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Beschlussvorlage (5. Änderung des Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 2 "Pfeiffenberg" - Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen - Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Beschlussvorlage (5. Änderung des Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 2 "Pfeiffenberg"
- Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen
- Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 14/00/...... Der Bürgermeister Planungsamt Beratungsfolge Ausschuss für Gemeindeplanung Rat Aktenzeichen IV/RD/Schi Termin Datum 01.02.2000 öffentlich TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen 01.03.2000 13.04.2000 Betrifft: 5. Änderung des Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 2 „Pfeiffenberg“ - Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen - Satzungsbeschluss Beschlußentwurf: Über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen wird gemäß den im Anhang dargelegten Beschlussvorschlägen beschlossen. Gemäß § 10 BauGB wird die 5. Änderung des Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 2 „Pfeiffen berg“ bestehend aus Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung beschlos- sen. - Die Begründung wird gebilligt. - Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB nach Genehmi gung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden ortsüblich bekannt zu machen. Begründung: In der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung am 16.11.1999 wurde die öffentliche Auslegung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes beschlossen. Entsprechend sind die Beteiligungsverfahren für die Bürger und die Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt worden. Die eingegangenen Anregungen führen nicht zu einer Änderung des vorliegenden Entwurfes, so dass die Änderung des Bebauungsplanes als Satzung beschlossen werden kann. Die Änderung wird mit ortsüblicher Bekanntmachung rechtskräftig. Da im Parallelverfahren zu der Bebauungsplanänderung der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde geändert werden muss, und dieser der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt werden muss, kann die Bekanntmachung und die damit verbundene Rechtskraft erst nach Genehmigung der Fächennutzungsplanänderung durchgeführt werden. T420.DOC .. .