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Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 141/2012 - Entwurf einer gemeinsamen Stellungnahme zum Verkehrsgutachten)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
66 kB
Datum
09.05.2012
Erstellt
30.04.12, 19:03
Aktualisiert
30.04.12, 19:03
Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 141/2012 - Entwurf einer gemeinsamen Stellungnahme zum Verkehrsgutachten) Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 141/2012 - Entwurf einer gemeinsamen Stellungnahme zum Verkehrsgutachten) Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 141/2012 - Entwurf einer gemeinsamen Stellungnahme zum Verkehrsgutachten) Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 141/2012 - Entwurf einer gemeinsamen Stellungnahme zum Verkehrsgutachten)

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Inhalt der Datei

Herrn Oberbürgermeister Jürgen Roters Stadthaus 50679 Köln Stand: 13.04.2012 Entwurf der regionalen Verkehrsuntersuchung im Kölner Westen (PTV AG, Nov. 2011); Gemeinsame Stellungnahme der Städte Pulheim, Frechen und Hürth sowie des Rhein-Erft-Kreises Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, für die Beteiligung an der Erstellung der regionalen Verkehrsuntersuchung und die konstruktiven Verwaltungsgespräche im Zuge des Beteiligungsprozesses bedanken wir uns sehr herzlich. Da wir uns wegen der Komplexität der Thematik extern beraten lassen haben, können wir zu der von Ihnen beauftragten Verkehrsuntersuchung erst heute grundlegend Stellung nehmen. Zu Ihrer Information ist der Fachbeitrag von Ingenieurgruppe IVV aus dem Februar 2012 diesem Schreiben beigefügt. Diese Stellungnahme bezieht sich ausschließlich auf die o.a. Verkehrsuntersuchung. Sie ersetzt nicht die förmlichen Stellungnahmen im Zuge der Bauleitplanverfahren: 1. Vorbemerkungen Die Untersuchung zur Verkehrsanalyse und zur Verkehrsprognose ist nach anerkannten Methoden erfolgt und nachvollziehbar dargestellt. Unabhängig davon, dass einige Entwicklungsflächen anders als in anderen Gutachten Berücksichtigung gefunden haben, kommt die PTV AG sowohl in der Analyse als auch im Prognose-Null-Fall zu deutlich höheren Verkehrsbelastungszahlen als die amtlichen Verkehrszählungen und andere Verkehrsuntersuchungen, die den gleichen Raum betrachten. Bei Zugrundelegung der Prognosewerte der PTV AG würde man im Hinblick auf die spätere Dimensionierung der erforderlichen Maßnahmen in den kritischen Knotenpunkten auf der sicheren Seite liegen (worst-case-Szenario), sofern die bis zum Prognosehorizont als realisiert unterstellten Straßenbauvorhaben auch tatsächlich umgesetzt worden wären. 2. Konkrete Forderungen 2.1 Zusätzlichen worst-case-Planfall berechnen Angesichts der aktuellen Entwicklungen auf Landesebene (u.a. neue Priorisierungslisten des Landes NRW) ist fraglich, ob bis zur Inbetriebnahme des Frischezentrums wesentliche Straßenbauvorhaben im Autobahn-, Bundes- sowie im Landesstraßennetz - wie im Gutachten unterstellt - umgesetzt sein werden (insbesondere die B 265n, Umgehung Hürth-Hermülheim/ Efferen und die B 51n, Umgehung Köln-Meschenich/ ehem. Degussa-Gelände). In der Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW auf die Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Rita Klöpper (Drucksache 15/4118) vom 22.02.2012 wird u.a. ausgeführt, dass eine „Realisierung aller (...) Maßnahmen der drei betroffenen Baulastträger bis zum Jahr 2020 bzw. 2025 (...) zurzeit nicht Seite 1 von 4 absehbar“ ist. Im Hinblick auf die veränderten Rahmenbedingungen muss das Verkehrsgutachten deshalb um einen worst-case-Planfall ergänzt werden (Prognose-Null-Fall ohne Realisierung weiterer kapazitätserhöhender Straßenbauvorhaben mit Ausnahme der bereits im Bau befindlichen bzw. als wirklich sicher geltenden Maßnahmen). Das Gutachten der PTV AG enthielte dann nicht nur ein worst-case-Szenario, sondern auch einen worst-case-Planfall. 2.2 Worst-case-Verkehrsbelastungszahlen für die verkehrstechnischen Untersuchungen ansetzen Für die verkehrstechnischen Untersuchungen der 10 kritischen Knotenpunkte müssten dann die worst-case-Verkehrsbelastungszahlen in Ansatz gebracht werden, d.h. der jeweilige Höchstwert aus dem Prognose-Null-Fall (worst-case-Szenario) oder dem noch zu rechnenden worst-case-Planfall. 2.3 Vertiefende, überprüfbare Untersuchungen in den 10 kritischen Knotenpunkten durchführen Die verkehrstechnische Betrachtung der 10 kritischen Knotenpunkte kommt zusammengefasst zu dem Ergebnis, dass die Verkehrsverhältnisse durch betriebliche Maßnahmen (Anpassung der Freigabezeiten, Veränderungen im Phasenablauf, kleinräumige Umbauten, wie z.B. die Verlängerung von Abbiegestreifen, und/ oder Markierungsänderungen) so zu optimieren seien, dass durchweg eine mindestens ausreichende Verkehrqualität erreicht werden könnte. Ob dies realistisch ist, kann anhand der uns vorliegenden Daten nicht überprüft werden. Wegen der Komplexität des Straßen- und Knotenpunktsystems ist eine Leistungsfähigkeitsbetrachtung nach HBS allein ohnehin nicht hinreichend aussagefähig, um zu einer realistischen Einschätzung der Verkehrssituation zu kommen. Es werden deshalb vertiefende und überprüfbare Untersuchungen zu den 10 kritischen Knotenpunkten gefordert. 2.4 Als Zielvorgabe durchgängig Qualitätsstufe C anstreben Die Stadt Köln hat sich anscheinend die Erreichung einer mindestens ausreichenden Verkehrsqualität (Qualitätsstufe D) zum Ziel gesetzt. Dies ist für hochverdichtete Innenstadtgebiete auch richtig und nachvollziehbar. Außerhalb der Innenstadtgebiete muss in der Regel eine höhere Qualitätsstufe erreicht werden. Selbst wenn vom Gutachter plausibel dargelegt werden könnte, dass eine mindestens ausreichende Verkehrsqualität unter Würdigung der zuvor beschriebenen Randbedingungen (insbesondere den Belangen der Verkehrssicherheit) tatsächlich erreichbar wäre, kann die Qualitätsstufe D als Zielgröße für die Verkehrsqualität der L 183 und der B 264 nicht akzeptiert werden. Wir fordern deshalb als Zielvorgabe für die Ertüchtigung der kritischen Knotenpunkte die Erreichung eines uneingeschränkt stabilen Verkehrszustandes mit mindestens befriedigender Verkehrsqualität (Qualitätsstufe C). 2.5 Verteilung der 24-Stunden-Werte auf die Lastrichtungen überprüfen Die Übertragung der erhobenen Verkehrsdaten des Frankfurter Frischezentrums mit einem 20 %tigen Sicherheitszuschlag ist geeignet, das zu erwartende Verkehrsaufkommen des Kölner Frischezentrums hinreichend genau abzuschätzen. Leider werden die tageszeitlichen Verteilungen der Zuund Abflüsse, die aus der Frankfurter Erhebung im Detail vorliegen, für die Ausweisung der Knotenstrombelastungen nicht genutzt. Offenbar wurden die 24- Stunden- Werte symmetrisch auf die Lastrichtungen verteilt. Wir fordern, zumindest im näheren Umfeld des geplanten Standortes in den kritischen Verkehrsbeziehungen - insbesondere des Abbiegebeziehungen- zu untersuchen, ob diese vereinfachende Betrachtung hinreichend genau ist. Seite 2 von 4 2.6 Bestehende Verkehrsprobleme im Untersuchungsraum zeitnah lösen Die Aussage der PTV AG, dass das Zusatzverkehrsaufkommen durch das Frischezentrum nur zu geringen Erhöhungen der Verkehrsbelastungen in diesem bereits heute sehr hoch vorbelasteten Raum führt, ist nachvollziehbar. Die Schlussfolgerung hieraus darf aber nicht sein, nur die zusätzlichen verkehrlichen Auswirkungen des Frischezentrums zu betrachten und nur diese durch kostengünstige betriebliche Optimierungen an der ein oder anderen Stelle zu kompensieren. Gerade weil die Verkehrssituation bereits heute kritisch ist, fordern wir - unabhängig von der Diskussion über die Ansiedlung des Frischezentrums - umgehend konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der bestehenden Verkehrsverhältnisse. Erst wenn der Nachweis erbracht worden ist, dass die bestehenden Verkehrsprobleme zufriedenstellend gelöst werden können, kann in einem zweiten Schritt über die Ansiedlung weiterer großer Verkehrserzeuger im Untersuchungsgebiet diskutiert werden. 3. Fragen Auf der Grundlage der Prognosewerte der PTV AG stellen sich für uns folgende konkrete Fragen: a) Ist ein 8- streifiger Ausbau der A 4 zwischen der Anschlussstelle Frechen-Nord und dem AK Köln-West erforderlich? b) Muss der Streckenzug der L 183 (Bonnstraße) als Zubringerstrecke zur A 4 auch nördlich der B 55 (Aachener Straße) 4- streifig ausgebaut werden? c) Wie könnte der heute schon stark belastete Knotenpunkt der L 183 (Bonnstraße)/ B 55 (Aachener Straße) ausgebaut werden? Sind die zu erwartenden Belastungen mit einem höhengleichen Knotenpunkt überhaupt noch abwickelbar oder muss eine höhenfreie Lösung gefunden werden? 4. Fazit Auf der Grundlage der Verkehrsuntersuchung ziehen wir folgendes Fazit: a) Die durchgeführte Verkehrsuntersuchung bestätigt eindrucksvoll die Einschätzung der Bevölkerung und aller Fachleute, dass die Grenze der Leistungsfähigkeit an den wichtigsten Knotenpunkten im Untersuchungsraum bereits heute deutlich überschritten ist. b) Die bestehende Verkehrssituation erfordert durchgreifende betriebliche und bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Angesichts der veränderten Rahmenbedingungen beim Land NRW muss das Verkehrsgutachten um einen worst-case-Planfall ergänzt werden. c) Die Ansiedlung weiterer großer Verkehrserzeuger kann erst dann erfolgen, wenn die bestehenden Verkehrsdefizite im Untersuchungsgebiet weitestgehend abgebaut sind und ein Konzept für die Lösung der durch die Neuansiedlung verursachten zusätzlichen Verkehrsprobleme gefunden worden ist. Seite 3 von 4 5. Vorschlag für das weitere Vorgehen: Die Städte Pulheim, Frechen und Hürth sowie der Rhein-Erft-Kreis regen deshalb für das weitere Procedere folgende Vorgehensweise an: a) Die Stadt Köln beauftragt zu ihren Lasten in Abstimmung mit allen Beteiligten eine Ergänzung des Verkehrsgutachtens um einen worst-case-Planfall. b) Zwischen den Städten Köln, Pulheim, Frechen und Hürth sowie dem Rhein-Erft-Kreis wird eine Planungsvereinbarung mit dem Ziel abgeschlossen, für die heute bereits bestehenden Verkehrsprobleme konkrete gemeinsame Lösungsvorschläge zu entwickeln, die zeitnah umgesetzt werden sollen. Diese Vereinbarung sollte alle im Gutachten behandelten Knotenpunkte beinhalten. Die Kosten für eine tiefergehende signaltechnische Begutachtung und Planung sollte von allen Beteiligten gemeinsam getragen werden; sie könnten ggf. im Verhältnis der Brennstellen untereinander aufgeteilt werden. Zu unseren Fragen (Punkt 3) und insbesondere zu unseren Vorschlägen für das weitere Vorgehen (Punkt 5) bitten wir um zeitnahe Rückäußerung. Angesichts des großen öffentlichen Interesses, dass das Frischezentrum diesseits und jenseits der Kölner Stadtgrenze hervorgerufen hat, würden die zuständigen Gremien der linksrheinischen Umlandkommunen sowie des Rhein-Erft-Kreises nach jahrelangen Diskussionen gern zeitnah zu einer abschließenden Meinungsbildung in der Angelegenheit kommen. Mit freundlichen Grüßen (Unterschriften) Seite 4 von 4