Daten
Kommune
Brühl
Größe
27 kB
Datum
22.04.2013
Erstellt
27.02.13, 18:48
Aktualisiert
17.04.13, 19:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
03
61.3 Schu
18.02.2013
69/2013
Betreff
Aufhebung der 1. Satzung für vorgezogene Dichtheitsprüfungen an privaten
Abwasseranlagen (Ludwig-Jahn-Straße)
Beratungsfolge
Ausschuss für Tiefbau und Abwasser
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Rat hebt die Satzung zur vorgezogenen Dichtheitsprüfung an privaten Abwasserleitungen in der Ludwig-Jahn-Straße vom 06.06.2011 auf.
Erläuterungen:
Mit der Einführung des § 61a LWG musste für die Ludwig-Jahn-Straße im Zuge von Kanalneubaumaßnahmen die gesetzliche Frist zur Dichtheitsprüfung an privaten Abwasserleitungen zum 31.12.2015 entsprechend vorgezogen werden. Diese Vorziehung der
Prüffrist wurde mittels Satzung für die Ludwig-Jahn-Straße vollzogen.
Der § 61a LWG wird z. Zt. durch die Landesregierung NRW novelliert. Es wird zukünftig
keine gesetzliche Frist zur Überprüfung der privaten Abwasserleitungen ausserhalb von
Wasserschutzgebieten geben, mit Ausnahme eines begründeten Verdachts der Undichtigkeit einer privaten Abwasserleitung.
Da die zeitliche Einführung der Novellierung und die Fristen der Satzung nicht korrespondieren ist es erforderlich die Satzung aufzuheben, andernfalls müsste sowohl geltendes
Recht (§ 61a LWG) und Fristen der Satzung durchgesetzt werden.
Anlage(n):
(1) Aufhebung der Satzung für vorgezogene Dichtheitsprüfungen
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14