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Beschlussvorlage (Lernen mit neuen Medien (e-nitiative NRW); hier: Sachstandsbericht und weitere Beratung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Beschlussvorlage (Lernen mit neuen Medien (e-nitiative NRW);
hier: Sachstandsbericht und weitere Beratung)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 79/00/...... Der Bürgermeister Schulverwaltungsamt Beratungsfolge Schulausschuss Aktenzeichen I/401315 Termin Datum 24.05.2000 öffentlich TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen 07.06.2000 Betrifft: Lernen mit neuen Medien (e-nitiative NRW); hier: Sachstandsbericht und weitere Beratung Beschlußentwurf: Der Schulausschuss stimmt dem Konzept der Verwaltung zu. ........................................................ Begründung: In der Sitzung des Rates am 13.04.2000, TOP 9.2, wurde im Zusammenhang mit dem Antrag der SPD-Fraktion auf Anschaffung und Erweiterung der Computerausrüstung an den Schulen der Gemeinde beschlossen, das Konzept der Verwaltung zur Ausstattung der Schulen und die Verteilung der Hardware der Niederschrift beizufügen und eine weitere Beratung in der Schulaussschusssitzung am 07.06.2000 vorzunehmen. Zwischenzeitlich wurden für alle Schulgebäude die kostenlosen ISDN-Anschlüsse beantragt. Ein Einrichtungstermin durch die TELEKOM liegt noch nicht vor. Desweiteren wurden Vorbereitungen für die Einrichtung eines 2. Computerraumes in der GHS Inden (ITV-Studio) hinsichtlich der Stromversorgung getroffen, um die durch die Schule beschafften AltPC`s und Tische aufstellen zu können. Zum neuen Schuljahr kann dieser Raum dann benutzt werden, sofern noch erforderliche Bildschirme beschafft sind. Eine Sicherung des Raumes bzw. Erweiterung der Alarmanlage ist veranlaßt. Durch kreisweite Übereinkunft ist die VHS bereit und in der Lage - auch im derzeitigen ComputerRaum der GHS Inden - Lehrerfortbildungsveranstaltungen im Rahmen der e-initiative.nrw entgeltlich durchzuführen. Sollte das Konzept wie vorgeschlagen weiter verfolgt werden, müßten im laufenden Haushaltsjahr zunächst noch 14.000 DM überplanmäßig durch die Gemeinde bereitgestellt werden. Ob weitere Landesmittel und in welcher Höhe in den nächsten Jahren bereitgestellt werden ist unbekannt, so dass hierauf durch entsprechende Mittelbereitstellungen durch die Gemeinde reagiert werden müßte. T487.DOC .. .