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Vorlage (Unterbringung von asylbegehrenden Ausländern, Kontingentflüchtlingen und Spätaussiedlern hier: Zuweisungen und Aufnahmen 2012, Belegungsstatistik Übergangsheime 31.12.2012)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
154 kB
Datum
19.11.2013
Erstellt
08.05.13, 19:07
Aktualisiert
22.05.13, 19:01
Vorlage (Unterbringung von asylbegehrenden Ausländern, Kontingentflüchtlingen und Spätaussiedlern
hier: Zuweisungen und Aufnahmen 2012, Belegungsstatistik Übergangsheime 31.12.2012) Vorlage (Unterbringung von asylbegehrenden Ausländern, Kontingentflüchtlingen und Spätaussiedlern
hier: Zuweisungen und Aufnahmen 2012, Belegungsstatistik Übergangsheime 31.12.2012) Vorlage (Unterbringung von asylbegehrenden Ausländern, Kontingentflüchtlingen und Spätaussiedlern
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 32/3 50 97 20 Ra 03.05.2013 145/2013 Betreff Unterbringung von asylbegehrenden Ausländern, Kontingentflüchtlingen und Spätaussiedlern hier: Zuweisungen und Aufnahmen 2012, Belegungsstatistik Übergangsheime 31.12.2012 Beratungsfolge Integrationsausschuss Ausschuss für Soziales und Migration Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Integrationsausschuss / Der Ausschuss für Soziales und Migration nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Die Zahl der Personen, die im Jahr 2012 einen Erstantrag auf Asyl in der Bundesrepublik Deutschland gestellt haben, belief sich auf 64.539 Personen. Damit steigt die Zahl der Erstantragsteller das fünfte Jahr in Folge. Im Jahr 2007 hatten lediglich 19.164 Personen einen Erstantrag auf Asyl gestellt, im Jahr 2011 waren es 45.741 Personen. In den genannten Zahlen nicht enthalten sind Personen, die unerlaubt in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und keinen Asylantrag stellen sowie Flüchtlinge, die eine andere Form der Aufenthaltsgenehmigung erhalten, z.B. aus Syrien. Bei Bedarf haben aber auch diese Personen Anspruch auf Aufnahme und Unterbringung in einem städtischen Übergangsheim. Dementsprechend wurden auch der Stadt Brühl mehr Asylbewerber zur Aufnahme und Unterbringung zugewiesen. Dies macht sich nicht nur in den steigenden Belegungszahlen in den Übergangsheimen, sondern auch in den Mehrkosten für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bemerkbar. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 145/2013 Bundesweit sind die Aufnahmezahlen vom Jahr 2011 zum Jahr 2012 um 41,1 % gestiegen. Bei den Neuzuweisungen nach Brühl ist eine Steigerung von 83,3 % zu verzeichnen (24 Personen im Jahr 2011, 44 Personen im Jahr 2012). Die höhere prozentuale Steigerung für Brühl hängt damit zusammen, dass bei der Ermittlung der Aufnahmequote der Stadt Brühl die Personen, deren Asylverfahren beendet wird, entfallen. Grundlage der Berechnung der Aufnahmequote sind die vierteljährlich an das Land abzugebenden Bestandsmeldungen. Die städtischen Übergangsheime zur Unterbringung der ausländischen Flüchtlinge waren zum Stichtag 31.12.2012 wie folgt belegt: Am Volkspark 1a – 1c 16 Personen davon 6 männliche Einzelpersonen 1 Ehepaar mit 2 volljährigen Kindern 2 Familien mit 1 Kind Willy-Brandt-Straße 5 23 Personen 17 Einzelpersonen, davon 15 männlich, 2 weiblich ein Vater mit seinem Sohn 2 Paare Willy-Brandt-Straße 6 18 Personen 1 Paar eine Mutter mit ihrer Tochter eine Mutter mit 2 Kindern 2 Familien mit 2 Kindern 1 Familie mit 1 Kind Daneben steht das Übergangsheim im Dachgeschoss der Villestraße 57 zur Verfügung. Dort waren am 31.12.2013 keine Personen untergebracht. Personen, die mit dem Abschluss des Asylverfahrens ein Aufenthaltsrecht in Deutschland bekommen, werden dabei unterstützt, schnellstmöglich eine eigene Wohnung zu finden, damit sie die städtische Unterkunft verlassen können. Dies ist in Hinblick auf die nur noch begrenzt zur Verfügung stehenden Unterbringungsmöglichkeiten notwendig und konnte im Jahr 2012 in vielen Fällen realisiert werden. An dieser Stelle ist die Unterstützung der Flüchtlinge durch die Integrationslotsen positiv zu erwähnen. Personen, deren Asylanträge negativ beschieden werden, bleiben jedoch häufig in den städtischen Unterkünften wohnen, da eine Rückreise in ihr Heimatland aus den unterschiedlichsten Gründen oft nicht zeitnah realisiert werden kann. Auch dies führt dazu, dass die Anzahl der unterzubringenden Personen steigt. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 3 – Drucksache 145/2013 Die Problematik der Aufnahme von Asylbewerbern hat dazu geführt, dass das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 10.10.2012 in den Kreisen und Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen nachgefragt hat, ob kurzfristig Immobilien für die Erstaufnahme der Asylbewerber zur Verfügung gestellt werden können. Da Immobilien gesucht wurden, in denen eine größere Anzahl von Personen untergebracht werden konnten, wurde für Brühl Fehlanzeige erteilt. Mitte Oktober 2012 wurde der Stadt Brühl ein Asylbewerber aus Armenien zugewiesen. Der 1977 geborene Mann ist querschnittsgelähmt. Eine dauerhafte Unterbringung in einer der städtischen Übergangsheime war daher nicht möglich, da ein vollständig barrierefreies Übergangsheim nicht zur Verfügung steht. Vorübergehend sollte eine Aufnahme in den Unterkünften an der Willy-Brandt-Straße erfolgen, da dort zumindest ein ebenerdiger Zugang und ein ausreichend großes Zimmer zur Verfügung gestellt werden konnte. Letztendlich hat diese Person dort jedoch nicht gewohnt, da unmittelbar nach Ankunft in Brühl ein stationärer Krankenhausaufenthalt erforderlich wurde. Es ist gelungen, für den Asylbewerber eine behindertengerechte Wohnung der Gold-Kraemer-Stiftung in Frechen anzumieten. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14