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Kommune
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Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 15/00/......
Der Bürgermeister
Planungsamt
Beratungsfolge
Ausschuss für Gemeindeplanung
Aktenzeichen
IV/RD/Schi
Termin
Datum
01.02.2000
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
01.03.2000
Betrifft:
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Pier Nr. 13 „Gewerbegebiet Pier“
- Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 BauGB
Beschlußentwurf:
Das Einvernehmen zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Pier Nr. 13
„Gewerbegebiet Pier“ für das Grundstück Gemarkung Pier, Flur 1, Flurstück Nr. 242, bezüglich der
Überschreitung der hinteren Baugrenze wird erteilt.
Begründung:
Mit Schreiben vom 19.01.2000 beantragt der Eigentümer des o.a. Grundstückes die Befreiung von
den Festsetzungen des Bebauungsplanes Pier Nr. 1 „Gewerbegebiet Pier“. Der Eigentümer hat das
Grundstück vor kurzem gekauft. Dies ist bebaut und wurde von einem Hundeclubverein benutzt. Die
vorhandenen Gebäude auf diesem Grundstück möchte der Eigentümer als Ruhe- und Sozialstätte für
seine Mitarbeiter nutzen. Das Gebäude soll renoviert werden. Ein entsprechender
Nutzungsänderungsantrag wurde beim Kreis Düren gestellt. Dieses Gebäude überschreitet die
hintere Baugrenze bis zum ausgewiesenen Pflanzstreifen des Bebauungsplanes parallel zur jetzigen
B 56.
Da das Gebäude Bestandschutz hat, und der Abriss oder der Umbau mit einer unzumutbaren Härte
für den Eigentümer verbunden ist, kann bezüglich der Nutzungsänderung die Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt werden.
T421.DOC
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