Daten
Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 14/00/......
Der Bürgermeister
Planungsamt
Beratungsfolge
Ausschuss für Gemeindeplanung
Rat
Aktenzeichen
IV/RD/Schi
Termin
Datum
01.02.2000
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
01.03.2000
13.04.2000
Betrifft:
5. Änderung des Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 2 „Pfeiffenberg“
- Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen
- Satzungsbeschluss
Beschlußentwurf:
Über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen wird gemäß den
im Anhang dargelegten Beschlussvorschlägen beschlossen.
Gemäß § 10 BauGB wird die 5. Änderung des Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 2 „Pfeiffen berg“
bestehend aus Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung beschlos- sen.
-
Die Begründung wird gebilligt.
-
Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB nach Genehmi
gung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden ortsüblich bekannt
zu machen.
Begründung:
In der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung am 16.11.1999 wurde die
öffentliche Auslegung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes beschlossen. Entsprechend sind die
Beteiligungsverfahren für die Bürger und die Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
durchgeführt worden. Die eingegangenen Anregungen führen nicht zu einer Änderung des
vorliegenden Entwurfes, so dass die Änderung des Bebauungsplanes als Satzung beschlossen
werden kann. Die Änderung wird mit ortsüblicher Bekanntmachung rechtskräftig. Da im Parallelverfahren zu der Bebauungsplanänderung der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde
geändert werden muss, und dieser der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt werden muss,
kann die Bekanntmachung und die damit verbundene Rechtskraft erst nach Genehmigung der
Fächennutzungsplanänderung durchgeführt werden.
T420.DOC
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