Daten
Kommune
Inden
Größe
15 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 86/00/......
Der Bürgermeister
Kämmerei
Beratungsfolge
Rat
Aktenzeichen
II/J.
Termin
Datum
05.07.2000
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
30.08.2000
Betrifft:
Reduzierung der Gebühr für die Biotonne ab dem 01.07.2000
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.06.2000
Beschlußentwurf:
Der Rat beschliesst, abweichend vom Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die voraussichtliche Kosteneinsparung bei den Deponiegebühren für Bioabfall im 2. Halbjahr 2000 in Höhe von
41.300 DM als Überschuss in die Gebührenkalkulation für die Biotonne des Jahres 2001 einzustellen.
Begründung:
Aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Kreis Düren und der Firma Trienekens hat der Kreistag
am 13.06.2000 den Entgeltsatz für das 2. Halbjahr 2000 für den Bioabfall von 195 DM/t auf 120 DM/t
zuzüglich 16 % Mehrwertsteuer neu festgelegt.
Hierdurch ergeben sich voraussichtliche Kosteneinsparungen bei den Deponiegebühren im 2.
Halbjahr 2000 für die Entsorgung der Biotonne in Höhe von rd. 41.300 DM.
Umgerechnet auf den derzeitigen Bestand der Biotonnen, ergäbe diese Einsparung eine Reduzierung
der Gebühr für das 2. Halbjahr 2000 je Biotonne um 36,00 DM auf 270,00 DM d.h. mtl. 6,00 DM.
Ich gebe jedoch zu bedenken, dass die mit dieser Gebührensenkung entstehenden zusätzlichen
Verwaltungs- und Versandkosten, die durch die Änderungsbescheide entstehen würden, nicht
berücksichtigt sind. Bereits die Portokosten würden mehr als 1.200 DM betragen.
Sodann würde dies bedeuten, dass der Besitzer (Gebührenzahler) einer Biotonne einen weiteren
Änderungsbescheid erhält und somit mit der Abrechnung der Kanalbenutzungsgebühren in diesem
Jahr mindestens drei Abgabenbescheide (Steuerzettel) erhalten würde.
Deshalb sollte aus Kosten- und Praktikabilitätsgründen der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen vom 30.06.2000, der die Senkung der Gebühr für die Biotonne ab dem 01.07.2000 beinhaltet,
abgelehnt werden.
Damit der Gebührenzahler trotzdem möglichst früh von der Kosteneinsparung profitiert, schlage ich
stattdessen vor, den voraussichtlichen Überschuss infolge der Senkung der Deponiegebühr des
Kreises in Höhe von 41.300 DM zunächst bei der Gebührenkalkulation für das Jahr 2001 vorzutragen.
Dieser Überschussvortrag müsste in den Betriebsabrechnungen der Jahre 2000 und 2001 entsprechend berücksichtigt werden.
Sodann gebe ich zu bedenken, dass der Rat der Gemeinde Inden erst am 30.08.2000 über die
Reduzierung der Gebühr für die Biotonne und damit verbundenen Änderungssatzung entscheiden
wird. Damit wäre die Zusendung des Änderungsbescheides erst nach der Rechtskraft der
Änderungssatzung - d.h. frühestens in der 2. Hälfte des Monats September 2000 - möglich.
T494.DOC
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Falls der Rat meinem Vorschlag folgt, würde der Gebührenzahler in diesem Fall nur mit einer
verhältnismäßig geringen zeitlichen Verzögerung die Kosteneinsparung zurückerhalten.
T494.DOC
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