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Vorlage (Aufhebung der 1. Satzung für vorgezogene Dichtheitsprüfungen an privaten Abwasseranlagen (Ludwig-Jahn-Straße))

Daten

Kommune
Brühl
Größe
27 kB
Datum
22.04.2013
Erstellt
27.02.13, 18:48
Aktualisiert
17.04.13, 19:06
Vorlage (Aufhebung der 1. Satzung für vorgezogene Dichtheitsprüfungen an privaten 
Abwasseranlagen (Ludwig-Jahn-Straße))

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 03 61.3 Schu 18.02.2013 69/2013 Betreff Aufhebung der 1. Satzung für vorgezogene Dichtheitsprüfungen an privaten Abwasseranlagen (Ludwig-Jahn-Straße) Beratungsfolge Ausschuss für Tiefbau und Abwasser Rat Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Rat hebt die Satzung zur vorgezogenen Dichtheitsprüfung an privaten Abwasserleitungen in der Ludwig-Jahn-Straße vom 06.06.2011 auf. Erläuterungen: Mit der Einführung des § 61a LWG musste für die Ludwig-Jahn-Straße im Zuge von Kanalneubaumaßnahmen die gesetzliche Frist zur Dichtheitsprüfung an privaten Abwasserleitungen zum 31.12.2015 entsprechend vorgezogen werden. Diese Vorziehung der Prüffrist wurde mittels Satzung für die Ludwig-Jahn-Straße vollzogen. Der § 61a LWG wird z. Zt. durch die Landesregierung NRW novelliert. Es wird zukünftig keine gesetzliche Frist zur Überprüfung der privaten Abwasserleitungen ausserhalb von Wasserschutzgebieten geben, mit Ausnahme eines begründeten Verdachts der Undichtigkeit einer privaten Abwasserleitung. Da die zeitliche Einführung der Novellierung und die Fristen der Satzung nicht korrespondieren ist es erforderlich die Satzung aufzuheben, andernfalls müsste sowohl geltendes Recht (§ 61a LWG) und Fristen der Satzung durchgesetzt werden. Anlage(n): (1) Aufhebung der Satzung für vorgezogene Dichtheitsprüfungen Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14