Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,8 kB
Datum
14.09.2010
Erstellt
02.09.10, 15:11
Aktualisiert
02.09.10, 15:11
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 327/2010
Az.: 66 19-3004
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 09.06.2010
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
15.09.2010
Bemerkungen
beschließend
Anregung bzgl. Einrichtung einer Spielstraße "Am Mühlenbach", Verhinderung von
Fremdparken auf den Anliegerstraßen und Kontrolle der Geschwindigkeiten auf der
Bliesheimer Straße in Höhe "Am Mühlengraben"
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 09.06.2010
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Straße „Am Mühlenbach“ist eine schmale Wohnstraße, die für die Kfz-Fahrer in einer
Sackgasse endet. Fußgänger und Radfahrer haben die Möglichkeit über eine Verbindung weiter in
Richtung Einkaufszentrum zu gelangen. Seperate Gehwege sind in der Straße „Am Mühlenbach“
nicht vorhanden. Auf der nördlichen Fahrbahnseite ist ein Schrammbord vorhanden, der von der
Fahrbahn durch einen Hochbordstein abgetrennt ist.
Die Ausschilderung eines „Verkehrsberuhigten Bereiches“ (Zeichen 325/326 StVO) ist wegen der
vorhandenen Ausbauart der Verkehrsfläche zur Zeit nicht statthaft. Voraussetzung für einen
Verkehrsberuhigten Bereich ist u.a. das Vorhandensein einer niveaugleichen Mischverkehrsfläche.
Ein Parken in der Straße „Am Mühlenbach“ ist wegen der vorhandenen schmalen Fahrbahnbreite
von nur 4,20 m nicht erlaubt. Für den Rettungsdienst würde bei einer Beparkung der Fahrbahn
nicht mehr die Mindestdurchfahrtsbreite von 3,00m vorhanden sein.
Die Kreispolizeibehörde habe ich gebeten, an dem Fußgängerüberweg auf der Bliesheimer Straße
in Höhe der Straße „Am Mühlenbach“ Kontrollen zur Einhaltung der dort geltenden Verkehrsregeln
durchzuführen.
(Dr. Rips)