Daten
Kommune
Pulheim
Größe
141 kB
Datum
07.03.2012
Erstellt
27.02.12, 19:21
Aktualisiert
06.03.12, 14:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
40/2012
Erstellt am:
06.02.2012
Aktenzeichen:
IV/66-12-029116
Verfasser/in:
Hr. Königs
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
nö. Sitzung
Termin
07.03.2012
Betreff
Maßnahmen aus der Bürgerwerkstatt Brauweiler 2008
Hier: Antrag der CDU Brauweiler, Dansweiler, Freimersdorf nach § 24 GO NW, Maßnahmen aus der
Bürgerwerkstatt Brauweiler zu realisieren
Veranlasser/in / Antragsteller/in
CDU-Brauweiler, Dansweiler, Freimersdorf
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 40/2012 . Seite 2 / 4
Beschlussvorschlag
1.) Punkt 1.-5. des Antrages
Der Tiefbau – und Verkehrsauschuss nimmt die Empfehlung der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Behandlung der Punkte 1.-5. auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben und nach Umstufung der L 213 den Antrag erneut im
Ausschuss zu erörtern.
2.) Punkt 6.,7. und 8. des Antrages
Der Tiefbau – und Verkehrsauschuss nimmt die Empfehlung der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Behandlung der Punkte 6.-8. zu vertagen und nach vorliegen des aktuellen Sachstandes den Antrag erneut zu behandeln.
Erläuterungen
Mit Datum vom 03.10.2011 hat die CDU Brauweiler, Dansweiler, Freimesdorf einen Antrag nach § 24 GO NW gestellt,
einige Maßnahmen aus der Bürgerwerkstatt Brauweiler zu realisieren ( s. Anlage 1 ).
Nachfolgend ist der aktuelle Sachstand dargestellt sowie die Empfehlungen der Verwaltung aufgeführt:
K 25 / Bernhardstraße
In der letzten Sitzung des TVA am 16.11.2011 wurde unter TOP 6 / Bürgerwerkstatt Brauweiler – Bernhardstraße - der
Beschluss gefasst, den Rhein-Erft-Kreis zu bitten, die weitergehende Planung auf Grundlage der Vorentwurfsplanung zu
veranlassen. Zwischenzeitlich wurde die Verwaltung des Rhein-Erft-Kreises ermächtigt die weitergehende Planung
( Entwurf- und Ausführungsplanung ) zu beauftragen und baldmöglichst einen Einplanungsantrag bei der Bezirksregierung Köln einzureichen (s. Anlage 2 ).
L 213 / Ehrenfried-/ Mathildenstraße ( Pkt. 1-5 des Antrages )
Bei den Maßnahmen 1. –6. des o. g. Antrages handelt es sich um Punkte des im Zuge der Bürgerwerkstatt Brauweiler
entwickelten Maßnahmenkatalogs, auf dessen Basis eine Prioritätenliste erarbeitet und mit dem Tiefbau- und Verkehrsausschuss abgestimmt wurde. Die Maßnahmen 1.-5. betreffen dabei ausschließlich die L 213 / Ehrenfried- und Mathildenstraße. Nachfolgend ist der derzeitige Sachstand in Bezug auf die L 213 / Brauweiler aufgeführt.
Seitens der Gold-Krämer-Stiftung ist vorgesehen im Zuge einer städtebaulichen Neuordnung die angrenzenden Flächen
des Guidelplatzes mit insgesamt sechs Gebäuden einschließlich einer Tiefgarage zu bebauen. Im Anschluss wird die
Stadt in Abstimmung mit der Gold-Krämer-Stiftung den Guidelplatz ausbauen. Mit der Platzgestaltung wurde zwischenzeitlich das Atelier Prof. Frischi beauftragt, wobei die tiefbautechnische Planung durch die Ing.-Gesellschaft Kempen /
Krause erstellt wird.
Die Gold-Krämer-Stiftung hat den Wunsch an die Stadt getragen, den Platzausbau über die Ehrenfriedstraße hinaus bis
vor die Abtei zu führen.
In dieser Frage gab es bereits verschiedene Gespräche mit dem Landschaftsverband Rheinland in der Funktion als
Eigentümer und gleichzeitig Amt für Denkmalpflege im Rheinland sowie dem Landesbetrieb Straßenbau NRW als Straßenbaulastträger der L 213 / Ehrenfriedstraße.
Am 10.11.2011 fand ein Termin auf Initiative der Stadt Pulheim beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW unter Beteiligen der Gold-Krämer-Stiftung, dem Landschaftsverband Rheinland, dem Architektur-
Vorlage Nr.: 40/2012 . Seite 3 / 4
büro Hatzmann, dem Atelier Prof. Fritschi und der Stadt Pulheim statt, bei dem erörtert wurde, unter welchen Voraussetzungen die Einbeziehung der L 213 / Ehrenfriedstraße einschließlich der Vorfläche der Abtei Brauweiler denkbar wäre.
Die Vertreter des Ministeriums äußerten sich dahingehend, dass die Vorstellung hinsichtlich der Ausweitung der angedachten Platzgestaltung über die L 213 / Ehrenfriedstraße hinaus nicht mit der Funktion einer Landesstraße vereinbar
sind und folglich jegliche Umgestaltung nur bei einer Umstufung der L 213/ Ehrenfriedstraße vorstellbar wäre. Im Verlauf
des Gesprächs boten die Vertreter des Ministeriums an, die Ortsdurchfahrt Brauweiler L 213 im Rahmen eines Umstufungsverfahrens zu einer Kreis- oder Gemeindestraße abzustufen.
Zwischenzeitlich hat der Landesbetriebsstraßenbau NRW mit Schreiben vom 30.01.2012 an den Rhein-Erft-Kreis das
Umstufungsverfahren eingeleitet ( Anlage 3 ). Gemäß dem Konzept soll die L 213 im Bereich Brauweiler zur Kreisstraße
abgestuft und die K 10 N zur L 213 aufgestuft werden.
Aufgrund des derzeitigen Sachverhaltes empfiehlt die Verwaltung das eingeleitete Umstufungsverfahren abzuwarten
und nach Abschluss mit dem zukünftigen Straßenbaulastträger Gespräche zwecks Realisierung der Punkte 1. bis 5 und
deren Finanzierung aufzunehmen.
In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung daraufhin, dass der Arbeitkreis VII des 50. Verkehrsgerichtstag vom
25.-27.01.2012 ( s. Anlage 4 ) empfiehlt, von der Einrichtung von sog. „Shared Space“ Zonen abzusehen. Mit E-Mail
vom 30.01.2012 hat das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr seine nachgeordneten Stellen – insbesondere die Straßenverkehrsbehörden- angeschrieben, verbunden mit der Bitte, um Beachtung dieser Empfehlung. Folglich ist davon auszugehen, dass die Anlage einer „Shared Space“ Zone im Bereich des Guidelplatzes /
Ehrenfriedstraße, unabhängig ob es sich dabei um eine Land- Kreis- oder Gemeindestraße handelt, nicht zulässig wäre.
Die Empfehlung des Arbeitskreises VII 50. Verkehrsgerichtstag vom 25.-27.01.2012 weist jedoch daraufhin, dass sich
für Geschäftsstraßen mit Verbindungsfunktion das Instrument des verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches anbietet.
Demnach dürfte eine Ausweisung der Ehrenfriedstraße im Bereich des Guidelplatz als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich, analog wie in der Ortsmitte Pulheim, straßenverkehrsrechtlich zulässig sein, wenn die Vorraussetzung dafür vorliegen.
L 91 / Marienstraße ( Pkt. 6 des Antrages )
Die Verwaltung wird den aktuellen Sachstand beim Landesbetrieb Straßenbau NRW anfragen und ggfl. einen Ortstermin
im Beisein eines Vertreters des Straßenbaulastträger sowie den Verkehrslenkenden Behörden durchführen und über
das Ergebnis in der nächsten Ausschusssitzung informieren.
Ortsumgehung Brauweiler L 213 / K 10 ( Pkt. 7 und 8 des Antrages )
Im Zuge der Bürgerwerkstatt Glessen / Brauweiler wurden neben der Behandlung innerörtlicher Maßnahmen ebenfalls
Lösungsansätze für eine Umgehungsstraße Glessen / Brauweiler erarbeitet. Die Verwaltung des Rhein-Erft-Kreises hat
mit Datum vom 03.12.2009 hierzu den Beschluss eingeholt, die Aufnahme der Umgehungsstraße Glessen/ Brauweiler/
Lövenich in den Landesstraßenbedarfsplan entsprechend der Variante Bürgerwerkstatt Planfall BW 2 ( s. Anlage 5 ) zu
beantragen. Das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen teilte hierzu mit, dass der Landesbetrieb Straßenbau NRW darum gebeten wird, das Vorhaben L 91 / L 213 bei der Fortschreibung des Bedarfsplans
zu berücksichtigen. ( s. Anlage 6 ). Die Verwaltung wird beim LBS NRW den aktuellen Sachstand erfragen und den
Ausschuss in der nächsten Sitzung darüber informieren.
Busanbindung Weiden-West ( Pkt. 9 des Antrages )
Im Zusammenhang mit Überlegungen zur Haushaltskonsolidierung wurde - nach entsprechender Vorberatung im TVA
am 21.09.2011 - der Beschlussvorschlag der Verwaltung, dass keine Busanbindung an Weiden-West erfolgen soll, vom
Rat mehrheitlich abgelehnt. Insofern ist der Satz 1 von Punkt 9 des Antrages erfüllt.
Vorlage Nr.: 40/2012 . Seite 4 / 4
Weitere Beschlüsse zur Umsetzung wurden bisher nicht gefasst (Beauftragung der Verwaltung, des Rhein-Erft-Kreises,
der REVG, Finanzierung). Die Weiterentwicklung des regionalen ÖPNV wird vom Aufgabenträger Rhein-Erft-Kreis zur
Zeit vorbereitet. Nach Beschluss des Kreistages vom 08.12.2011 sollen die Kommunen Anteilseigner an der REVG
werden können. Zurzeit ist davon auszugehen, dass dies im Laufe des Jahres 2012 abgewickelt werden kann. Erst
wenn dies geschehen ist und die zukünftigen Rahmenbedingungen für den ÖPNV im Kreisgebiet feststehen, kann über
neue Linienkonzeptionen verhandelt und entschieden werden. Für Pulheim werden dies voraussichtlich vorrangig die
Erschließung des Gewerbegebietes Pulheim mit neuem Möbelhaus sowie Verbesserungen der Linie 970 im Freizeitverkehr am Wochenende (Schwimmbad, Nordpark, Pulheimer Seen) sowie deren Durchbindung nach Bergheim sein.