Daten
Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 79/00/......
Der Bürgermeister
Schulverwaltungsamt
Beratungsfolge
Schulausschuss
Aktenzeichen
I/401315
Termin
Datum
24.05.2000
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
07.06.2000
Betrifft:
Lernen mit neuen Medien (e-nitiative NRW);
hier: Sachstandsbericht und weitere Beratung
Beschlußentwurf:
Der Schulausschuss stimmt dem Konzept der Verwaltung zu.
........................................................
Begründung:
In der Sitzung des Rates am 13.04.2000, TOP 9.2, wurde im Zusammenhang mit dem Antrag der
SPD-Fraktion auf Anschaffung und Erweiterung der Computerausrüstung an den Schulen der
Gemeinde beschlossen, das Konzept der Verwaltung zur Ausstattung der Schulen und die Verteilung
der Hardware der Niederschrift beizufügen und eine weitere Beratung in der
Schulaussschusssitzung am 07.06.2000 vorzunehmen.
Zwischenzeitlich wurden für alle Schulgebäude die kostenlosen ISDN-Anschlüsse beantragt.
Ein Einrichtungstermin durch die TELEKOM liegt noch nicht vor.
Desweiteren wurden Vorbereitungen für die Einrichtung eines 2. Computerraumes in der GHS Inden
(ITV-Studio) hinsichtlich der Stromversorgung getroffen, um die durch die Schule beschafften AltPC`s und Tische aufstellen zu können. Zum neuen Schuljahr kann dieser Raum dann benutzt
werden, sofern noch erforderliche Bildschirme beschafft sind.
Eine Sicherung des Raumes bzw. Erweiterung der Alarmanlage ist veranlaßt.
Durch kreisweite Übereinkunft ist die VHS bereit und in der Lage - auch im derzeitigen ComputerRaum der GHS Inden - Lehrerfortbildungsveranstaltungen im Rahmen der e-initiative.nrw entgeltlich
durchzuführen.
Sollte das Konzept wie vorgeschlagen weiter verfolgt werden, müßten im laufenden Haushaltsjahr
zunächst noch 14.000 DM überplanmäßig durch die Gemeinde bereitgestellt werden.
Ob weitere Landesmittel und in welcher Höhe in den nächsten Jahren bereitgestellt werden ist
unbekannt, so dass hierauf durch entsprechende Mittelbereitstellungen durch die Gemeinde reagiert
werden müßte.
T487.DOC
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