgegangen, dass die Immissionsgrenzwerte in Pulheim eingehalten
werden.
Aufgrund der Ausführungen der für die Luftreinhaltung in Nordrhein-Westfalen zuständigen Landesbehörde schlägt die
Verwaltung vor, dem Bürgerantrag vom 28.12.2010 ‚Recht auf saubere Luft’ nicht zu entsprechen.