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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Änderung des Bebauungsplanes 6C, Siemensstraße, E.-Lechenich, (Bowling- und Entertainmentcenter))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
697 kB
Erstellt
02.09.10, 15:11
Aktualisiert
02.09.10, 15:11

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 61 öffentlich B 8/ 0.1 Of) Amt: - 61 BeschIAusf.:- 61 Datum: 16.11.2004 An den Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung, • Anregung der Fa. Zepp Grundstücksgesellschaft, bzgl. Änderung des Bebauungsplanes 6C, Siemensstraße, E.-Lechenich, (Bowling- und Entertainmentcenter) Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 16.11.2004 Stellungnahme • [~I~\ Ilit der Verwaltung: Die abschließende Bebauung des betreffenden Grundstückes an der Siemensstraße wird städtebaulich grundsätzlich befürwortet. Die im Antrag angegebenen Nutzungen Autoservicestation, Bowlingcenter und Billard/Snooker entsprechen dabei vorbehaltlich der bauordnungsrechtlichen Prüfung den bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 6C. Die darüber hinaus im Entertainmentcenter vorgesehene Nutzung SpielothekllnternetPlätze(Spielhalle) widerspricht dahingegen den textlichen Festsetzungen in Punkt 6, mit denen die ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten nach § 8 (3) Baunutzungsverordnung (BauNVO) gern. § 1 (5) BauNVO ausgeschlossen sind. Vergnügungsstätten sind gern. BauNVO allgemein ausschließlich zulässig in für sie festgesetzten bzw. dargestellten Kerngebieten (MK); Vergnügungsstätten sind damit kerngebietstypische Nutzungen. Der Gesetzgeber hat die ausnahmsweise Zulässigkeit von kerngebietstypischen Vergnügungsstätten in Gewerbegebieten für größere und stärker störende Nutzungen, z.B. größere Discotheken, vorgesehen. Eine Spielhalle mit dem beschriebenen Umfang ist jedoch in den Kerngebieten der Siadl Erftstadt (Altstadt von Lechenich und Einkaufszentrum Liblar) städtebaulich durchaus zulässig, sodass eine atypische Fallgestaltung, die zu einer ausnahmsweise Zulässigkeit führen kann, nicht gegeben ist. Die Errichtung einer Vergnügungsstätte (Spielhalle) im Gewerbegebiet wird daher von der VelWaltung, insbesondere auch in unmittelbarer Nachbarschaft zum bestehenden Fastfood Lokal, abgelehnt. ZEPP GRUNDSTÜCKSGESELLSCHAFT MBH, FRENZENSTR: 43 A, 50374 ERFTSTADT Stadt Erftstadt z. Hd. Herrn Bösche Zur Weiterleitung an den Ausschuss für Stadtentwicklung Postfach 2565 50359 Erftstadt ~5 IQ 0 a. NOV.200 ~ 14 • 20 ei ana ac-e 0 21 32 40 43 « E7/O""''' 50 ANTRAG Errichtung eines Bowling- und Entertainmentcenters, Servicestation Rund ums Auto. Änderung der Bebauungsplanfestsetzung BP 6c Pkt. 6. Siemenssstr. Sehr geehrte Damen und Herren, in o.g. Plangebiet soll im vorhandenen Gewerbegebiet ein Bowling- und Entertainmentcenter und eine Servicestation Rund ums Auto errichtet werden, eine Planskizze ist beigefügt. Die Gesamtinvestition zur v.g. Errichtung steht im Zusammenhang und führt im Ergebnis zum baulichen Abschluss des Gesamtbereiches in dem Plangebiet. Die Gesamtunterlagen Postwege zugestellt. zur genauen Beschreibung der Maßnahme werden auf dem • Mit freundlichen Grüßen Zepp Grundstücksgesellschaft mbH • 1__ ;1 1 lil • ~~======i1 .•' :~~I h~, 'r. ~ '.u.. .•LiS'l" •.l..L • .!.. L-.I '. • .1..,.lJ.. • , .1. • .1.L.J • .'I ~... ZEPP GRUNDSTÜCKSGESELLSCHAFT MBH, FRENZENSTR: 43 A, 50374 ERFTSTADT An den Rat der Stadt Erftstadt z. Hd. Herrn Bürgermeister Hans Dieter Bösche Postfach 2565 ; 20 EZlRie • Ein~ßf\ta _~'.~ .. 22 50359 Erftstadt 63 22. NOV.200 4 , euro 40 eOf'JoffTIoi 43 •• 50 19. November 2004 i/J 0/ Errichtung eines Bowling- und Entertainmentcenters, Servicestation Rund ums Auto. Anlage ,/f Änderung der Bebauungsplanfestsetzung BP 6c Pkt. 6. Siemenssstr.lAn der Patria Flur 42, Flurstücke 835, 856, 859 und 860 . D - Antrag vom 08.11.04 Sitzung: Ausschuß f. Stadtentwicklung am 30.11.04 Vorlage Nr. B8/0109 Blatt /I' Sehr geehrter Herr Bösche, zu o.g. Antrag liefere ich Ihnen hiermit die Unterlagen, woraus Sie die Gesamtmaßnahme auf dem Grundstück An der Patria/Ecke Siemensstr. erkennen können. Das Freizeitangebot entwickelt sich in der heutigen Zeit in großen Facetten und eine Ansiedlung von Freizeitbranchen in vielen Bereich findet hauptsächlich nicht mehr in den Kerngebieten von Ortsteilen oder Städten sondern in Gewerbegebieten an gut zugänglichen Verkehrsströmen statt. Hierzu gehören Branchen, die sich immer gegenseitig durch ihre Ansiedlung befruchten, im speziellen ist dies in der Stadt Erftstadt vorgenanntes Grundstück im Bereich der Jet-Tankstelle/ McDonalds bzw. links daneben liegend, möglich. Die Errichtung eines Bowling- in Verbindung mit einem Entertainment-Centers und einer Servicestation Rund ums Auto sind in vertraglicher Hinsicht abgesichert, es bedarf hier jedoch in dieser Kombination der Befreiung von o.a. Festsetzung im Bebauungsplan 6c. • Bei dem Bowling/Entertainment-Center handelt es sich um ein Gebäude, jedoch mit zwei separaten Eingängen, wie im Lageplan dargestellt. Als Vorteil für die Stadt kann aufgeführt werden, dass das Objekt und somit auch der Gesamtbereich dieses Gewerbegebietteiles Siemensstr. abgeschlossen werden kann, insgesamt 14-16 Arbeitsplätze neu gebildet werden und es kann mit Gewerbesteuereinnahmen von mindestens € 100.000,00 gerechnet werden. Bei einer entsprechenden Entwicklung ist die vorgenannte Schätzung nach Aussage der Gewerbetreibemden noch nach oben entwicklungsfähig. Ein Begleitschreiben meiner finanzierenden Bank ist ebenfalls zu Ihrer Kenntnis beigefügt. Bei Rückfragen stehe ich oder auch die Gewerbetreibenden jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Zepp Grundstücksgesellschaft mbH ~. En~~~~~~ Geschäftsführer Anlagen d4 0 J zu 1\ J CITY BO~LING HOLTER 022135'~l759 19-11-1214 1211:49 P. 001 02213500i59 ~MichaelHolter Moselstraße 44 50674 Köln • 0221/239275 - /IJJ 0221/3500758 C!i 0221/3500759 e info@city-bowling-koeln.de www.city-bowling·koeln.de I Köln, den 19.11.2004 Zepp Grundstücksgesellschaft Franzenstr. 43 A mbH 50374 Erftstadt • Sehr geehrter Ilerr Z\;PP, für die Betreibung des geplanten "Bowling-Centers" in Erttstadt-Lechenich (Flur 4, An der Patria/Sicmensstr. ) mit 12 Bowling-Hahnen werden wir voraussichtlich je nach Auslastung fbr 4 bis 5 festangestellte MitarbeiterInnen (Techniker, Betriebsleiter und Servicekräfte) sowie für 2 bis 3 pauschalversteuerte Aushilfen (Servicckräfte) Arbeitsplätze schallen. Die für uns anfallende Gewerbesteuer wird sich schätzungsweise auf ca. 12.500 bi s 17.500 € belaufen . .. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben und verbleiben mit. freundliehen Grüßen • • v Michael Holter " I'",W'''' 10: 14 , 0221844934 SPIELKISTEN mbH & CO.KG Automatenaufstellungsgesellschaft , SOiClkisten KG. Postfach '94169. 51089 !COin S. KG . Lehmbacher Weg 71 51109 Köln Telefon 0221/841466 Engelbert Zepp Frenzenstr. 43a 50374 Erftstadt -. '. Telefax 0221/844934 Ii Köln, den 19.11.2004 Billard-, Internet- und Spielothek Center Sehr geehrter Herr Zepp, in ihrem bestehenden Bowling + Entertainment-Center .. drei Splelothekenu.a, •',.) eröffnen. in lechenich würden wir gern mit 8 Internet Plätzen sowie 5 Billard/Snooker Tischen Im Falle einer Genehmigung würden wir: 4 Festangestellte und 2 Aushilfen beschäftigen. • An Gewerbe- und Vergnügungssteuern jährlich zu entrichten haben . sicherlich mehr als € 80.000,- Wir sind ein Modernes Unternehmen welches in der Region Köln-Bonn- Erftkreis ein führende Position einnimmt und somit alle erforderlichen Aufgaben im Bereich Jugendschutz, A~beitsschutz. usw, sehr ernst nimmt. Somit können wi(lhnen schon heute deren Einhaltung zusichern. Ggf. kann diese Schreiben an die Stadt Erftstadt weitergegeben werden. Mit freundlichen Grüßen Marcus Seuffert ~it " :~, BankYerbindung: KiWrIsr BanI!: ea. K:O.-Nr. 7003623017 ~ch!i!t:!;'unre,: Marlene Souffen. Prokurist: Jo!8f F'-cher, Marc.u. lBLZ 371 eoosn Seuffvn. Andrea Souft8tt·Binr.:ng.r. !-IRA '1122 01/01 ZEPP GRUNDSTÜCKSGESELLSCHAFT MBH, FRENZENSTR. 43 A, 50374 ERFTSTADT Kreissparkasse Köln z. H. Herrn Engels Neumarkt 18-24 50667 Köln EZ/Rie • Neubau eines Bowlingl Entertainment-Center, Servicestation 03. November 2004 rund ums Auto Sehr geehrter Herr Engels, für die Servicestation werden nach derzeitigem Stand 3-4 Arbeitsplätze + 1-2 Aushilfen neu gebildet. Die Tätigkeiten beziehen sich im wesentlichen auf Pflege der Fahrzeuge, Selbstservicepflege der Fahrzeuge sowie den gesamten Reinigungsdienst einschließlich kleinere Reparaturen ums Auto. Der zu erwartende Anteil der Gewerbesteuerabgabe • wird nachgereicht. Mit freundlichen Grüßen Zepp Grundstücksgesellschaft mbH Engelbert epp Geschäfts ..hrer Amtsgericht Köln B 44286 Zepp Grundstücksgesellschaft mbH. Geschäftsführer Engelbert Zepp Bankverbindung Kreissparkasse Köln, Konto Nr. 0 191003 767 , BLZ370 502 99 Tel. 0 22 35/9 55 31-0. Fax 0 22 35/95531-3 • t 09:55 2004 \.!ON:KSK BAUTRAEGER Ei +49-2,,'" -2273822 AN:+49 2235 955313 .S.001/00~ +49 221 2273822 Kreissparkasse Köln Kreoisspert.assl!'K:t'I" Nf'umartt 18 ..24 506611<0ln (hr Anspi"e'Chpartner GunnAr Enge\s Krelsspartcassl! KOI" Neurnorkt 18·24 Firma Zepp Grundstücks GmbH Frenzenstr.43a 50667 Köln Telefon 022~27'2Z6 Telefa. 0221/227·38 E-M.an gunnor.l!ngI!'1$ 50374 Erftstadt ksk-"lt:aeln.de Ges'h&ft$~ic.nl!'n84j)..u -en-0191COS684 -. 18.112004 Entwicklungsmaßnahme An der Patria, Siemensstr. Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Zepp, wunschgemäß bestätigen wir Ihnen, dass wir der Zepp Grundstücks GmbH für die Entwi klung der Gewerbef1ächen AI' der PatrialSiemensstr. in Erftstadt-Lechenich mit Kredltmitteln ur Verfügung stehen und daher in diesem Rahmen die Projektlerung eines Entertainment- und Bowlingcenters mit großem Interesse verfolgen. .. Bei eventuellen Mit freundlichen RUckfragen stehen wir Ihnen gerne zurVerfügung. GrüBen Kreissparkasse Köln Bereic utrllger • t, 8700 0249970409 "01111/1'> 11'1/11 • S.nkl.IU.ld 370 502 99 S.W.I.F.T.I SIC·Ad"' sse CO OE 33 Ust·1d DE H27B6759 Jnt~m~'fMW.ksk-toeln,de AmlSg.ricltt K~I" HIlA 1503 __