Daten
Kommune
Inden
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10 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 7/00/......
Der Bürgermeister
------------------------Beratungsfolge
Hauptausschuss
Aktenzeichen
BM/Schr.
Termin
Datum
19.01.2000
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
02.02.2000
Betrifft:
Endausbau im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 14
- Anregung der Eheleute Agapi & Dag Peiffer, 52459 Inden, vom 17.01.2000
Beschlußentwurf:
Die Anregung der Eheleute Peiffer wird abgelehnt.
Begründung:
Die Anregung der Eheleute Peiffer ist als Anlage beigefügt.
Die Anliegerstraßen im Bereich des Bebauungsplangebietes Nr. 14 "Gemeinbedarfsflächen
Merödgen" sind in einer Breite von 6 m als Mischverkehrsfläche ausgebaut worden. Dies bedeutet,
dass im gesamten Straßenbereich die Verkehrsfläche allen Verkehrsteilnehmern - Fußgängern,
Radfahrern und Autofahrern - gleichberechtigt zur Verfügung steht. In Teilbereichen wurden die 6 m
durch das Anbringen von Parkplätzen und Baumscheiben an einer Straßenseite auf 4 m reduziert.
Ein Begegnungsverkehr von 2 Kraftfahrzeugen ist hier nur bei reduzierter Fahrgeschwindigkeit
möglich.
Im nördlichen Bereich der Straße "Am Gutshof", in dem die Antragsteller wohnen, wurde auf das
Anlegen von Baumscheiben verzichtet, da die betroffenen Anlieger diese nicht wollten. Es sind hier
allerdings Stellplätze beidseitig gebaut worden, so dass bei Belegung dieser ein Befahren mit PKW's
nur in Schrittgeschwindigkeit möglich ist. Nach mehreren Ortsbesichtigungen konnte festgestellt
werden, dass die Stellplätze regelmäßig genutzt werden. Des weiteren ist der gesamte Bereich als
verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, welches das Fahren nur in Schrittgeschwindigkeit erlaubt.
In Abstimmung mit Frau Dechering wurden die Antragsteller gebeten, erst einmal das Ende der
Baustellenverkehre in diesem Neubaugebiet abzuwarten, bis der ganz normale "Alltagsverkehr"
eintritt. Danach dürfte bis zu 90 % des Verkehrs von den eigenen Anwohnern verursacht werden. Von
ihnen ist ein vernünftiges Verkehrsverhalten zu erwarten. Des weiteren ist das Aufstellen von
Blumenkübeln aus städtebaulichen Gesichtspunkten nicht wünschenswert.
Aus den o.a. Gründen sollte deswegen die Anregung der Eheleute Peiffer abgelehnt werden.
T414.DOC
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