Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilungsvorlage (Bauunterhaltungsmaßnahmen Liegenschafts- und Hochbauausschuss 24.11.2011 Schäden im Schulzentrum Brauweiler)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
86 kB
Datum
06.03.2012
Erstellt
27.02.12, 19:21
Aktualisiert
27.02.12, 19:21
Mitteilungsvorlage (Bauunterhaltungsmaßnahmen
Liegenschafts- und Hochbauausschuss 24.11.2011
Schäden im Schulzentrum Brauweiler)

öffnen download melden Dateigröße: 86 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 54/2012 Erstellt am: 15.02.2012 Aktenzeichen: II / 40 20 65 Verfasser/in: Frau Liendgens Mitteilungsvorlage Gremium Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit TOP ö. Sitzung I. 4 X nö. Sitzung Termin 06.03.2012 Betreff Bauunterhaltungsmaßnahmen Liegenschafts- und Hochbauausschuss 24.11.2011 Schäden im Schulzentrum Brauweiler Veranlasser/in / Antragsteller/in FDP-Fraktion Mitteilung Mit der Liste der Bauunterhaltungsmaßnahmen werden für das Schulzentrum Brauweiler für die Beseitigung von Schäden Haushaltsmittel i.H.v. 75.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die FDP-Fraktion hatte nach der Sitzung des Liegenschafts- und Hochbauausschusses vom 24.11.2011 mit beiliegendem Schreiben vom 30.11.2011 angefragt, ob es wegen der vermeintlichen Vandalismusschäden seitens der Schulleitung ein Konzept gäbe, diesen zu begegnen. Auf Nachfrage der Schulverwaltung teilen die Schulleitungen beider Schulen am Schulzentrum mit, dass es sich bei den in den Listen der Bauunterhaltungsmaßnahmen genannten Schäden keineswegs eindeutig um Vandalismusschäden durch Schüler/innen der Schulen handelt. Vielmehr lässt sich die Überarbeitung der Innentüren, die mit 60.000 Euro angesetzt ist, auf Mängel zurückführen, die bereits unmittelbar nach Einbau der Türen festgestellt worden waren. Die Schulen haben auch von Anfang an auf diese Funktionsstörungen hingewiesen und erachten die Behebung der Mängel als dringend erforderlich. Die Ursache der mit 15.000 Euro ausgewiesenen Maßnahme der Reparatur der Sonnenschutzanlage an dem naturwissenschaftlichen Trakt steht zwar vermutlich in Zusammenhang mit äußeren Einwirkungen auf die Anlage – z.B. durch Treffer von Bällen -, kann aber keinem Personenkreis eindeutig zugeordnet werden. So könnten die Schäden zwar während des Schulbetriebes entstanden sein, ebenso gut aber auch während der Zeiten, in denen die Schule/die Turnhallen für außerschulische Nutzungen zur Verfügung steht. Da den Schulleitungen keine erheblichen, durch Schüler/innen verursachte Vandalismusschäden bekannt sind, besteht auch das erfragte Konzept, diesen zu begegnen bisher nicht. Die Schulleitungen versichern aber, in solchen Fällen rigoros nach § 53 Schulgesetz (Erzieherische Einwirkungen, Ordnungsmaßnahmen) vorzugehen. Im übrigen werden auch seitens der Verwaltung Regresse bei bekannten Schädigern verfolgt und ggf. die Eltern der Schüler/innen in Haftung genommen