Daten
Kommune
Pulheim
Größe
86 kB
Datum
06.03.2012
Erstellt
27.02.12, 19:21
Aktualisiert
27.02.12, 19:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
54/2012
Erstellt am:
15.02.2012
Aktenzeichen:
II / 40 20 65
Verfasser/in:
Frau Liendgens
Mitteilungsvorlage
Gremium
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
TOP
ö. Sitzung
I. 4
X
nö. Sitzung
Termin
06.03.2012
Betreff
Bauunterhaltungsmaßnahmen
Liegenschafts- und Hochbauausschuss 24.11.2011
Schäden im Schulzentrum Brauweiler
Veranlasser/in / Antragsteller/in
FDP-Fraktion
Mitteilung
Mit der Liste der Bauunterhaltungsmaßnahmen werden für das Schulzentrum Brauweiler für die Beseitigung von
Schäden Haushaltsmittel i.H.v. 75.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Die FDP-Fraktion hatte nach der Sitzung des Liegenschafts- und Hochbauausschusses vom 24.11.2011 mit beiliegendem Schreiben vom 30.11.2011 angefragt, ob es wegen der vermeintlichen Vandalismusschäden seitens der Schulleitung ein Konzept gäbe, diesen zu begegnen.
Auf Nachfrage der Schulverwaltung teilen die Schulleitungen beider Schulen am Schulzentrum mit, dass es sich bei den
in den Listen der Bauunterhaltungsmaßnahmen genannten Schäden keineswegs eindeutig um Vandalismusschäden
durch Schüler/innen der Schulen handelt. Vielmehr lässt sich die Überarbeitung der Innentüren, die mit 60.000 Euro
angesetzt ist, auf Mängel zurückführen, die bereits unmittelbar nach Einbau der Türen festgestellt worden waren. Die
Schulen haben auch von Anfang an auf diese Funktionsstörungen hingewiesen und erachten die Behebung der Mängel
als dringend erforderlich.
Die Ursache der mit 15.000 Euro ausgewiesenen Maßnahme der Reparatur der Sonnenschutzanlage an dem naturwissenschaftlichen Trakt steht zwar vermutlich in Zusammenhang mit äußeren Einwirkungen auf die Anlage – z.B. durch
Treffer von Bällen -, kann aber keinem Personenkreis eindeutig zugeordnet werden. So könnten die Schäden zwar während des Schulbetriebes entstanden sein, ebenso gut aber auch während der Zeiten, in denen die Schule/die Turnhallen
für außerschulische Nutzungen zur Verfügung steht.
Da den Schulleitungen keine erheblichen, durch Schüler/innen verursachte Vandalismusschäden bekannt sind, besteht
auch das erfragte Konzept, diesen zu begegnen bisher nicht.
Die Schulleitungen versichern aber, in solchen Fällen rigoros nach § 53 Schulgesetz (Erzieherische Einwirkungen, Ordnungsmaßnahmen) vorzugehen. Im übrigen werden auch seitens der Verwaltung Regresse bei bekannten Schädigern
verfolgt und ggf. die Eltern der Schüler/innen in Haftung genommen