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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Einrichtung einer Spielstraße "Am Mühlenbach", Verhinderung von Fremdparken auf den Anliegerstraßen und Kontrolle der Geschwindigkeiten auf der Bliesheimer Straße in Höhe "Am Mühlengraben")

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,8 kB
Datum
14.09.2010
Erstellt
02.09.10, 15:11
Aktualisiert
02.09.10, 15:11
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Einrichtung einer Spielstraße "Am Mühlenbach", Verhinderung von Fremdparken auf den Anliegerstraßen und Kontrolle der Geschwindigkeiten auf der Bliesheimer Straße in Höhe "Am Mühlengraben")

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 327/2010 Az.: 66 19-3004 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 09.06.2010 Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 15.09.2010 Bemerkungen beschließend Anregung bzgl. Einrichtung einer Spielstraße "Am Mühlenbach", Verhinderung von Fremdparken auf den Anliegerstraßen und Kontrolle der Geschwindigkeiten auf der Bliesheimer Straße in Höhe "Am Mühlengraben" Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 09.06.2010 Stellungnahme der Verwaltung: Die Straße „Am Mühlenbach“ist eine schmale Wohnstraße, die für die Kfz-Fahrer in einer Sackgasse endet. Fußgänger und Radfahrer haben die Möglichkeit über eine Verbindung weiter in Richtung Einkaufszentrum zu gelangen. Seperate Gehwege sind in der Straße „Am Mühlenbach“ nicht vorhanden. Auf der nördlichen Fahrbahnseite ist ein Schrammbord vorhanden, der von der Fahrbahn durch einen Hochbordstein abgetrennt ist. Die Ausschilderung eines „Verkehrsberuhigten Bereiches“ (Zeichen 325/326 StVO) ist wegen der vorhandenen Ausbauart der Verkehrsfläche zur Zeit nicht statthaft. Voraussetzung für einen Verkehrsberuhigten Bereich ist u.a. das Vorhandensein einer niveaugleichen Mischverkehrsfläche. Ein Parken in der Straße „Am Mühlenbach“ ist wegen der vorhandenen schmalen Fahrbahnbreite von nur 4,20 m nicht erlaubt. Für den Rettungsdienst würde bei einer Beparkung der Fahrbahn nicht mehr die Mindestdurchfahrtsbreite von 3,00m vorhanden sein. Die Kreispolizeibehörde habe ich gebeten, an dem Fußgängerüberweg auf der Bliesheimer Straße in Höhe der Straße „Am Mühlenbach“ Kontrollen zur Einhaltung der dort geltenden Verkehrsregeln durchzuführen. (Dr. Rips)