Daten
Kommune
Brühl
Größe
217 kB
Datum
22.04.2013
Erstellt
30.10.12, 07:14
Aktualisiert
17.04.13, 19:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
I/SB
I
13.08.2012
37/2012
Betreff
Friedhofskonzept; Vorschlag der Verwaltung
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Hauptausschuss
Hauptausschuss
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Ausgabe Sachkonto / Kostenstelle
Begründung:
Ja
Nein
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt das in den Erläuterungen dargestellte Friedhofskonzept und beauftragt den
Bürgermeister, die notwendigen Satzungsänderungen mit Gebührenneukalkulation vorzubereiten
und die Stadtwerke Brühl GmbH mit der weiteren Planung/Umsetzung zur Einführung der neuen
Grabarten zu beauftragen.
Erläuterungen:
Erstmals im Jahr 2011 überstieg auch in Brühl der Anteil der Urnenbeisetzungen den Anteil der
Sargbestattungen. Brühl liegt damit im bundesweiten Trend. Der Anteil der anonymen Bestattungen beträgt derzeit noch 22 %.
Gleichzeitig ist die Anzahl der Beisetzungen insgesamt im Jahr 2011 gegenüber den Jahren 2009
und 2010 um 10 % zurückgegangen.
Die Entwicklung der letzten 10 Jahre ergibt sich aus der beiliegenden Brühler Bestattungsstatistik
(Anlage 1).
Die stetige Zunahme der Urnenbeisetzungen führt zu einem reduzierten Flächenbedarf, so dass
vorhandene Reserve/-Überhangflächen auf Dauer nicht genutzt werden, jedoch laufend Unterhaltungskosten verursachen. Auch durch die sinkende Zahl der Beerdigungen und den Rückgang der
Nachkäufe von Wahlgräbern werden die Kosten mittelfristig auf insgesamt weniger Fälle zu verteilen sein mit der Folge einer spürbaren Gebührenerhöhung für den Einzelnen.
In der Literatur werden als Ursachen für die veränderte Begräbniskultur hauptsächlich der Demografiewandel (abnehmende Bevölkerungszahl, Zunahme der Älteren) und soziokulturelle EntwickBgm.
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lungen (Anstieg kleinerer Haushalte, steigende Mobilität) genannt. Unabhängig von den Ursachen
können oder wollen jedenfalls immer weniger Angehörige die Pflege der Grabstätten übernehmen,
so dass das Interesse an flächenreduzierten und pflegeleichten bzw. pflegefreien Bestattungsformen steigt.
In Brühl werden bisher nur anonyme Sarg- und Urnen-Bestattungen als pflegefreie Grabarten angeboten, so dass auch Abwanderungen zu Nachbarkommunen mit vielfältigerem Angebot zu sinkenden Beerdigungszahlen führen könnten.
Rückschlüsse auf eine tatsächliche „Abwanderung“ ergeben sich leider aus der vorliegenden Bestattungsstatistik nicht, da die Angabe der vom Standesamt beurkundeten Sterbefälle sich lediglich auf den Sterbeort Brühl (einschließlich der hier verstorbenen Auswärtigen jedoch ohne die
auswärts verstorbenen Brühler) bezieht.
Nicht zuletzt soll die Beisetzung in eine möglichst pflegefreie Grabstätte auch finanzierbar sein.
Um den negativen Folgen dieser Entwicklungen entgegenwirken zu können ist eine Attraktivitätssteigerung der Brühler Friedhöfe unerlässlich. Das bisherige Angebot muss den veränderten Bedürfnissen angepasst und daher insbesondere um pflegefreie- bzw. pflegearme Grabarten erweitert werden.
Aufgrund der unterschiedlichen Gestaltung der Brühler Friedhöfe sollen sich die neuen Grabarten
aber harmonisch in das Erscheinungsbild des jeweiligen Friedhofes einfügen.
Der Friedhof Süd ist der zentralste und gleichzeitig flächenmäßig größte Friedhof Brühls. Da er
folglich auch die meisten Beerdigungen im Jahr aufweist (2011 = 321 von insgesamt 455 Beerdigungen) bietet er sich als sog. Pilotfriedhof für die Einführung neuer Grabarten an.
Unterstützt durch eine auf die Friedhofsgestaltung spezialisierte Beraterin der Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal e.V. (AFD) fand zunächst eine gemeinsame Begehung des
Südfriedhofes statt, wobei dieser als naturnaher Waldfriedhof eingestuft worden ist. Das Begehungsprotokoll und die von der AFD für den Südfriedhof ausgesprochenen Empfehlungen sind als
Anlage 2 beigefügt.
Zusammenfassend ergeben sich folgende Empfehlungen, die kurzfristig wie folgt umgesetzt werden sollen:
Südfriedhof 2012
Attraktivitätssteigerung durch neue Grabarten mit der Maßgabe der Beibehaltung des
Charakters als naturnaher Waldfriedhof
•
Bgm.
Baumgräber
Als neue pflegefreie und naturnahe Grabart soll eine Urnenbeisetzung im
Wurzelbereich von Bäumen eingeführt werden. Die Beisetzung von rd. 16
Urnen pro Baum erfolgt mittels einer selbstauflösenden Urne; pro Baum wird
eine zentrale Stele für eine mögliche aber nicht vorgeschriebene Namensnennung und mit einem kleinen Ablageplatz für Grabschmuck hergestellt.
Die Grabgebühr beträgt nach ersten Einschätzungen ca. 950,00 €.
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Baumgrab Friedhof Erftstadt
mögliche Standorte entlang des Bachlaufes
Pflegefreie Rasen-Reihengräber
Ersatz der bisherigen anonymen Urnen- und Sargbestattungen durch pflegefreie
Rasen-Reihengräber mit Bodenplatte (60 cm x 40 cm) wahlweise mit oder ohne Beschriftung. Die Ablage von Grabschmuck auf der Platte wird zur Pflegevereinfachung nicht zugelassen; hierfür stehen zentrale Ablageflächen zur Verfügung. Die
pflegefreien Rasen-Reihengräber werden in die vorhandenen anonymen Urnenund Sargbestattungsfelder integriert. Die Gebühr beträgt rd. 680,00 € für ein Urnengrab und rd. 1.000 € für ein Sarggrab (ohne Bodenplatte).
Rasen-Sarggräber Friedhof Düren
Von dem zunächst für Rasen-Sarggräber vorgesehenen Grabkammersystem wird
wegen der sehr hohen Investitionskosten (90.000 €/a auf mind. 12 Jahre) und damit
hohen Zusatzgebühren von rd. 408,00 € - Abstand genommen. Die Kosten stehen
in keinem Verhältnis zu dem durch die Vermeidung von Absackungen eingesparten
Unterhaltungsaufwand. Zudem ist die vom Hersteller angegebene Verwesungsfrist
von 12 Jahren umstritten (bei längerer Verwesungsdauer verschiebt sich die Neubelegung mit der Folge noch höherer Investitionskosten).
Bgm.
Urnen-Gemeinschaftsgrabstätten mit Pflegevertrag
Urnen-Gemeinschaftsgrabstätten/-anlagen mit Pflegeverpflichtung eines Friedhofsgärtners und Sicherstellung der Pflege während der gesamten Ruhezeit über Treuhandstelle
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Aufgegebene Mehrsteller mit erhaltenswerten Grabsteinen werden
als Urnen-Gemeinschaftsgrabstätte hergerichtet (dadurch Schließung von „Bestandslücken“). Die Namen können auf dem historischen Stein (evt. mittels einer zusätzlichen Tafel) angebracht werden. Die Bepflanzung und Pflege erfolgt durch einen beauftragten
Friedhofsgärtner. In einer Doppelgrabstätte können 16 Urnen, - in
größeren Mehrstellern entsprechend mehr Urnen - beigesetzt werden. Die Grabgebühren belaufen sich voraussichtlich incl. Beschriftung des Grabsteins und Pflege während der gesamten Ruhezeit auf
rd. 1.770,00 €.
Bei Bedarf wäre langfristig die Neuanlage von kleineren Gemeinschaftsgrabfeldern evt. mit zentralen Stelen/-Blumenablageflächen
notwendig.
Diese kleinen, individuell gestalteten Einheiten stellen eine Alternative zu den großen und sehr aufwändig gestalteten Bestattungsgärten
- wie in Köln als Wahlgrabstätten auf dem Friedhof Melaten angeboten – dar. Für großzügige, anspruchsvoll gestaltete Sarggrabstätten
bietet Brühl nach wie vor die Wahlgräber in Sonderlage (alter Friedhofsteil) an.
Aufgegebene Grabstätten
Urnenwände / Kolumbarien
Wegen des Gesamterscheinungsbildes des Südfriedhofes als naturnaher Waldfriedhof soll hier auf kompakte Urnenwände / Kolumbarien verzichtet werden. Auch
einzelne Urnenstelen stören das harmonische Bild und können leicht als Fremdkörper wirken.
Urnenstelen Friedhof Düren
Bgm.
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Als Standort für Urnenwände und Stelen scheint der Friedhof Nord geeigneter; eine
Einführung dort wird auch im Hinblick auf die nicht unerheblichen Investitionskosten
für Urnenwände / Kolumbarien erst in den nächsten Jahren nach Vorliegen der Erfahrungen mit den alternativen neuen Urnengrabarten auf dem Südfriedhof in Betracht gezogen (das Prospekt eines Herstellers für Urnenwände wird in der Sitzung
ausgelegt).
•
Aschestreufeld
Keine Ascheverstreuung, da hierfür eine separate möglichst abgegrenzte Rasenfläche notwendig ist. Diese Fläche ist zwar vorhanden (Reservefläche), im ungünstigsten Fall wäre bei nur einer Verstreuung die gesamte Fläche für die Dauer der
„Gedenkzeit“ für andere Nutzungen ausgeschlossen.
Diese Form der losen Verstreuung von Totenasche (die bisher nur in NRW zulässig
ist und einer schriftlichen Verfügung des Verstorbenen bedarf) soll auch aus Pietätsgründen nicht angeboten werden (Mahd, Wind, Schnee).
Es ist vorgesehen, das komplette Friedhofsangebot incl. der neuen Grabarten in einem
Flyer vorzustellen. Friedhofsführungen und Aktionen zum Tag des Friedhofs sollen die
Öffentlichkeitsarbeit ergänzen.
Selbstverständlich birgt die Einführung neuer Grabarten auch Risiken. So könnten traditionelle Grabarten weiter verdrängt werden.
Daher empfiehlt es sich, auch einige Satzungsvorschriften bezüglich der Wahlgräber flexibler zu gestalten. Zum einen sollten kürzere Nachkaufzeiträume ermöglicht (bisher 10,
20, 25 Jahre) und die Begrenzung der Nachkauffrist von einem Jahr vor Ablauf des Nutzungsrechtes aufgehoben werden.
Durch Umsetzung des Friedhofskonzeptes wird erwartet, dass sich die Erweiterung des Angebotes insgesamt positiv auf die Fallzahlen/Beerdigungszahlen auswirken wird (der Rückgang der
Beerdigungen um 10 % im Jahr 2011 hatte immerhin einen Gebührenausfall von rd. 60.000 € zur
Folge).
Die Einführung neuer Grabarten wird das Gesamterscheinungsbild des Südfriedhofes durch die
attraktive Gestaltung der aufgegebenen Grabstätten (Bestandslücken), die Anpflanzung neuer
Bäume entlang des Bachlaufes und die Aufwertung der anonymen Grabfelder mit einheitlichen
Bodenplatten noch verbessern.
Es wird davon ausgegangen, dass durch die Erweiterung des Angebotes um naturnahe Bestattungsformen nicht nur „Abwanderungen“ verhindert werden, sondern sich mehr Auswärtige aufgrund der Attraktivitätssteigerung für den Südfriedhof als letzte Ruhestätte entscheiden werden.
Langfristig soll dem Trend rückläufiger Beerdigungszahlen und Nachkäufe entgegengewirkt und
damit ein weiterer Anstieg des Defizits vermieden werden.
Eine Reduzierung des Defizits wird allerdings nur durch eine Gebührenerhöhung auch für die traditionellen Grabarten zu erreichen sein. Die seit der letzten Anpassung in 2006 eingetretenen Kostensteigerungen können nicht länger durch allgemeine Finanzmittel ausgeglichen werden. Eine
Neukalkulation der Friedhofsgebühren unter Berücksichtigung der neuen Grabarten wird in einer
der nächsten Sitzungen vorgelegt.
Bgm.
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In den nächsten Jahren wird die Einführung der neuen Grabarten auch auf den weiteren Friedhöfen aufgrund der Erfahrungen auf dem Südfriedhof bei erneuter Prüfung von Kolumbarien umgesetzt.
Anlage(n):
(1) Anlage 1 - Bestattungsstatistik (2) Anlage 2 - Begehung Südfriedhof AFD (3) Anlage 3 - Lageplan Südfriedhof
Bgm.
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