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Beschlussvorlage (Öffnung der Turn- und Sporthallen in den Schulferien 2012/2013)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
132 kB
Datum
06.03.2012
Erstellt
27.02.12, 19:21
Aktualisiert
27.02.12, 19:21
Beschlussvorlage (Öffnung der Turn- und Sporthallen in den Schulferien 2012/2013) Beschlussvorlage (Öffnung der Turn- und Sporthallen in den Schulferien 2012/2013) Beschlussvorlage (Öffnung der Turn- und Sporthallen in den Schulferien 2012/2013)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 39/2012 Erstellt am: 03.02.2012 Aktenzeichen: II / 52 20 10 Verfasser/in: Herr Ritter Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit ö. Sitzung I. 7 X nö. Sitzung Termin 06.03.2012 Betreff Öffnung der Turn- und Sporthallen in den Schulferien 2012/2013 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit beauftragt die Verwaltung, die Öffnung der Turn- und Sporthallen während der Schulferien im Schuljahr 2012/2013 in folgender Art zu regeln: Vorlage Nr.: 39/2012 . Seite 2 / 3 Sommerferien 9. Juli – 21. August 2012 Die vier Großturnhallen Sporthalle Pulheim, Am Sportzentrum Dreifachturnhalle Pulheim, Hackenbroicher Straße Dreifachturnhalle Brauweiler, Kastanienallee (alt) Dreifachturnhalle Brauweiler, Kastanienallee (neu) sind in der Zeit vom 9. Juli bis einschließlich 29. Juli 2012 geschlossen. Ab dem 30. Juli 2012 stehen diese Hallen den Sportlerinnen und Sportlern wieder zur Verfügung. Die übrigen Turnhallen bleiben während der gesamten Ferienzeit geschlossen, es sei denn, sie werden für die Durchführung von Ferienfreizeiten benötigt. Die Sportabteilung erteilt in diesen Fällen eine Einzelgenehmigung. Das gleiche gilt für nachgewiesenen, unverzichtbaren Sportbedarf (Beginn der Meisterschaftsspiele, Reha-Sport, etc.). Anstehende Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie Grundreinigung haben in jedem Fall Vorrang. Herbstferien 8. Oktober – 20. Oktober 2012 Alle Hallen bleiben geöffnet. Weihnachtsferien 21. Dezember 2012 – 4. Januar 2013 Alle Turn- und Sporthallen der Stadt bleiben in der Zeit vom 21. Dezember 2012 bis einschließlich 1. Januar 2013 gschlossen. Ab dem 2. Januar 2013 stehen diese Hallen den Sporttreibenden wieder zur Verfügung. Abweichend von dieser Regelung kann die Verwaltung Vereinen bei nachgewiesener Notwendigkeit eine Sporthalle auch in der Zeit vom 27. Dezember 2012 bis 1. Januar 2013 für Trainingszwecke zur Verfügung stellen. Osterferien 25. März – 6. April 2013 Die vier Großturnhallen (Sporthalle Pulheim, Am Sportzentrum, Dreifachturnhalle Pulheim, Hackenbroicher Straße, die alte und neue Dreifachturnhalle Brauweiler, Kastanienallee) bleiben während der gesamten Ferienzeit geöffnet. An den Feiertagen selbst bleiben die Hallen so weit wie möglich geschlossen. Alle übrigen Hallen sind in der Karwoche geschlossen. Vorlage Nr.: 39/2012 . Seite 3 / 3 Unabhängig von der Nutzung der städtischen Sporthallen durch städtische Sportvereine können die oben genannten Hallen auch in den Ferienzeiten nach Absprache durch die Offene Ganztagsschule und andere Organisatoren der Ferienspiele genutzt werden. Erläuterungen zu Sommerferien Die Schließung der Turnhallen wird so flexibel gehandhabt, dass den Bedürfnissen aller Beteiligten Rechnung getragen wird. zu Herbstferien Die Regelung erfolgt wie in den vergangenen Jahren. zu Weihnachtsferien Grundsätzlich sollen die Turn- und Sporthallen zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen bleiben. Allein aus Gründen der Energieeinsparung hat sich diese Regelung in den letzten Jahren bewährt. Über notwendige Ausnahmeregelungen entscheidet die Verwaltung im Einzelfall. zu Osterferien Die Regelung orientiert sich an den letzten Jahren, wobei die während der gesamten Ferienzeit geöffneten Großturnhallen zumindest an den Osterfeiertagen so weit wie möglich geschlossen bleiben sollen.