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Vorlage (Friedhofskonzept; Vorschlag der Verwaltung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
217 kB
Datum
22.04.2013
Erstellt
30.10.12, 07:14
Aktualisiert
17.04.13, 19:06
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. I/SB I 13.08.2012 37/2012 Betreff Friedhofskonzept; Vorschlag der Verwaltung Beratungsfolge Hauptausschuss Hauptausschuss Hauptausschuss Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Ausgabe Sachkonto / Kostenstelle Begründung: Ja Nein Beschlussentwurf: Der Rat beschließt das in den Erläuterungen dargestellte Friedhofskonzept und beauftragt den Bürgermeister, die notwendigen Satzungsänderungen mit Gebührenneukalkulation vorzubereiten und die Stadtwerke Brühl GmbH mit der weiteren Planung/Umsetzung zur Einführung der neuen Grabarten zu beauftragen. Erläuterungen: Erstmals im Jahr 2011 überstieg auch in Brühl der Anteil der Urnenbeisetzungen den Anteil der Sargbestattungen. Brühl liegt damit im bundesweiten Trend. Der Anteil der anonymen Bestattungen beträgt derzeit noch 22 %. Gleichzeitig ist die Anzahl der Beisetzungen insgesamt im Jahr 2011 gegenüber den Jahren 2009 und 2010 um 10 % zurückgegangen. Die Entwicklung der letzten 10 Jahre ergibt sich aus der beiliegenden Brühler Bestattungsstatistik (Anlage 1). Die stetige Zunahme der Urnenbeisetzungen führt zu einem reduzierten Flächenbedarf, so dass vorhandene Reserve/-Überhangflächen auf Dauer nicht genutzt werden, jedoch laufend Unterhaltungskosten verursachen. Auch durch die sinkende Zahl der Beerdigungen und den Rückgang der Nachkäufe von Wahlgräbern werden die Kosten mittelfristig auf insgesamt weniger Fälle zu verteilen sein mit der Folge einer spürbaren Gebührenerhöhung für den Einzelnen. In der Literatur werden als Ursachen für die veränderte Begräbniskultur hauptsächlich der Demografiewandel (abnehmende Bevölkerungszahl, Zunahme der Älteren) und soziokulturelle EntwickBgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 37/2012 lungen (Anstieg kleinerer Haushalte, steigende Mobilität) genannt. Unabhängig von den Ursachen können oder wollen jedenfalls immer weniger Angehörige die Pflege der Grabstätten übernehmen, so dass das Interesse an flächenreduzierten und pflegeleichten bzw. pflegefreien Bestattungsformen steigt. In Brühl werden bisher nur anonyme Sarg- und Urnen-Bestattungen als pflegefreie Grabarten angeboten, so dass auch Abwanderungen zu Nachbarkommunen mit vielfältigerem Angebot zu sinkenden Beerdigungszahlen führen könnten. Rückschlüsse auf eine tatsächliche „Abwanderung“ ergeben sich leider aus der vorliegenden Bestattungsstatistik nicht, da die Angabe der vom Standesamt beurkundeten Sterbefälle sich lediglich auf den Sterbeort Brühl (einschließlich der hier verstorbenen Auswärtigen jedoch ohne die auswärts verstorbenen Brühler) bezieht. Nicht zuletzt soll die Beisetzung in eine möglichst pflegefreie Grabstätte auch finanzierbar sein. Um den negativen Folgen dieser Entwicklungen entgegenwirken zu können ist eine Attraktivitätssteigerung der Brühler Friedhöfe unerlässlich. Das bisherige Angebot muss den veränderten Bedürfnissen angepasst und daher insbesondere um pflegefreie- bzw. pflegearme Grabarten erweitert werden. Aufgrund der unterschiedlichen Gestaltung der Brühler Friedhöfe sollen sich die neuen Grabarten aber harmonisch in das Erscheinungsbild des jeweiligen Friedhofes einfügen. Der Friedhof Süd ist der zentralste und gleichzeitig flächenmäßig größte Friedhof Brühls. Da er folglich auch die meisten Beerdigungen im Jahr aufweist (2011 = 321 von insgesamt 455 Beerdigungen) bietet er sich als sog. Pilotfriedhof für die Einführung neuer Grabarten an. Unterstützt durch eine auf die Friedhofsgestaltung spezialisierte Beraterin der Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal e.V. (AFD) fand zunächst eine gemeinsame Begehung des Südfriedhofes statt, wobei dieser als naturnaher Waldfriedhof eingestuft worden ist. Das Begehungsprotokoll und die von der AFD für den Südfriedhof ausgesprochenen Empfehlungen sind als Anlage 2 beigefügt. Zusammenfassend ergeben sich folgende Empfehlungen, die kurzfristig wie folgt umgesetzt werden sollen: Südfriedhof 2012 Attraktivitätssteigerung durch neue Grabarten mit der Maßgabe der Beibehaltung des Charakters als naturnaher Waldfriedhof • Bgm. Baumgräber Als neue pflegefreie und naturnahe Grabart soll eine Urnenbeisetzung im Wurzelbereich von Bäumen eingeführt werden. Die Beisetzung von rd. 16 Urnen pro Baum erfolgt mittels einer selbstauflösenden Urne; pro Baum wird eine zentrale Stele für eine mögliche aber nicht vorgeschriebene Namensnennung und mit einem kleinen Ablageplatz für Grabschmuck hergestellt. Die Grabgebühr beträgt nach ersten Einschätzungen ca. 950,00 €. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 3 – Drucksache 37/2012 Baumgrab Friedhof Erftstadt  mögliche Standorte entlang des Bachlaufes Pflegefreie Rasen-Reihengräber Ersatz der bisherigen anonymen Urnen- und Sargbestattungen durch pflegefreie Rasen-Reihengräber mit Bodenplatte (60 cm x 40 cm) wahlweise mit oder ohne Beschriftung. Die Ablage von Grabschmuck auf der Platte wird zur Pflegevereinfachung nicht zugelassen; hierfür stehen zentrale Ablageflächen zur Verfügung. Die pflegefreien Rasen-Reihengräber werden in die vorhandenen anonymen Urnenund Sargbestattungsfelder integriert. Die Gebühr beträgt rd. 680,00 € für ein Urnengrab und rd. 1.000 € für ein Sarggrab (ohne Bodenplatte). Rasen-Sarggräber Friedhof Düren Von dem zunächst für Rasen-Sarggräber vorgesehenen Grabkammersystem wird wegen der sehr hohen Investitionskosten (90.000 €/a auf mind. 12 Jahre) und damit hohen Zusatzgebühren von rd. 408,00 € - Abstand genommen. Die Kosten stehen in keinem Verhältnis zu dem durch die Vermeidung von Absackungen eingesparten Unterhaltungsaufwand. Zudem ist die vom Hersteller angegebene Verwesungsfrist von 12 Jahren umstritten (bei längerer Verwesungsdauer verschiebt sich die Neubelegung mit der Folge noch höherer Investitionskosten).  Bgm. Urnen-Gemeinschaftsgrabstätten mit Pflegevertrag Urnen-Gemeinschaftsgrabstätten/-anlagen mit Pflegeverpflichtung eines Friedhofsgärtners und Sicherstellung der Pflege während der gesamten Ruhezeit über Treuhandstelle Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 4 – Drucksache 37/2012    Aufgegebene Mehrsteller mit erhaltenswerten Grabsteinen werden als Urnen-Gemeinschaftsgrabstätte hergerichtet (dadurch Schließung von „Bestandslücken“). Die Namen können auf dem historischen Stein (evt. mittels einer zusätzlichen Tafel) angebracht werden. Die Bepflanzung und Pflege erfolgt durch einen beauftragten Friedhofsgärtner. In einer Doppelgrabstätte können 16 Urnen, - in größeren Mehrstellern entsprechend mehr Urnen - beigesetzt werden. Die Grabgebühren belaufen sich voraussichtlich incl. Beschriftung des Grabsteins und Pflege während der gesamten Ruhezeit auf rd. 1.770,00 €. Bei Bedarf wäre langfristig die Neuanlage von kleineren Gemeinschaftsgrabfeldern evt. mit zentralen Stelen/-Blumenablageflächen notwendig. Diese kleinen, individuell gestalteten Einheiten stellen eine Alternative zu den großen und sehr aufwändig gestalteten Bestattungsgärten - wie in Köln als Wahlgrabstätten auf dem Friedhof Melaten angeboten – dar. Für großzügige, anspruchsvoll gestaltete Sarggrabstätten bietet Brühl nach wie vor die Wahlgräber in Sonderlage (alter Friedhofsteil) an. Aufgegebene Grabstätten  Urnenwände / Kolumbarien Wegen des Gesamterscheinungsbildes des Südfriedhofes als naturnaher Waldfriedhof soll hier auf kompakte Urnenwände / Kolumbarien verzichtet werden. Auch einzelne Urnenstelen stören das harmonische Bild und können leicht als Fremdkörper wirken. Urnenstelen Friedhof Düren Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 5 – Drucksache 37/2012 Als Standort für Urnenwände und Stelen scheint der Friedhof Nord geeigneter; eine Einführung dort wird auch im Hinblick auf die nicht unerheblichen Investitionskosten für Urnenwände / Kolumbarien erst in den nächsten Jahren nach Vorliegen der Erfahrungen mit den alternativen neuen Urnengrabarten auf dem Südfriedhof in Betracht gezogen (das Prospekt eines Herstellers für Urnenwände wird in der Sitzung ausgelegt). • Aschestreufeld Keine Ascheverstreuung, da hierfür eine separate möglichst abgegrenzte Rasenfläche notwendig ist. Diese Fläche ist zwar vorhanden (Reservefläche), im ungünstigsten Fall wäre bei nur einer Verstreuung die gesamte Fläche für die Dauer der „Gedenkzeit“ für andere Nutzungen ausgeschlossen. Diese Form der losen Verstreuung von Totenasche (die bisher nur in NRW zulässig ist und einer schriftlichen Verfügung des Verstorbenen bedarf) soll auch aus Pietätsgründen nicht angeboten werden (Mahd, Wind, Schnee). Es ist vorgesehen, das komplette Friedhofsangebot incl. der neuen Grabarten in einem Flyer vorzustellen. Friedhofsführungen und Aktionen zum Tag des Friedhofs sollen die Öffentlichkeitsarbeit ergänzen. Selbstverständlich birgt die Einführung neuer Grabarten auch Risiken. So könnten traditionelle Grabarten weiter verdrängt werden. Daher empfiehlt es sich, auch einige Satzungsvorschriften bezüglich der Wahlgräber flexibler zu gestalten. Zum einen sollten kürzere Nachkaufzeiträume ermöglicht (bisher 10, 20, 25 Jahre) und die Begrenzung der Nachkauffrist von einem Jahr vor Ablauf des Nutzungsrechtes aufgehoben werden. Durch Umsetzung des Friedhofskonzeptes wird erwartet, dass sich die Erweiterung des Angebotes insgesamt positiv auf die Fallzahlen/Beerdigungszahlen auswirken wird (der Rückgang der Beerdigungen um 10 % im Jahr 2011 hatte immerhin einen Gebührenausfall von rd. 60.000 € zur Folge). Die Einführung neuer Grabarten wird das Gesamterscheinungsbild des Südfriedhofes durch die attraktive Gestaltung der aufgegebenen Grabstätten (Bestandslücken), die Anpflanzung neuer Bäume entlang des Bachlaufes und die Aufwertung der anonymen Grabfelder mit einheitlichen Bodenplatten noch verbessern. Es wird davon ausgegangen, dass durch die Erweiterung des Angebotes um naturnahe Bestattungsformen nicht nur „Abwanderungen“ verhindert werden, sondern sich mehr Auswärtige aufgrund der Attraktivitätssteigerung für den Südfriedhof als letzte Ruhestätte entscheiden werden. Langfristig soll dem Trend rückläufiger Beerdigungszahlen und Nachkäufe entgegengewirkt und damit ein weiterer Anstieg des Defizits vermieden werden. Eine Reduzierung des Defizits wird allerdings nur durch eine Gebührenerhöhung auch für die traditionellen Grabarten zu erreichen sein. Die seit der letzten Anpassung in 2006 eingetretenen Kostensteigerungen können nicht länger durch allgemeine Finanzmittel ausgeglichen werden. Eine Neukalkulation der Friedhofsgebühren unter Berücksichtigung der neuen Grabarten wird in einer der nächsten Sitzungen vorgelegt. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 6 – Drucksache 37/2012 In den nächsten Jahren wird die Einführung der neuen Grabarten auch auf den weiteren Friedhöfen aufgrund der Erfahrungen auf dem Südfriedhof bei erneuter Prüfung von Kolumbarien umgesetzt. Anlage(n): (1) Anlage 1 - Bestattungsstatistik (2) Anlage 2 - Begehung Südfriedhof AFD (3) Anlage 3 - Lageplan Südfriedhof Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14