Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Widmung der Straßen in Inden/Altdorf im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 14 "Gemeinbedarfsflächen Merödgen")

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,7 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Beschlussvorlage (Widmung der Straßen in Inden/Altdorf im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 14
"Gemeinbedarfsflächen Merödgen")

öffnen download melden Dateigröße: 8,7 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 184/99/...... Der Bürgermeister Bauverwaltungsamt Aktenzeichen 66 12 05 Kr/Fa Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss Rat Datum 20.12.1999 öffentlich TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen 19.01.2000 03.02.2000 Betrifft: Widmung der Straßen in Inden/Altdorf im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 14 “Gemeinbedarfsflächen Merödgen“ Beschlußentwurf: Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NW S. 1028/SGV NW 91), ber. in GV NW 1996 S. 81, werden die nachfolgend aufgeführten Straßen in der Ortschaft Inden/Altdorf dem öffentlichen Verkehr gewidmet: -Am Goltsteinbrunnen -Am Gutshof Die Straßen erhalten die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1. Ziffer 3 des StrWG NW und werden der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Inden. Die Widmung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntzumachen. Begründung: Die Straßen „Am Goltsteinbrunnen“ sowie „Am Gutshof“ im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 14 „Gemeinbedarfsflächen Merödgen“ sind soweit fertiggestellt, dass diese dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt werden können. Hierzu bedarf es einer Widmungsverfügung, welche mit einer Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntzumachen ist. Die zu veröffentlichende Widmungsverfügung ist als Anlage beigefügt. T403.DOC .. .