Daten
Kommune
Pulheim
Größe
120 kB
Datum
09.05.2012
Erstellt
30.04.12, 19:03
Aktualisiert
30.04.12, 19:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
141/2012
Erstellt am:
24.04.2012
Aktenzeichen:
IV/66
Verfasser/in:
Herr Kleine-Erwig
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
nö. Sitzung
Termin
09.05.2012
Betreff
Frischezentrum Köln-Marsdorf
hier: Stellungnahme zu der von der Stadt Köln in Auftrag gegebenen Verkehrsuntersuchung
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der TVA stimmt der als Anlage 1 beigefügten gemeinsamen Stellungnahme des Rhein-Erft-Kreises und der Städte Frechen, Hürth und Pulheim zum Entwurf der regionalen Verkehrsuntersuchung der PTV AG vom November 2011 zu.
Vorlage Nr.: 141/2012 . Seite 2 / 2
Erläuterungen
Die Verwaltung hat in der Vergangenheit wiederholt über die Verkehrsuntersuchung zur Verlagerung des Kölner Großmarktes nach Köln-Marsdorf – bzw. über das als Großmarktersatz dort geplante Frischezentrum – berichtet. Zudem
hatten die Fraktionen Gelegenheit, sich im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 20.10.2011 im Kreishaus unmittelbar durch die Stadt Köln und deren Gutachter informieren zu lassen. Der von PTV erstellte Entwurf des Verkehrsgutachtens ist als Anlage 3 in SD.NET eingestellt.
Der Rhein-Erft-Kreis hat IVV mit einer Plausibilitätsuntersuchung des von PTV erstellten Gutachtens beauftragt. Die
Stellungnahme von IVV ist als Anlage 2 beigefügt.
Aus Sicht der Verwaltungen des Rhein-Erft-Kreises und der Städte Frechen, Hürth und Pulheim können die lokalen und
regionalen Interessen der betroffenen linksrheinischen Umlandgebietskörperschaften gegenüber der Stadt Köln durch
eine gemeinsame Stellungnahme wirksamer als durch Einzelstellungnahmen vertreten werden. Der Entwurf dieser Stellungnahme findet sich in Anlage 1.
Zu dem Punkt 2.4 des Entwurfs der Stellungnahme ist anzumerken, dass in der Praxis auch außerhalb der Stadtzentren
nicht immer eine mindestens befriedigende Verkehrsqualität (Qualitätsstufe C) erreicht werden kann. Teilweise muss
auch dort das Erreichen einer ausreichenden Verkehrsqualität (Qualitätsstufe D) akzeptiert werden, wenn alternativ ein
unverhältnismäßig großer Ausbaubedarf notwendig wäre. Entsprechend wird auch bei Verkehrsuntersuchungen im
Auftrag der Stadt Pulheim verfahren. Allerdings sollte sich aus Sicht der Verwaltung die Qualitätsstufe D möglichst nur
für begrenzte Zeit und nur für einzelne Verkehrsströme der untersuchten Knotenpunkte einstellen und sollte das
Erreichen dieser Qualitätsstufe keinesfalls von vorneherein als Ziel angesehen werden. Da in der Stellungnahme nur
kritisiert wird, dass in dem Gutachten die Erreichung einer Qualitätsstufe D explizit als Ziel formuliert wurde, kann der
entworfene Text der Stellungnahme aus Sicht der Verwaltung von der Stadt Pulheim mitgetragen werden.