Daten
Kommune
Erftstadt
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556 kB
Erstellt
02.09.10, 15:11
Aktualisiert
02.09.10, 15:11
Stichworte
Inhalt der Datei
öffentlich
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
V 8/
Az.: 63-3614/ Friedhofsmauer - Gymnich
()401
Amt: - 63An den
Ausschussfür Stadtentwicklung
BeschIAusf.:- 63 Datum: 09.09.2004
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
•
Betrifft: Eintragung in die Denkmalliste (Teil A) der Stadt Erftstadt;
hier:
östliche Friedhofsmauer der Friedhofsanlage Gymnich und die
dazu gehörenden Grabsteine. Friedhofsweg in Erftstadt-Gymnich
Finanzielle
Auswirkungen:
Keine
Unterschrifl des Budgetverantwortlichen
Erflstadt. den 10. '" 04
•
Beschlussentwurf:
....,
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~
P/
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Eintragung der Friedhofsmauer und die mit der Friedhofsmauer verbundenen Grabsteine ( Grabplatten e.t.c. ) im östlichen Bereich des Friedhofes Gymnich. im Stadtteil
Gymnich. Friedhofsweg. Gemarkung Gymnich. Flur 10. Flurstück84 in die
Denkmalliste ( TeilA ) der Stadt Erftstadt.
Begründung:
Mit Schreiben vom 27.0ktober 1986 beantragte das Rheinische Amt für
Denkmalpflege unter anderem auch die UnterschutzsteIlung der Ostmauer
der Friedhofsanlage Gymnich. Der Friedhof Gymnich ist im Denkmölerverzeichnis auf Seite -77- aufgeführt.
Noch dem nordrhein-westfölischen Denkmalschutzgesetz erfüllt die zuvor
genannte Friedhofsmauer die Kriterien. die für eine Eintragung in die Denkmalliste ( Teil A ) nach § 3 Denkmalschutzgesetz erforderlich sind.
Der Friedhof wurde 1841 angelegt.
i861 wurde der Teilentlang der Ostmauer ais Land für Privatgröber an
Privatleute verkauft.
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DATEIEN\VORLAGE
MUSTER-63.6-FR.GYM
..DOC
1896wurde der Kirchhof nach Westen verlängert und mit einer Mauer umgeben.
Folgende Grabanlagen, hier Grabsteine (Grabplatten etc) sind mit der
verputzten Friedhofsmauer verbunden: A-1 ,-2,-5,-6,-7,-8,-9,-11 ,-12,-17
Kreuz in Putzmanier aufgeputzt,-18,-19,
Bis1896war der in seiner Ursprünglichkeit erhaltene Kirchhof nur mit einer
Hecke eingefasst.
Zwei Grabanlagen an dieser Friedhofsmauer sind bereits eingetragen. Der
jeweilige Antrag, die Grabanlage plus dem Teil der dazu gehörigen Friedhofsmauer unter Denkmalschutz zu stellen, wurde von der Familie des Verstorbenen gestellt.
•
Die jeweilige private Grabanlage spiegelt unter anderem auch die soziale
Stellung des Verstorbenen innerhalb der Gemeinde wieder.
An der Erhaltung der o.g. Friedhofsmauer und dKmit der Friedhofsmauer
verbundenen Grabsteine (Grabplatten etc.) besteht ein öffentliches Interesse.
Darüber hinaus ist die Friedhofsmauer für die Geschichte des Menschen vor
Ort von Bedeutung. Als Baudenkmal ist es auch aus orts- sowie aus architekturgeschichtlichen Gründen erhaltenswert .
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•
Anlage:
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Formblatt
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VORLAGE
MUSTER-G3.
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STADT ERFTSTADT
Objekt: östliche Friedhofsmauer
Az.: 63- 3614/ Friedhofsmauer
im DV Seite: - 77 -
der Friedhofsanlage Gymnich
Ortsteil: Gymnich
Straße:
Friedhofsweg
Gemarkung: Gymnich
Flur: 10, Flurstück:84
Anlage ß
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Objektbeschreibung:
Angelegt wurde der Gymnicher Friedhof 1841. Interessant sind vor allem, die an
einer Mauer aufgereihten Familiengräber. 1861 wurde der Teil entlang der Ostmauer als Land für
Privatgräber verkauft. Die an den aufgestellten Grabkreuzen ablesbare Geschichte des Ortsteils Gymnich
macht den Friedhof zu einem Denkmal.
Bedeutend für die Geschichte des Men'schen; erhaltenswert aus wissenschaftlichen,
besonders architektur- und ortsgeschichtlichen
Gründen.
•
Antragsteller:
Landschaftsverband Rheinland (Rheinisches Amt für Denkmalpflege),
Brauweiler, 50250 Pulheim, Tel.: 02234/505-550
Eintragung:
Friedhofsmauer
Kennzeichnung:
Die Eintragung ist rot-flächig dargestellt.
Bei Ko ien erscheint dies in Schwarz .
und die mit der Friedhofsmauer verbundenen Grabsteine
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denkmalwertes Gebäude bzw. nur Fassade'l
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