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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30 Pulheim 1303 Bereich: Tennishallengelände Ecke Venloer Strasse/Bonnstrasse Vorstellung des erneut überarbeiteten städtebaulichen Konzeptes Erteilung des Auftrags, auf Grundlage dieses erneut überarbeiteten städtebaulichen Konzeptes den B-Planentwurf zur Offenlage zu erstellen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
127 kB
Datum
25.04.2012
Erstellt
17.04.12, 08:44
Aktualisiert
17.04.12, 08:44
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30 Pulheim 1303
Bereich: Tennishallengelände Ecke Venloer Strasse/Bonnstrasse
Vorstellung des erneut überarbeiteten städtebaulichen Konzeptes
Erteilung des Auftrags, auf Grundlage dieses erneut überarbeiteten städtebaulichen Konzeptes den B-Planentwurf zur Offenlage zu erstellen) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30 Pulheim 1303
Bereich: Tennishallengelände Ecke Venloer Strasse/Bonnstrasse
Vorstellung des erneut überarbeiteten städtebaulichen Konzeptes
Erteilung des Auftrags, auf Grundlage dieses erneut überarbeiteten städtebaulichen Konzeptes den B-Planentwurf zur Offenlage zu erstellen) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30 Pulheim 1303
Bereich: Tennishallengelände Ecke Venloer Strasse/Bonnstrasse
Vorstellung des erneut überarbeiteten städtebaulichen Konzeptes
Erteilung des Auftrags, auf Grundlage dieses erneut überarbeiteten städtebaulichen Konzeptes den B-Planentwurf zur Offenlage zu erstellen)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 106/2012 Erstellt am: 02.04.2012 Aktenzeichen: IV-61 ho/wo Verfasser/in: Frau Hoss Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Umwelt- und Planungsausschuss X nö. Sitzung Termin 25.04.2012 Betreff Bebauungsplan Nr. 30 Pulheim 1303 Bereich: Tennishallengelände Ecke Venloer Strasse/Bonnstrasse Vorstellung des erneut überarbeiteten städtebaulichen Konzeptes Erteilung des Auftrags, auf Grundlage dieses erneut überarbeiteten städtebaulichen Konzeptes den B-Planentwurf zur Offenlage zu erstellen Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 106/2012 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag 1. Der Umwelt- und Planungsausschuss stimmt dem erneut überarbeiteten städtebaulichen Konzept zu. 2. Der Umwelt- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des erneut überarbeiteten Konzeptes den Bebauungsplanentwurf zur Offenlage zu erstellen. Erläuterungen In seiner Sitzung am 12.10.2011 wurde der Umwelt- und Planungsausschuss über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden eingegangenen Stellungnahmen informiert und das zwischenzeitlich überarbeitete städtebauliche Konzept wurde vorgestellt, auf dessen Grundlage der Bebauungsplanentwurf zur Offenlage erarbeitet werden sollte. Dieses seinerzeit vorgestellte überarbeitete Konzept beinhaltete u.a., anstelle der ursprünglich für den gesamten Bereich entlang der Venloer Straße geplanten Geschosswohnungsbauten in dem nordwestlichen Teilbereich auch Reihenhäuser zu errichten. Seinerzeit wurden die Planungen für die Reihenhausbebauung, die auch im überwiegenden Teil des Plangebietes errichtet werden soll, von der Deutschen Reihenhaus AG erstellt. Ein Erwerb der entsprechenden Flächen durch die Deutsche Reihenhaus AG kam jedoch nicht zustande. Aus diesem Grunde entschied der Projektentwickler zum einen, diese Flächen an einen anderen Bauträger, die Traumhaus Siedlungsgesellschaft mbH, zu veräußern, und zum anderen, doch die gesamten Flächen entlang der Venloer Straße selber als Vorhabenträger zu bebauen. Die Bebauungsabsichten für den Bereich entlang der Venloer Strasse sehen für den Eckbereich Venloer Straße / Bonnstraße die Errichtung eines bis zu viergeschossigen Gebäudes vor, welches barrierefreies Wohnen, ggf. mit Serviceangebot, aufnehmen soll. Das Dachgeschoss ist dabei zurück gestaffelt. Die beiden anderen Geschosswohnungsbauten mit maximal drei Geschossen sind für betreutes Wohnen bzw. Miet- / Eigentumswohnungen vorgesehen. Der Abstand zwischen dem vorhandenen Wohngebäude Asternweg 123 und dem nächstgelegenen Geschosswohnungsbau wird ca. 45 m betragen; der Abstand zur geplanten Zufahrt ca. 25 m. Der Bebauungsplan wird zum Schutz der vorhandenen Wohnbebauung Festsetzungen zum Schallschutz in diesem Bereich treffen. In Verbindung mit den dort vorhandenen, z.T. auch größeren Bäumen - die als „zu erhalten“ festgesetzt werden - ist davon auszugehen, dass für die Bestandsbebauung keine unzumutbaren Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Als Anlagen sind Photomontagen beigefügt, welche die beabsichtigte Gestaltung des Gebäudes am Ortseingang zeigen. Die Verwaltung strebt an, die Gestaltung mittels geeigneter Festsetzungen und ggf. mittels städtebaulichem Vertrag fest zu schreiben. Auch durch den Wechsel des Bauträgers für die Reihenhausbebauung wurden Anpassungen des städtebaulichen Konzeptes notwendig, da der Bebauungsentwurf der Traumhaus GmbH sowohl hinsichtlich der Haustypen als auch deren Stellung bzw. Ausrichtung von dem Konzept der Deutschen Reihenhaus AG abweicht. Die Anzahl der Reihenhäuser, die für KFZ unmittelbar über den Asternweg erschlossen werden konnte im vorliegenden Konzept auf 20 reduziert werden. Die übrigen 51 Reihenhäuser wie auch die Geschosswohnungsbauten (ca. 80 Wohneinheiten) entlang der Venloer Strasse werden über eine neu anzulegende Zufahrt unmittelbar von der Venloer Strasse aus erschlossen. Vorlage Nr.: 106/2012 . Seite 3 / 3 Derzeit wird die konkrete Ausbauplanung für diese neu anzulegende Zufahrt erstellt und im Detail mit dem Landesbetrieb Strassen NRW als dem dort zuständigen Straßenbaulastträger abgestimmt. In welchem Umfang hierbei in den vorhandenen Baumbestand entlang der Venloer Strasse eingegriffen werden muss, wird vom Ergebnis der Ausbauplanung und dem Abstimmungsprozess abhängen. Gerade für die angestrebte Entlastung des Astern- und Aurikelweges besteht jedoch zu dieser Zufahrt keine Alternative, wie im Verkehrsgutachten des Büros VIA bzw. in den folgenden Abstimmungen mit den Straßenbaulastträgern belegt. Entsprechend den oben beschriebenen Planungen der Traumhaus GmbH und den Bebauungsabsichten des Projektentwicklers für den Bereich entlang der Venloer Straße wurde das städtebauliche Konzept somit nochmals überarbeitet und aktualisiert. Dieses soll die Grundlage für den von der Verwaltung zu erstellenden Bebauungsplanentwurf bilden.