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Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Pier Nr. 13 "Gewerbegebiet Pier" - Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 BauGB)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,6 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes  Pier Nr. 13 "Gewerbegebiet Pier"
- Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 BauGB)

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Vorlagen-Nr. 15/00/...... Der Bürgermeister Planungsamt Beratungsfolge Ausschuss für Gemeindeplanung Aktenzeichen IV/RD/Schi Termin Datum 01.02.2000 öffentlich TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen 01.03.2000 Betrifft: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Pier Nr. 13 „Gewerbegebiet Pier“ - Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 BauGB Beschlußentwurf: Das Einvernehmen zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Pier Nr. 13 „Gewerbegebiet Pier“ für das Grundstück Gemarkung Pier, Flur 1, Flurstück Nr. 242, bezüglich der Überschreitung der hinteren Baugrenze wird erteilt. Begründung: Mit Schreiben vom 19.01.2000 beantragt der Eigentümer des o.a. Grundstückes die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Pier Nr. 1 „Gewerbegebiet Pier“. Der Eigentümer hat das Grundstück vor kurzem gekauft. Dies ist bebaut und wurde von einem Hundeclubverein benutzt. Die vorhandenen Gebäude auf diesem Grundstück möchte der Eigentümer als Ruhe- und Sozialstätte für seine Mitarbeiter nutzen. Das Gebäude soll renoviert werden. Ein entsprechender Nutzungsänderungsantrag wurde beim Kreis Düren gestellt. Dieses Gebäude überschreitet die hintere Baugrenze bis zum ausgewiesenen Pflanzstreifen des Bebauungsplanes parallel zur jetzigen B 56. Da das Gebäude Bestandschutz hat, und der Abriss oder der Umbau mit einer unzumutbaren Härte für den Eigentümer verbunden ist, kann bezüglich der Nutzungsänderung die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt werden. T421.DOC .. .